Anhörung - FB 61/0561/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1001 - Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1001 - Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


 

  1.          Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Die Programmberatung wurde am 05.09.2019 im Planungsausschuss beschlossen, die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat sich am 11.09.2019 dem Beschluss angeschlossen (FB 61/1256/WP17). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden hat in der Zeit vom 17.02.-18.03.2020 stattgefunden.

Die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes wurden am 02.06.2022 vom Planungsausschuss nach Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 01.06.2022 beschlossen (FB 61/0408/WP18). 

 Der Planungsausschuss hat in gleicher Sitzung die Verwaltung beauftragt Folgendes zu prüfen:

-           Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Vereinsheim

 Da die Stadt nicht Bauherr des Vereinsheim ist, sondern der Kleingartenverein, wird mit letzterem ein Vertrag über die Errichtung einer Photovoltaikanlage geschlossen. Eine Planung des Vereinsheimes liegt noch nicht vor.

-           Anpflanzung von Obstgehölzen (außer auf der Altlastenfläche)

 Die Schriftlichen Festsetzungen wurden zur öffentlichen Auslegung um Obstgehölzarten ergänzt.

-           Begrenzung der Stellplätze auf das nach Stellplatzsatzung erforderliche Maß

 Der Bebauungsplan legt die Zahl der Stellplätze nicht fest, sondern sieht nur eine Fläche für Stellplätze vor. Der Fachbereich Klima und Umwelt ist Planender der Anlage und wird nur die erforderlichen Stellplätze vorsehen. Die Erhöhung der Anzahl ist bei Bedarf aufgrund der ausreichenden Flächengröße möglich. Auf der Fläche werden jedoch auch Fahrradstellplätze vorgesehen und Begrünungsmaßnahmen mit Bäumen und Sträuchern.

-           Reduzierung der Versiegelung auf dem Parkplatz

 Der Parkplatz erhalt eine Versiegelung nur in dem erforderlichen Maß, abhängig von der Zahl der PKW-Stellplätze und der Fahrradstellplätze. Die Fläche wird nur teilversiegelt in Form von Schotter oder wassergebundener Decke; der Grünflächenanteil liegt bei mindestens 14 %.

-           Absperren des Parkplatzes zum Verhindern von Fremdparkern

Der Parkplatz soll laut Planung abgesperrt werden und dient damit nur den Kleingärtnern.

 Dem Prüfauftrag wurde insoweit Rechnung getragen.

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 18.07. bis 19.08.2022 stattgefunden. Es liegen 5 Eingaben der Öffentlichkeit vor.

Die Anregungen der Eingabensteller*innen betreffen in vier Fällen die Einrichtung einer Kindertagesstätte im räumlichen Zusammenhang mit dem geplanten Vereinsheim des Kleingartenvereins. Es wird auf ein Projekt in der Kleingartenanlage „Hangeweiher“ hingewiesen, wo eine Kinderbetreuung als Elterninitiative im Vereinsheim der Kleingartenanlage umgesetzt wurde. Der Fall ist nicht einfach übertragbar, da der Kleingartenverein Eifelbahn überwiegend mit Eigenmitteln ein Vereinsheim zu bauen beabsichtigt. Dieses wird voraussichtlich keine Räumlichkeiten für Kinderbetreuung vorsehen. Die Stadt selbst ist nicht Bauherrin des Vereinsheimes für den Kleingartenverein und wird lediglich ein Toilettengebäude für die Kleingartennutzer errichten. Die Räumlichkeiten werden also innerhalb des Kleingartenvereins voraussichtlich nicht vorhanden sein. Zusätzlich spricht das Planungsrecht, welches eine private Grünfläche Dauerkleingartenanlage festsetzt, gegen eine Nutzung der Flächen als Kindertagesstätte. Der Flächennutzungsplan macht mit der Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung -Grünzug und Kleingärten- bereits eine behördenverbindliche Aussage. 

Eine Eingabe spricht sich gegen eine Anbindung der Dauerkleingartenanlage von Norden aus und regt den Rückbau des landwirtschaftlichen Weges zwischen Neuenhofstraße und der geplanten Kleingartenanlage an. Die Planung sieht nach wie vor die PKW-Anbindung und Parkplätze im Süden vor. Aus Sicht der Verwaltung reicht jedoch eine Verbotsbeschilderung für den landwirtschaftlichen Weg bezogen auf Fahrzeuge aller Art aus. Der Weg sollte für Fahrräder und Versorgungs- oder Rettungsfahrzeuge nutzbar bleiben. Die rechtswidrige Nutzung durch Kleingärtner kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zusätzliche Umbaukosten für den Weg sind unverhältnismäßig.

Die schriftlichen Eingaben der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt.

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 22 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 10 davon haben eine Stellungnahme abgegeben. Davon war keine Stellungnahme abwägungsrelevant. Der Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement der Stadt Aachen weist in Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst auf mögliche Kampfmittel aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs hin. Konkrete Hinweise auf Funde liegen nicht vor, daher kann mit Bauarbeiten begonnen werden. Ein entsprechender Hinweis zum Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln wurde bereits in die schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans aufgenommen.

 

  1.          Klimanotstand

Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um den Gremien bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Weiterhin ist gemäß Ratsbeschluss vom 26.08.2020 die Klimarelevanz darzustellen.

Die Klimacheckliste für Bebauungspläne ist der Vorlage als Anlage beigefügt. In deren Auswertung zeigt sich, dass Vorteile in der günstigen Lage außerhalb von Schutzsignaturen Schutzbereich Stadtklima und Belüftungsbahn Stadtklima liegen. Außerdem ist die Anbindung an Wohngebiete und Infrastruktur günstig. Die potentielle Nutzung der Sonnenenergie könnte eine Rolle bei der Stromerzeugung als Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Gartenlauben spielen; dies wäre Inhalt der weiteren Entwurfsplanung. Für das Vereinsheim ist eine Vereinbarung mit dem Kleingartenverein geplant, der sich zu Installation einer Photovoltaik-Anlage verpflichten soll. Günstig sind weiterhin die geplante geringe Versiegelung und der hohe Grünflächenanteil und der Erhalt von Gehölzen in großem Umfang. Der Versiegelungsgrad ist mit ca. 29 % (einschließlich teilversiegelter Flächen) gering. Durch dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser auf den Grundstücken ist keine Auswirkung auf die Folgen von Starkregenereignissen gegeben. 

 

  1.          Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch den Bebauungsplan Nr. 1001 - Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage - soll für die Errichtung einer Dauerkleingartenanlage mit ca. 35 Parzellen Planungsrecht geschaffen werden. Es handelt sich einen Ersatz für die Kleingartenanlage Eifelbahn, die demnächst verlagert werden soll.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 1001 - Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage - den Satzungsbeschluss zu fassen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...