Anhörung - FB 36/0232/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat folgt der Empfehlung der unteren Naturschutzbehörde und schlägt vor, die in der Liste aufgeführten 13 Personen weiterhin bis zum 31.12.2027, Herrn Walter André weiterhin bis zum 31.12.2024 und Herrn Gerd Lersch erstmalig bis zum 31.12.2027 zu Naturschutzbeauftragten gemäß § 69 Landesnaturschutzgesetz NRW zu bestellen.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Bestellungszeitraum von 16 aktiven Naturschutzbeauftragten endet am 31.12.2022. Alle Naturschutzbeauftragten wurden befragt, ob sie dazu bereit sind, für weitere 5 Jahre die ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben. 13 der Befragten (s. folgende Liste) stimmten der Weiterbeschäftigung für weitere 5 Jahre zu (bis 31.12.2027). Herr Walter André stimmte der Weiterbeschäftigung für weitere 2 Jahre zu (bis 31.12.2024).

Die bisher für den Bezirk VI, Stadtbezirk Richterich, zuständigen Naturschutzbeauftragten werden die Tätigkeit über den 31.12.2022 hinaus nicht mehr ausüben. Für diesen Bezirk liegt eine neue Bewerbung vor. Hierbei handelt es sich um Herrn Gerd Lersch. Herr Lersch war Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde und verfügt insofern über ausreichende Kenntnisse über Natur und Landschaft, die bei der Ausübung der Tätigkeit sehr hilfreich sein werden. Die Bewerbung des Herrn Lersch ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Für die 2. Stelle des Bezirkes VI liegt bisher keine Bewerbung vor, so dass die Stelle bis auf weiteres vakant bleibt.

 

Gemäß § 69 Landesnaturschutzgesetz NRW sind die Naturschutzbeauftragten durch die untere Naturschutzbehörde auf Vorschlag des Naturschutzbeirates zu bestellen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die im Folgenden benannten 13 Personen für weitere 5 Jahre (01.01.2023 bis 31.12.2027), Herrn Walter André für weitere 2 Jahre (01.01.2023 bis 31.12.2024) sowie Herrn Gerd Lersch erstmalig für 5 Jahre (01.01.2023 bis 31.12.2027) zu Naturschutzbeauftragten zu bestellen und empfiehlt dem Naturschutzbeirat diese vorzuschlagen.

 

Dienstbezirk

Naturschutzbeauftagte*r

    I – Stadtbezirk Aachen, westlicher Teil

Frau Mechthild Krieger-Heveling

    I – Stadtbezirk Aachen, westlicher Teil

Herr Jürgen Prell

   II – Stadtbezirk Aachen, östlicher Teil

Herr Joachim Wilke

   II – Stadtbezirk Aachen, östlicher Teil

Herr Werner Hillmann

  III – Stadtbezirk Brand

Herr Walter André (für 2 Jahre bis 31.12.2024)

  III – Stadtbezirk Brand

Herr Philipp Jägers

  IV – Stadtbezirke Eilendorf/Haaren

Herr Dr. Bruno Weyers

  IV – Stadtbezirke Eilendorf/Haaren

Herr Arnold Hoos

   V – Stadtbezirk Laurensberg

Frau Heike Kresel

   V – Stadtbezirk Laurensberg

Herr Lothar Grodde

  VI – Stadtbezirk Richterich

Herr Gerd Lersch (Neubestellung)

  VI – Stadtbezirk Richterich

 

 VII – Stadtbezirk Korn./Walheim, nördlich

Herr Stefan Weyers

 VII – Stadtbezirk Korn./Walheim, nördlich

Herr Wilhelm Schulte-Steinborn

VIII – Stadtbezirk Korn./Walheim, südlich

Herr Helmut Kreusch

VIII – Stadtbezirk Korn./Walheim, südlich

Herr Berthold Lorbach


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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