Entscheidungsvorlage - A 61/0292/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Parksituation für die Bewohner der InnenstadtRatsantrag der SPD-Fraktion vom 20.01.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- A 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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23.03.2006
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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23.03.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss
- die Vereinbarungen
bzgl. des bisherigen Angebotes zum Bewohnerparken in Parkhäusern der APAG zu
beenden und mit den Aachener Parkhausbetreibern ein neues einheitliches Angebot
zu formulieren,
- die Bedienpflichtzeiten
der Parkscheinautomaten innerhalb/einschließlich des Alleenrings auf Montag bis
Samstag 9.00 bis 21.00 Uhr festzulegen und
- dem Rat der Stadt
Aachen die Änderung der Parkgebührenordnung gemäß Anlage 4 zu empfehlen.
Der
Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung
wird beauftragt,
- die Vereinbarungen bzgl. des
bisherigen Angebotes zum Bewohnerparken in Parkhäusern der APAG zu beenden und
mit den Aachener Parkhausbetreibern ein neues einheitliches Angebot zu
formulieren,
- die Bedienpflichtzeiten
der Parkscheinautomaten innerhalb/einschließlich des Alleenrings auf Montag bis
Samstag 9.00 bis 21.00 Uhr festzulegen.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
die Parkgebührenordnung gemäß Anlage 4 zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Parksituation für die Bewohner der Innenstadt
hier: Antrag der Fraktion der SPD vom 20.01.2004
Beschlusslage
Der Antrag der SPD—Fraktion wurde in der Sitzung des
Verkehrsmanagementausschusses am 08.07.2004 beraten und in der Sitzung der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 14.07.2004 zur Kenntnis genommen. Mit einer
umfangreichen Vorlage hatte die Verwaltung seinerzeit über die Situation des
Parkens informiert und verschiedene weitere Arbeitsaufträge erhalten.
Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt,
- Möglichkeiten
der privatwirtschaftlichen Flächenbereitstellung zu untersuchen,
- Einen
Vorschlag für die Änderung der Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten zu
erarbeiten,
- Verhandlungen
mit der Hochschule über eine öffentliche Nutzung der hochschuleigenen
Parkplätze zu führen,
- Gespräche
mit den Parkhausbetreibern über eine Reduzierung der Parkgebühren und das
Bewohnerparken in Parkhäusern zu führen und
- Die
einzelnen Bewohnerparkbereiche auf mögliche Problemlösungen hin zu
überarbeiten.
Von den Inhalten der damaligen Vorlage wird nochmals an
folgendes erinnert:
- In
14 Bewohnerparkzonen (Anlage 1) stehen heute ca. 7.800 Parkplätze im
öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Dem stehen ca. 6.400 ausgegebene
Parkberechtigungen für Bewohner gegenüber.
- Die
Verteilung von Angebot und Nachfrage zeigt besondere Problemsituationen in den
Zonen B, D, G/L, R, S.
- In
der Aachener Innenstadt stehen mittlerweile mehr als 8.000 Parkplätze in
Parkhäusern zur Verfügung. In den vergangenen beiden Jahren ist ein
zusätzliches Angebot von ca. 1120 zusätzlichen Parkplätzen entstanden.
- Auch
ohne die Kapazitätserweiterungen in der Jesuitenstraße und im EBV-Carree wurde
an einem “aufkommensneutralen” Werktag keine einzige Vollauslastung eines
Parkhauses registriert. Die samstägliche Nutzung zeigt an dem gemessenen
Stichtag in sechs der 18 an das Parkleitsystem angeschlossenen Parkhäusern eine
zeitlich befristete Vollauslastung.
Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum
Die
Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum trägt mit Mengenangebot und
Preisgestaltung wesentlich zur Steuerung des innerstädtischen Verkehrs bei.
Neben den berechtigten Interessen des Kundenverkehrs sind vor allem ein
ausreichendes Mengen- und Zeitangebot für die in der Innenstadt wohnenden
Anlieger und deren Besucher wie auch die Aus- und Wechselwirkungen auf das
Parkplatzangebot in privatwirtschaftlich geführten Parkhäusern zu bedenken.
