Entscheidungsvorlage - FB 01/0316/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Chernihiv.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit 2014 befindet sich Russland im Krieg mit der Ukraine. Mit dem neuerlichen Überfall Russlands und der Eskalation im Februar 2022 hat der militärische Konflikt eine neue Dimension erreicht. Das Leid der Bevölkerung ist unermesslich. Gleichzeitig erfahren die Menschen in der Ukraine eine große Welle der Solidarität. Geflüchtete wurden unbürokratisch aufgenommen, viele private Hilfsorganisationen haben medizinisches Material und weitere Hilfsgüter in die unbesetzten Gebiete geliefert und auch die Kommunen unterstützen mit dem Aufbau von Hilfezentren und Unterkünften in der komplexen und herausfordernden Situation in umfassender Weise. Die Stadt Aachen ist seit Beginn des aktuellen Krieges sehr aktiv in der Beratung, Unterstützung und Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine – hierzu wurde regelmäßig im Rat und den Fachausschüssen berichtet. Bei der Bewältigung der herausfordernden Situation war und ist das Engagement aus der Zivilgesellschaft von Beginn an enorm. Die große ukrainische Gemeinde in Aachen ist dabei eine wichtige Säule.

 

Wie in der Ratssitzung vom 09.11.2022 berichtet wurde, sind Vertreterinnen der „deutsch-ukrainischen Gemeinde" an die Oberbürgermeisterin mit dem Wunsch herangetreten, eine Partnerschaft mit einer Stadt aus der Ukraine auf den Weg zu bringen. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung vom Rat der Stadt Aachen beauftragt, eine Solidaritätspartnerschaft auf den Weg zu bringen und eine Solidaritätspartnerschaftsvereinbarung zu erarbeiten. Ein entsprechendes Abkommen wurde auf dieser Basis gemeinsam mit der Gemeinde Chernihiv verfasst und wird als Anlage dem Rat zur Kenntnis gegeben. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen eine Solidaritätspartnerschaft auf dieser Basis zu beschließen. 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

   X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

            X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

    X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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