Entscheidungsvorlage - FB 11/0113/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ausschuss

Gegenstand der Beratung

Personal- und Verwaltungsausschuss

Produkt 010401, 010402, 010603, 010604, 010801 bis 010807,

011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101,

020201, 020702, 021001, 021101 und 021401

sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen


Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten für den Haushalt 2023 zu beschließen.             
 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 ist am 09.11.2022 in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachgremien verwiesen worden.

 

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten sowie der beigefügten Veränderungsnachweisungen.

 

Die Bezüge für Beam*innen und Versorgungsempfänger*innen wurden zum 01.12.2022 auf Grundlage der Besoldungsanpassung NRW 2022 um 2,8 Prozent angehoben. Zudem wurde auch der regionale Ergänzungszuschlag für die Beamt*innen zum 01.01.2022 beschlossen, welcher ab dem 01.12.2022 in den Familienzuschlag integriert wird. Die sich hieraus ergebenen finanziellen Mehrbedarfe sind für 2023 entsprechend eingeplant.

Grundsätzlich erfolgt die jährliche Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einem Prozent. Hiervon wird abgewichen, wenn für den Planungszeitraum bereits verbindliche Besoldungs- oder Tarifabschlüsse vorliegen.

Die Besoldungs- und Versorgungsentwicklung der kommunalen Beamt*innen orientiert sich an dem Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (TVL), welcher aktuell eine Laufzeit bis zum 30.09.2023 aufweist. Mit dem Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder ist daher frühestens zum Oktober 2023 zu rechnen. Ob und wann der Tarifabschluss auf die kommunalen Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen wird, bleibt abzuwarten. Im Jahr 2023 kann somit nicht mehr von einer Besoldungserhöhung ausgegangen werden, sodass die jährliche Fortschreibung von einem Prozent ab dem Jahr 2024 fortgesetzt wird.

 

Die Entgelte der Beschäftigten des TVöDs sowie entsprechende Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Zusatzkasse sind zuletzt zum 01.04.2022 um 1,8 Prozent gestiegen, die Laufzeit des Tarifvertrages der Beschäftigten endet zum 31.12.2022. Aktuell wurden seitens der Gewerkschaften erste Forderungen gestellt, ein Ergebnis bleibt jedoch abzuwarten. Das Haushaltsjahr 2023 sowie die Folgejahre werden daher zunächst mit einem Prozent beplant.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2023 sind unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen insgesamt Personalaufwendungen in Höhe von 243.785.500 € und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 42.213.000 € ausgewiesen.

 

In den Personalaufwendungen sind ebenfalls die finanziellen Bedarfe im Rahmen der Stelleneinrichtungen der 1. Lesung gemäß Stellenplanentwurf 2023 enthalten.

 

Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind insgesamt 14.231.000 € eingeplant.

 

Die nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023 notwendigen Anpassungen für den Personalkostenverbund, insbesondere der Mehrbedarf für die einzurichtenden Stellen der 2.Lesung, sind in der Veränderungsnachweisung entsprechend ausgewiesen.

Die finanziellen Veränderungen werden grundsätzlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 010806 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Sachkonten veranschlagt. Zur Vermeidung eines erheblichen Erfassungsaufwandes wird die produkt- und kontenscharfe Verteilung erst unmittelbar für den Haushalt erfolgen.

 

Soweit ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen vorliegen, werden diese ebenso beraten. Da mögliche Beschlüsse der Bezirksvertretungen bei Einladungserstellung noch nicht vorlagen, werden diese schnellstmöglich nachgereicht.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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