Die derzeitige Parkgebührenordnung wurde am 20.09.2000 im
Rat der Stadt mit Reduzierung der Parkgebühren auf 0,25€ je angefangene 30
Minuten beschlossen, mit dem 1. Nachtrag vom 19.03.2001 wurde die
Euro-Umstellung zum 1.1.2002 beschlossen. Außerdem wurden auf Beschluss des
Verkehrsmanagementausschusses die Bedienpflichtzeiten auf Mo. bis Fr. 8 Uhr bis
19 Uhr und Sa. 8 Uhr bis 14 Uhr reduziert. Die Höchstparkdauer wurde auf zwei
Stunden festgesetzt.
Situation in anderen Städten:
Eine aktuelle Erhebung des Deutschen Städtetags (35
teilnehmende Großstädte) zeigt, dass die Nutzung öffentlicher Parkstände im
Innenstadtbereich im Durchschnitt mit 0,50€ für die erste halbe Stunde, mit
1,00€ für eine Stunde und mit 2,00€ für zwei Stunden angegeben wird (Anlage 2).
Günstiger als in Aachen wird lediglich in Kiel – und auch das nur in der ersten
halben Stunde (0,20€) – geparkt. Von den teuersten Regelungen in Stuttgart,
Köln, Hamburg, Frankfurt aber auch in kleineren Großstädten wie Ludwigshafen
oder Lübeck, in denen 1€/halbe Stunde verlangt wird ist Aachen weit entfernt.
Auch im nahe gelegenen Maastricht liegen die Tarife
zwischen 1,10 und 2,20€ pro Stunde und damit deutlich über den bisherigen
Aachener Werten.
Weitere Erhebungen bei insgesamt 85 deutschen Städten
bestätigen, dass selbst bei Einbeziehung kleinerer Städte ein
durchschnittlicher Wert von ca. 0,92€/Stunde an Parkgebühren erhoben wird.
Deutlich wird auch, dass die gebührenpflichtige Mindestparkdauer und die
dazugehörige Staffelung der Zeitintervalle sehr unterschiedlich sind, abhängig
von der Gebührenhöhe sind Intervalle zwischen sechs Minuten und einer Stunde
möglich.
Ein Vergleich zu 2002 zeigt zudem, dass in neun Städten
Gebührenerhöhungen vorgenommen wurden.
Verwaltungsvorschlag:
Angesichts der skizzierten Situation in den deutschen
Großstädten schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Tarife für das Parken im
öffentlichen Straßenraum auf 0,50€/halbe Stunde vor.
Diese Erhöhung soll allerdings räumlich begrenzt nur innerhalb
bzw. einschl. des Alleenringes, in dem eine Vielzahl von Parkplätzen in
Parkhäusern zur Verfügung steht, durchgeführt werden.
Außerhalb des Alleenrings soll auch weiterhin der
Gebührensatz von 0,25€/halbe Stunde gelten.
Um bei der Gebührengestaltung für mehr Gerechtigkeit zu
sorgen, wird außerdem vorgeschlagen, die Gebühren in Bezug auf die Dauer
fließend zu berechnen. Eine Bindung der ersten halben Stunde als Mindestgebühr
soll bestehen bleiben; danach soll die Möglichkeit der Verlängerung in Schritten
von 0,05€ (d.h. je angef. Zeiteinheit von 3 Min. in Tarifzone I, von 6Min. in
Tarifzone II) gewährt werden.
Die Gebührenpflichtzeiten sollen an die geänderten
Ladenöffnungszeiten angepasst und ebenfalls räumlich differenziert werden.
Angestrebt wird hiermit eine weitere Verlagerung der Geschäftskundschaft in die
bestehenden Parkhäuser. Dadurch wird das Bewohnerprivileg gestärkt und eine
wertangemessene Gebührenpflicht in Relation zu den Parkhäusern ermöglicht .
Vorgeschlagen wird, den Bedienpflichtzeitraum innerhalb/einschließlich des
Allenringes auf Montag bis Samstag 9.00 - 21.00 Uhr festzulegen. Außerhalb des
Alleenrings sollen die Bedienpflichtzeiten an die Regelung Montag bis Freitag
9.00 – 19.00 Uhr (heute 8.00 – 19.00 Uhr) und Samstag 9.00 – 14.00 Uhr
angepasst werden.
Eine Ausweitung der Höchstparkdauer über die bisher
erlaubte Dauer von zwei Stunden hinaus wird aufgrund der bestehenden
Parkplatznachfrage von Bewohnern nicht vorgeschlagen. Lediglich in den Zonen K
und J1, in denen bereits die
Höchstparkdauer aufgehoben ist, kann diese Regelung beibehalten werden.
