Entscheidungsvorlage - A 61/0292/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss

-     die Vereinbarungen bzgl. des bisherigen Angebotes zum Bewohnerparken in Parkhäusern der APAG zu beenden und mit den Aachener Parkhausbetreibern ein neues einheitliches Angebot zu formulieren,

-     die Bedienpflichtzeiten der Parkscheinautomaten innerhalb/einschließlich des Alleenrings auf Montag bis Samstag 9.00 bis 21.00 Uhr festzulegen und

-     dem Rat der Stadt Aachen die Änderung der Parkgebührenordnung gemäß Anlage 4 zu empfehlen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt,

-     die Vereinbarungen bzgl. des bisherigen Angebotes zum Bewohnerparken in Parkhäusern der APAG zu beenden und mit den Aachener Parkhausbetreibern ein neues einheitliches Angebot zu formulieren,

-     die Bedienpflichtzeiten der Parkscheinautomaten innerhalb/einschließlich des Alleenrings auf Montag bis Samstag 9.00 bis 21.00 Uhr festzulegen.

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Parkgebührenordnung gemäß Anlage 4 zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Parksituation für die Bewohner der Innenstadt

hier: Antrag der Fraktion der SPD vom 20.01.2004

 

Beschlusslage

 

Der Antrag der SPD—Fraktion wurde in der Sitzung des Verkehrsmanagementausschusses am 08.07.2004 beraten und in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 14.07.2004 zur Kenntnis genommen. Mit einer umfangreichen Vorlage hatte die Verwaltung seinerzeit über die Situation des Parkens informiert und verschiedene weitere Arbeitsaufträge erhalten. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt,

-            Möglichkeiten der privatwirtschaftlichen Flächenbereitstellung zu untersuchen,

-            Einen Vorschlag für die Änderung der Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten zu erarbeiten,

-            Verhandlungen mit der Hochschule über eine öffentliche Nutzung der hochschuleigenen Parkplätze zu führen,

-            Gespräche mit den Parkhausbetreibern über eine Reduzierung der Parkgebühren und das Bewohnerparken in Parkhäusern zu führen und

-            Die einzelnen Bewohnerparkbereiche auf mögliche Problemlösungen hin zu überarbeiten.

 

Von den Inhalten der damaligen Vorlage wird nochmals an folgendes erinnert:

-            In 14 Bewohnerparkzonen (Anlage 1) stehen heute ca. 7.800 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Dem stehen ca. 6.400 ausgegebene Parkberechtigungen für Bewohner gegenüber.

-            Die Verteilung von Angebot und Nachfrage zeigt besondere Problemsituationen in den Zonen B, D, G/L, R, S.

-            In der Aachener Innenstadt stehen mittlerweile mehr als 8.000 Parkplätze in Parkhäusern zur Verfügung. In den vergangenen beiden Jahren ist ein zusätzliches Angebot von ca. 1120 zusätzlichen Parkplätzen entstanden.

-            Auch ohne die Kapazitätserweiterungen in der Jesuitenstraße und im EBV-Carree wurde an einem “aufkommensneutralen” Werktag keine einzige Vollauslastung eines Parkhauses registriert. Die samstägliche Nutzung zeigt an dem gemessenen Stichtag in sechs der 18 an das Parkleitsystem angeschlossenen Parkhäusern eine zeitlich befristete Vollauslastung.

 

 

Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum

 

Die Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum trägt mit Mengenangebot und Preisgestaltung wesentlich zur Steuerung des innerstädtischen Verkehrs bei. Neben den berechtigten Interessen des Kundenverkehrs sind vor allem ein ausreichendes Mengen- und Zeitangebot für die in der Innenstadt wohnenden Anlieger und deren Besucher wie auch die Aus- und Wechselwirkungen auf das Parkplatzangebot in privatwirtschaftlich geführten Parkhäusern zu bedenken.

 

Die derzeitige Parkgebührenordnung wurde am 20.09.2000 im Rat der Stadt mit Reduzierung der Parkgebühren auf 0,25€ je angefangene 30 Minuten beschlossen, mit dem 1. Nachtrag vom 19.03.2001 wurde die Euro-Umstellung zum 1.1.2002 beschlossen. Außerdem wurden auf Beschluss des Verkehrsmanagementausschusses die Bedienpflichtzeiten auf Mo. bis Fr. 8 Uhr bis 19 Uhr und Sa. 8 Uhr bis 14 Uhr reduziert. Die Höchstparkdauer wurde auf zwei Stunden festgesetzt.

