Entscheidungsvorlage - FB 61/0559/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB am Dreiländereck
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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11.01.2023
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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19.01.2023
| |||
●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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01.02.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen niederländischer und belgischer Staatsgrenze, Waldgrenze, Friedrichweg, Bebauungsgrenze Steppenberg, Burgstraße und Bebauungsgrenze Vaalserquartier zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen niederländischer und belgischer Staatsgrenze, Waldgrenze, Friedrichweg, Bebauungsgrenze Steppenberg, Burgstraße und Bebauungsgrenze Vaalserquartier zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen niederländischer und belgischer Staatsgrenze, Waldgrenze, Friedrichweg, Bebauungsgrenze Steppenberg, Burgstraße und Bebauungsgrenze Vaalserquartier.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass dieser Vorkaufsrechtssatzung war es, im Rahmen der EuRegionale 2008 eine großräumige Planung zum Dreiländerpark und Dreiländerwald anzustoßen. Ziel war z. B. die grenzüberschreitende Vernetzung der an den Dreiländerpunkt angrenzenden Wald- und Naherholungsgebiete, die sich über belgische, niederländische und deutsche Flächen erstreckte.
Da sich auf deutscher Seite ein Großteil der Flächen in Privatbesitz befindet wurde zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Jahr 2004 in dem Bereich zwischen niederländischer und belgischer Staatsgrenze, Waldgrenze, Friedrichweg, Bebauungsgrenze Steppenberg, Burgstraße und Bebauungsgrenze Vaalserquartier eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen.
Ein Teil der Planung wurde umgesetzt, der größte Teil wurde jedoch nicht weiterverfolgt, da sich die Rahmenbedingungen auf niederländischer Seite geändert hatten.
Die Vorkaufsrechtsatzung kann aufgehoben werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
|