Entscheidungsvorlage - A 61/0293/WP15

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, auf eine Ergänzung von Lichtsignalanlagen mit Blindensignalen an den in der Vorlage genannten Standorten hinzuwirken.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Aachen Stadt und Land e.V. 1907 im Frühjahr 2005 eine Prioritätenliste mit insgesamt 21 signalisierten Knotenpunkten aufgestellt, die teilweise mit Blindensignalen ausgerüstet werden sollen.

 

Da die Einrichtung der Blindensignale förderfähig ist, hat die Verwaltung im Juli 2005 vorsorglich einen Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung in Köln eingereicht.

Vor kurzem erhielt die Verwaltung die Nachricht, dass die Maßnahme eingeplant wurde und Mitte dieses Jahres der Finanzierungsantrag gestellt werden kann.

 

Allgemeines

Für Blinde und Sehbehinderte ist es wichtig, dass die Struktur der Umwelt übersichtlich ist und ihnen somit die erforderliche Orientierung erleichtert wird.

Ganz besonderen Schutz bedarf es an Lichtsignalanlagen, vor allem für Straßen mit mehreren Fahrstreifen und lautem Umfeldgeräusch sowie für schwach befahrene Straßen , auf denen erhöhte Fahrzeuggeschwindigkeiten gefahren werden können.

 

Für Blinde und Sehbehinderte sind Zusatzeinrichtungen vorzusehen. Die Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA 1992) regelt wie folgt: „Die Zusatzsignale bestehen aus einem akustischen Freigabesignal, zu dem ergänzend taktile Signale eingesetzt werden können, deren Aufgabe darin besteht, das akustische Signal zu bestätigen, wo eine Verwechslung von Signalen möglich ist. Taktile Signale dürfen nicht allein gegeben werden.“

 

Die Einrichtung und Schaltung der Signalanlage mit blindenspezifischen Zusatzgeräten wurde mit der örtlichen Blindenorganisation abgestimmt.

 

Notwendigkeit für die Erweiterung der Lichtsignalanlagen

Durch fehlende Blindeneinrichtungen an Lichtsignalanlagen sind die Sehbehinderten auf fremde Hilfe angewiesen und stehen teilweise mehrere Minuten – falls diese Hilfe ausbleibt – an Kreuzungen ohne diese queren zu können.

Die Notwendigkeit Lichtsignalanlagen mit Blindeneinrichtungen zu ergänzen ergibt sich auch aus §1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).

„Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.“

 

 

Am 1.1.2004 wurde der § 55 der Landesbauordnung NRW wie folgt geändert:

a) die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen.

b) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

„(1) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen ...ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden“

 

Laut § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG ) gilt:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

 

In den letzten 2-3 Jahren sind mehrere Anträge gestellt worden, bestehende Lichtsignalanlagen blindengerecht auszustatten. Antragsteller waren der Blinden- und Sehbehindertenverein Aachen Stadt und Land e.V. 1907, der Verein Pro Retina Deutschland e.V. sowie Privatleute mit Behinderungen.

Es hat sich dadurch ein Bedarf an 21 Knotenpunkten ergeben.

 

Vorhandener Zustand

Im Stadtgebiet Aachens gibt es zur Zeit 219 Lichtsignalanlagen,  205 Lichtsignalanlagen werden von der Stadtverwaltung Aachen betreut. Davon sind zur Zeit ca. 25 Anlagen blindengerecht ausgestattet. Im Vergleich zu Städten mit ähnlicher Größe (vgl. Stadt Bonn 328 Knotenpunkte, davon 130 blindengerecht) ist die Quote der blindengerecht ausgestatteten Knotenpunkte sehr gering.

 

Geplante Maßnahmen

Es gibt weitere 21 Anlagen, die laut dem Blinden- und Sehbehindertenverein Aachen Stadt und Land e.V. 1907 regelmäßig von sehbehinderten Menschen frequentiert werden und die nach Absprache mit der Stadtverwaltung schrittweise in den nächsten Jahren mit Blindensignalen erweitert werden sollen:

-          Von-Coels-Straße/ Lindenstraße

-          Verlautenheidener Straße/ Endstraße

-          Adalbertsteinweg/ Goerdelerstraße

-          Adalbertsteinweg/ Kongressstraße

-          Adalbertsteinweg/ Stolberger Straße

-          Stolbergerstraße/ Breslauer Straße

-          Dresdener Straße/ Elsassstraße

-          Dresdener Straße/ Hüttenstraße/ Rottstraße

-          Adenauer Allee/ Trierer Straße

-          Trierer Straße/ Schopenhauer Straße

-          Von-Coels-Straße/ Severinstraße

-          Von-Coels-Straße/ Nirmer Straße

-          Adalbertsteinweg/ Sedanstraße

-          Trierer Straße/ Ringstraße

-          Trierer Straße/ Karl-Kuck-Straße

-          Alexianergraben/ Franzstraße

-          Karmeliter Straße/ Franzstraße

-          Driescher Gässchen/ Pontstraße

-          Wilhelmstraße/ Lothringer Straße

-          Wilhelmstraße/ Theaterstraße

-          Wilhelmstraße/ Augustastraße

 

Kosten

Die Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme beträgt - inkl. 5% Zuschlag für Kleinleistungen - insgesamt 257.500,00 Euro.

 

Die Haushaltsmittel stehen im Haushalt in den kommenden 3 Jahren auf der Haushaltsstelle 9.63000.95160.1 „Modernisierung von Signalanlagen“ zur Verfügung.

Die Maßnahme ist mit 75% förderfähig.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Umsetzung der geplanten Maßnahmen fallen in den kommenden Jahren ca. 257.000 € an.

Der städtischen Eigenanteil von insgesamt 67.000€ ist bei der Haushaltsstelle 9.63000.95160.1" Modernisierung von Signalanlaqen -J-", einer Kategorie-2-Maßnahme, eingeplant.

 

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