 

Situation in anderen Städten:

Eine aktuelle Erhebung des Deutschen Städtetags (35 teilnehmende Großstädte) zeigt, dass die Nutzung öffentlicher Parkstände im Innenstadtbereich im Durchschnitt mit 0,50€ für die erste halbe Stunde, mit 1,00€ für eine Stunde und mit 2,00€ für zwei Stunden angegeben wird (Anlage 2). Günstiger als in Aachen wird lediglich in Kiel – und auch das nur in der ersten halben Stunde (0,20€) – geparkt. Von den teuersten Regelungen in Stuttgart, Köln, Hamburg, Frankfurt aber auch in kleineren Großstädten wie Ludwigshafen oder Lübeck, in denen 1€/halbe Stunde verlangt wird ist Aachen weit entfernt.

Auch im nahe gelegenen Maastricht liegen die Tarife zwischen 1,10 und 2,20€ pro Stunde und damit deutlich über den bisherigen Aachener Werten.

 

Weitere Erhebungen bei insgesamt 85 deutschen Städten bestätigen, dass selbst bei Einbeziehung kleinerer Städte ein durchschnittlicher Wert von ca. 0,92€/Stunde an Parkgebühren erhoben wird. Deutlich wird auch, dass die gebührenpflichtige Mindestparkdauer und die dazugehörige Staffelung der Zeitintervalle sehr unterschiedlich sind, abhängig von der Gebührenhöhe sind Intervalle zwischen sechs Minuten und einer Stunde möglich.

Ein Vergleich zu 2002 zeigt zudem, dass in neun Städten Gebührenerhöhungen vorgenommen wurden. 

 

Verwaltungsvorschlag:

 

Angesichts der skizzierten Situation in den deutschen Großstädten schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Tarife für das Parken im öffentlichen Straßenraum auf 0,50€/halbe Stunde vor.

Diese Erhöhung soll allerdings räumlich begrenzt nur innerhalb bzw. einschl. des Alleenringes, in dem eine Vielzahl von Parkplätzen in Parkhäusern zur Verfügung steht, durchgeführt werden.

Außerhalb des Alleenrings soll auch weiterhin der Gebührensatz von 0,25€/halbe Stunde gelten.

 

Um bei der Gebührengestaltung für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, wird außerdem vorgeschlagen, die Gebühren in Bezug auf die Dauer fließend zu berechnen. Eine Bindung der ersten halben Stunde als Mindestgebühr soll bestehen bleiben; danach soll die Möglichkeit der Verlängerung in Schritten von 0,05€ (d.h. je angef. Zeiteinheit von 3 Min. in Tarifzone I, von 6Min. in Tarifzone II) gewährt werden.

 

Die Gebührenpflichtzeiten sollen an die geänderten Ladenöffnungszeiten angepasst und ebenfalls räumlich differenziert werden. Angestrebt wird hiermit eine weitere Verlagerung der Geschäftskundschaft in die bestehenden Parkhäuser. Dadurch wird das Bewohnerprivileg gestärkt und eine wertangemessene Gebührenpflicht in Relation zu den Parkhäusern ermöglicht . Vorgeschlagen wird, den Bedienpflichtzeitraum innerhalb/einschließlich des Allenringes auf Montag bis Samstag 9.00 - 21.00 Uhr festzulegen. Außerhalb des Alleenrings sollen die Bedienpflichtzeiten an die Regelung Montag bis Freitag 9.00 – 19.00 Uhr (heute 8.00 – 19.00 Uhr) und Samstag 9.00 – 14.00 Uhr angepasst werden.

Eine Ausweitung der Höchstparkdauer über die bisher erlaubte Dauer von zwei Stunden hinaus wird aufgrund der bestehenden Parkplatznachfrage von Bewohnern nicht vorgeschlagen. Lediglich in den Zonen K und J1, in denen  bereits die Höchstparkdauer aufgehoben ist, kann diese Regelung beibehalten werden.

