Entscheidungsvorlage - FB 45/0309/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag des Aachener Jugendrings auf zusätzliche Unterstützung des Jugendzeltplatzes in Höhe von 11.723 Euro stattzugeben.

 

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Erläuterungen

  1. Erläuterungen:

 

Beiliegender Antrag des Vorsitzenden des Aachener Jugendrings vom 23.11.2022 erreichte kurzfristig den Fachbereich 45.

 

Wie aus dem Schreiben hervorgeht, beantragt der Aachener Jugendring für das Jahr 2022 eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Jugendzeltplatz in Höhe von 11.723,29 Euro.

 

Auch wenn die Einschränkungen durch Corona sich langsam relativieren, herrscht bei den Jugendlichen und deren Eltern immer noch eine gewisse Unsicherheit vor und damit eine generelle Zurückhaltung, an Ferienmaßnahmen teilzunehmen.

 

Zudem führt der Mangel an ehrenamtlichen Jugendleiter*innen bei den Verbänden dazu, dass weniger Ferienfreizeiten stattgefunden haben.

 

Daraus resultiert, dass eine Auslastung der Belegung des Zeltplatzes nicht erreicht werden konnte.

Der Aachener Jugendring weist in einer Vergleichsberechnung mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 nach, dass in 2022 die Belegung mit 83 Tagen weit unter den Werten des Jahres 2019 mit 122 Tagen liegt.

Die Gesamteinnahmen in 2019 mit 49.442,08 Euro, bzw. den Nutzungsentgelten in Höhe von 24.275,00 Euro konnten die Ausgaben decken.

Mit den Gesamteinnahmen in Höhe von 36.282,73 Euro im Jahr 2022, bzw. den erzielten Nutzungsentgelten in Höhe von 12.900,00 Euro ist dies nicht zu leisten.

 

Zusätzliche Coronahilfen des Bundes bzw. des Landes wurden in diesem Jahr nicht mehr aufgelegt.

 

  1. Finanzierung

Der einmalige Zuschuss in Höhe von 11.723,29 Euro kann aus Ansatzmitteln der Betriebskosten für Jugendeinrichtungen freier Träger zur Verfügung gestellt werden, da hier noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die immer noch anhaltenden Auswirkungen der Corona Pandemie sind in vielen Bereichen spürbar. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Jugendzeltplatzes, als wichtiger Bestandteil des Freizeitangebotes für Kinder und Jugendliche, wird nach eingehender Prüfung eine zusätzliche Zahlung an den Stadtjugendring befürwortet.

Daher schlägt die Fachverwaltung vor, dem Antrag zu entsprechen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element: 4-060201-908-9

Sachkonto: 53180000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2.934.800

2.934.800

9.271.200

9.271.200

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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