Entscheidungsvorlage - A 61/0289/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
L 221n- Neubau der Ortsumgehung Aachen/ Eilendorf im Zuge der L 221 mit Anschluss an die BAB A 44Linienbestimmungsverfahren gem. § 37 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) -Ergebnis der Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- A 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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23.03.2006
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11.05.2006
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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23.03.2006
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11.05.2006
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Gestoppt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Alter Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis und bestätigt seinen Beschluss vom 17.11.2005, wonach für die Stadt Aachen die Linie „C“ als Vorschlag für das Planfeststellungsverfahren weiter verfolgt werden soll.
Neuer Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis. Er bestätigt seinen Beschluss vom 17.11.2005, wonach für die Stadt Aachen auf der Basis der Linie „C“ das Planfeststellungsverfahren weiter verfolgt werden soll. Um eine Verbesserung für die Bewohner „Geisberg“ zu erhalten, sollte untersucht werden, inwieweit die Linie im Bereich der von-Coels-Straße von der bestehenden Bebauung in Richtung Osten abgerückt werden kann, um Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen (siehe beigefügte Skizze vom März 2006).
Er beauftragt die Verwaltung, Kontakt mit dem Landesbetrieb aufzunehmen und mit ihm zu verhandeln, dass diese
a) entlang der Trasse einen kombinierten einseitig gelegenen Zweirichtungsfuß- und Radweg anlegt und
b) entsprechend dem Beschluss vom 13.03.2003, wonach die L 221n in Form eines Kreisverkehres an das vorhandene Straßennetz (Debye-/Nordstraße) anzubinden ist.
Erläuterungen
Erläuterungen:
L 221n- Neubau der Ortsumgehung Aachen/ Eilendorf im Zuge der L 221 mit Anschluss an die BAB A 44
Linienbestimmungsverfahren gem. § 37 Straßen- und Wegegesetz NRW
(StrWG NRW) -
hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung
Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens gemäß § 37 StrWG NRW für den Umbau der L 221 n - Ortsumgehung Eilendorf mit Autobahnanschluss an die BAB A 44 wurden im Verlauf der Bürgerbeteiligung nachfolgende Bedenken und Anregungen vorgebracht.
1. Planoffenlage
In der Zeit vom 24. 10.2005 bis zum 23. 11.2005 haben, nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung, die Verfahrensunterlagen in den Räumen des Bezirksamtes Aachen-Eilendorf, Heinrich-Thomas-Platz 1, im Erdgeschoss im Foyer/Empfangshalle des Bezirksamtes und im Bezirksamt Aachen-Brand, Paul-Küpper-Platz 1, 2. Etage, Zimmer 20 des Bezirksamtes zur üblichen Dienstzeit öffentlich ausgelegen. In der Zeit vom Beginn der Offenlage bis zu 2 Wochen nach Ablauf der Auslagenfrist wurden 9 schriftliche Eingaben abgegeben, die als Anlage beigefügt sind. Eine weitere wurde im Februar 2006 eingebracht.
2. Bürgerinformations-Veranstaltung
Am 01.12.2005 fand unter Beteiligung des Baulastträgers, des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Aachen, im Bezirksamt Aachen-Eilendorf, Heinrich-Thomas-Platz 1, Sitzungssaal eine Bürgerversammlung statt, auf welcher Gelegenheit zur Erläuterung und Erörterung der Planung gegeben wurde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,7 kB
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(wie Dokument)
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11 kB
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3
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(wie Dokument)
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110,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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877,6 kB
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