 

Dem Rat der Stadt wird vorgeschlagen, die in Anhang 4 dargestellte Parkgebührenordnung zu beschließen.

 

 

Bewohnerparken in Parkhäusern

 

Derzeit wird eine Regelung praktiziert, die mit finanzieller Unterstützung der Stadt Besitzern von Bewohnerparkausweisen in den Zonen A, G/L, S und H ein kostenloses Parken in den Parkhäusern Lagerhausstraße, Galeria Kaufhof/Saturn, Adalbertstraße, Couvenstraße, Büchel oder Mostardstraße ermöglicht. Für 19€/Monat, zuzüglich 15,34€/Jahr Verwaltungsgebühr nutzen derzeit ca. 150 Bewohner die Möglichkeit Mo. bis Fr. zwischen 19 Uhr und 8 Uhr, sowie Sa. bereits ab 14 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig einen Parkplatz in Anspruch zu nehmen. Zum Vergleich: Im Jahr  2002 wurden durchschnittlich 208 Parkkarten ausgegeben.

Der städtischen Verwaltungshaushalt wurde dadurch in 2005 mit Ausgaben in Höhe von ca. 45.000€ belastet.

 

In Gesprächen mit allen Parkhausbetreibern konnte erreicht werden, dass – bei Abschaffung der Finanzierung des bisherigen APAG-Angebotes und bei weiterer Optimierung der Zu- und Abfahrtmöglichkeiten zu den einzelnen Parkhäusern – ein stadtweit einheitliches Angebot formuliert wurde. Danach würde Mo. bis Fr. zwischen 17 Uhr und 9 Uhr, sams-, sonn- und feiertags ganztägig ein einheitlicher Tarif von 30€ angeboten. Dieser sollte dann von den einzelnen Nutzern getragen werden.

 

Im Vergleich zur bisherigen Regelung entsteht ein deutlich verbessertes zeitliches Angebot, dass vor allem den in der Stadt wohnenden Berufspendlern, die auf ihr Auto angewiesen sind, entgegen kommt. Die Verteilungswirkung dieses Angebotes ist gerechter, da durch die Teilnahme aller Parkhausbetreiber eine größere Streuung über die verschiedenen Wohngebiete erfolgt. Darüber hinaus steigt die Attraktivität der Stadt, da bisher keine deutsche Großstadt über ein derartiges einheitliches Angebot verfügt. Der städtische Verwaltungshaushalt kann hierdurch monatlich um ca. 3.000 € entlastet werden.

 

 

4. Bewohnerparken auf RWTH-Parkplätzen

 

Durch eine vertragliche Regelung mit der RWTH konnte erreicht werden, dass in der Zone G/L insgesamt 72 Stellplätze der RWTH an vier verschiedenen Standorten den berechtigten Nutzern werktags zwischen 19 Uhr und 7 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig zur Verfügung stehen.  (siehe Anlage 3)

 

 

5. Parkgebühren per Handy zahlen

 

Mit Datum vom 26.07.2005 hat die FDP-Fraktion im Rat der Stadt einen Antrag gestellt, mit dem die Verwaltung beauftragt wird, die verschiedenen in Deutschland eingeführten Systeme zum bezahlen per Handy an Parkscheinautomaten zu untersuchen und einen Vorschlag für die Umsetzung in Aachen zu unterbreiten.

Im Zusammenhang mit dem Ersatz von Parkscheinautomaten wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen das Thema aufgreifen.

 

 

6. Parken im Frankenberger Viertel

 

Im Zusammenhang mit der Zukunftswerkstatt Frankenberger Viertel wird derzeit ein Konzept zur Verbesserung der Parksituation erarbeitet, dass auch die Einbeziehung privater Parkplätze und Garagen beinhaltet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr:

Für die Umstellung der Parkgebührenordnung fallen pro Automat Kosten in Höhe von ca. 54 € für Umprogrammierung und Beschriftung an.

Maßnahmenbezogene Einnahmen:

Durch das beabsichtigte Vorgehen zur Änderung des Bewohnerparkens in Parkhäusern kann der städtische Verwaltungshaushalt um ca. 3.000 €/Monat entlastet werden. Durch die Änderung der Parkgebührenordnung sind Mehreinnahmen zu erwarten.

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Anlagen

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