Entscheidungsvorlage - FB 56/0239/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat beschließt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 die Verwendung der Mittel für „Integrationsmaßnahmen“ gem. der Anlage 1.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt der vorgeschlagenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ gem. der Anlage 1 unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 zu.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2023 zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2023, 150.000,00 Euro zur Verfügung.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat in seiner Sitzung vom 03.02.2022

der einmaligen Aufstockung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ auf 150.000 Euro unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 und mit der Maßgabe der Evaluation der Zu- und Abflüsse von Mitteln im Haushaltsjahr 2022 zugestimmt.

Für das Haushaltsjahr 2022 ist festzustellen, dass in fast allen Bereichen der Ansatz der zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft wurde, z.B. im Bereich Sprachkurse und Projekte zur Integration. In anderen Bereichen, z.B. Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen wurden die Mittel dagegen nicht voll ausgeschöpft, da u.a. aufgrund der Corona-Pandemie Präsenzveranstaltungen nur eingeschränkt durchgeführt werden konnten.

Im Hinblick auf die anstehenden geplanten Maßnahmen und Aktivitäten des Integrationsrates – auch als Vorbereitung für die im Jahr 2025 anstehenden Wahlen – schlägt die Verwaltung jedoch vor, auch im Jahr 2023 der Erhöhung der Mittel um 12.000,00 Euro auf 150.000,00 Euro zuzustimmen.

Von den zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v. 150.000,00 Euro schlägt die Verwaltung vor, die Mittel wie folgt bereitzustellen (siehe auch Anlage 1 - Mittelaufstellung):

 

         53.000,00 Euro für „I. laufende Projekte“, u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, etc.;

         39.000,00 Euro für „II. Sprachkurse“;

         5.000,00 Euro für „III. Integration durch Sport“;

         8.000,00 Euro für „IV. Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen“ und

         15.000,00 Euro für „V. Integrationsrat“.

 

Seit 2019 werden die Kosten für den Aufbau, Einsatz und die fachliche Begleitung von Dolmetscher*innenpools durch Landeszuwendungen finanziert. Nach der im Jahr 2019 veröffentlichten Richtlinie wurde vom Kommunalen Integrationszentrum ein Konzept zur Verwendung der Fördermittel im Rahmen dieser Richtlinie entwickelt und vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.

 

Im Jahr 2020 wurde das mit dem Ministerium abgestimmte Konzept erstmalig umgesetzt. Dabei

wurde deutlich, dass die Richtlinie des MKJFGFI zur Verwendung der Sachkosten für den Dolmetscher*innenpool nicht in ausreichendem Maß Übersetzungen im medizinischen und rechtlichen Bereich vorsieht. Aus diesem Grund hat der Integrationsrat auf Vorschlag der Verwaltung in der Sitzung vom 26.10.2022 beschlossen, die Mittel von 12.500,00 Euro im Jahr 2022 auf 25.572,00 Euro in den „laufenden Projekten zu erhöhen, um die notwendigen Dolmetscher*innenleistungen für die (neu-) zugewanderten Menschen in Aachen im Sinne einer guten gesundheitlichen Unterstützung anbieten zu können.

Im Laufe des Jahres 2022 ist festzustellen, dass die Übersetzungsanfragen im gesundheitlichen Bereich deutlich höher liegen als geplant und die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um den Bedarf an ausgebildeten Dolmetscher*innen zu decken. Zum einen ist ein gestiegener Bedarf im Kontext des Ukraine-Krieges festzustellen und zum anderen eine generelle Bedarfssteigerung im gesundheitlichen Bereich, u.a. auch aufgrund aufgeschobener medizinischer Untersuchungen während der Corona-Pandemie. Um dem angefragten Bedarf gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung daher vor, die Mittel für das Jahr 2023 von 12.500,00 Euro um weitere 7.500,00 Euro und somit auf insgesamt 20.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung kann durch Reduzierung der bereitgestellten Mittel bei den Sprachkursen (von 43.000,00 Euro auf 39.000,00 Euro) sowie Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen (von 10.000,00 Euro auf 8.000,00 Euro) erfolgen. Im Jahr 2022 wurden für Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen lediglich 1.500,00 Euro tatsächlich verausgabt sowie weitere Anträge in Höhe von 2.000,00 Euro gestellt, über die nach tatsächlicher Durchführung entschieden wird.

 

Sollte im Laufe des Jahres 2023 festgestellt werden, dass für den Dolmetscher*innenpool weitere Mittel benötigt werden, muss die Finanzierung erneut geprüft und angepasst werden.

In den 20.000,00 Euro für den Dolmetscher*innenpool sind dann alle Kosten enthalten, welche nicht durch die Landesmittel für den Einsatz von Dolmetschenden übernommen werden können (u.a. auch die Verwaltungskostenpauschale).

Insbesondere Gesundheit ist eine existenzielle Lebensdimension. Viele (Neu-)Zugewanderte haben bis zu ihrer Ankunft in Deutschland einen Mangel an grundlegender medizinischer Versorgung erlebt. Für chronische, aber z.B. auch lebensbedrohliche oder durch die Flucht verursachte Erkrankungen mit aufwendigen medizinischen Behandlungen, wie z.B. Krebserkrankungen, erlittene physische und/oder psychische Verletzungen während der Flucht, bislang unbehandelte oder unzureichend behandelte Seh-/Hörschwächen etc., brauchen die Menschen eine gute, klärende sprachliche Begleitung, um über ihre Gesundheit aufgeklärt und beraten werden zu können und um bei gesundheitlichen Problemen diese sowohl sprachlich äußern zu können, als auch die Beratung und Behandlung des medizinischen Personals zu verstehen und umsetzen zu können.

 

Für die „VI. Projektanträge zur Integration“ würden daher in 2023 Mittel i.H.v. 30.000,00 Euro zur Verfügung stehen. Diese werden für die im Jahr 2023 eingehenden Projektanträge verwendet.

Über die endgültige Verteilung der Mittel entscheiden der Integrationsrat und der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen:

Zum  PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ stehen in 2023 insgesamt 150.000,00 € vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2023 zur Verfügung.

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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