Dem Rat der Stadt wird vorgeschlagen, die in Anhang 4
dargestellte Parkgebührenordnung zu beschließen.
Bewohnerparken in Parkhäusern
Derzeit wird eine Regelung praktiziert, die mit
finanzieller Unterstützung der Stadt Besitzern von Bewohnerparkausweisen in den
Zonen A, G/L, S und H ein kostenloses Parken in den Parkhäusern
Lagerhausstraße, Galeria Kaufhof/Saturn, Adalbertstraße, Couvenstraße, Büchel
oder Mostardstraße ermöglicht. Für 19€/Monat, zuzüglich 15,34€/Jahr
Verwaltungsgebühr nutzen derzeit ca. 150 Bewohner die Möglichkeit Mo. bis Fr.
zwischen 19 Uhr und 8 Uhr, sowie Sa. bereits ab 14 Uhr und sonn- und feiertags
ganztägig einen Parkplatz in Anspruch zu nehmen. Zum Vergleich: Im Jahr 2002 wurden durchschnittlich 208
Parkkarten ausgegeben.
Der städtischen Verwaltungshaushalt wurde dadurch in 2005
mit Ausgaben in Höhe von ca. 45.000€ belastet.
In Gesprächen mit allen Parkhausbetreibern konnte erreicht
werden, dass – bei Abschaffung der Finanzierung des bisherigen APAG-Angebotes
und bei weiterer Optimierung der Zu- und Abfahrtmöglichkeiten zu den einzelnen
Parkhäusern – ein stadtweit einheitliches Angebot formuliert wurde. Danach würde
Mo. bis Fr. zwischen 17 Uhr und 9 Uhr, sams-, sonn- und feiertags ganztägig ein
einheitlicher Tarif von 30€ angeboten. Dieser sollte dann von den einzelnen
Nutzern getragen werden.
Im Vergleich zur bisherigen Regelung entsteht ein deutlich
verbessertes zeitliches Angebot, dass vor allem den in der Stadt wohnenden
Berufspendlern, die auf ihr Auto angewiesen sind, entgegen kommt. Die
Verteilungswirkung dieses Angebotes ist gerechter, da durch die Teilnahme aller
Parkhausbetreiber eine größere Streuung über die verschiedenen Wohngebiete
erfolgt. Darüber hinaus steigt die Attraktivität der Stadt, da bisher keine
deutsche Großstadt über ein derartiges einheitliches Angebot verfügt. Der
städtische Verwaltungshaushalt kann hierdurch monatlich um ca. 3.000 € entlastet
werden.
4. Bewohnerparken auf RWTH-Parkplätzen
Durch eine vertragliche Regelung mit der RWTH konnte
erreicht werden, dass in der Zone G/L insgesamt 72 Stellplätze der RWTH an vier
verschiedenen Standorten den berechtigten Nutzern werktags zwischen 19 Uhr und
7 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig zur Verfügung stehen. (siehe Anlage 3)
5. Parkgebühren per Handy zahlen
Mit
Datum vom 26.07.2005 hat die FDP-Fraktion im Rat der Stadt einen Antrag
gestellt, mit dem die Verwaltung beauftragt wird, die verschiedenen in
Deutschland eingeführten Systeme zum bezahlen per Handy an Parkscheinautomaten
zu untersuchen und einen Vorschlag für die Umsetzung in Aachen zu unterbreiten.
Im Zusammenhang mit dem Ersatz von Parkscheinautomaten wird
die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen das Thema aufgreifen.
6. Parken im Frankenberger Viertel
Im Zusammenhang mit der Zukunftswerkstatt Frankenberger Viertel wird derzeit ein Konzept zur Verbesserung der Parksituation erarbeitet, dass auch die Einbeziehung privater Parkplätze und Garagen beinhaltet.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd.
Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr:
Für die Umstellung der Parkgebührenordnung fallen pro
Automat Kosten in Höhe von ca. 54 € für Umprogrammierung und Beschriftung an.
Maßnahmenbezogene Einnahmen:
Durch das beabsichtigte Vorgehen zur Änderung des Bewohnerparkens in Parkhäusern kann der städtische Verwaltungshaushalt um ca. 3.000 €/Monat entlastet werden. Durch die Änderung der Parkgebührenordnung sind Mehreinnahmen zu erwarten.
Anlagen
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(wie Dokument)
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