Entscheidungsvorlage - FB 61/0573/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen - Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss unter Würdigung der Bedarfe des ÖPNV die versuchsweise Einführung eines zeitlich befristeten Liefer- und Parkbereiches in der Ludwigsallee, zwischen der Einmündung Salvatorstraße und Ludwigsallee 93, zu beschließen. Der Verkehrsversuch endet spätestens im Oktober 2023

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt unter Würdigung der Bedarfe des ÖPNV die versuchsweise Einführung eines zeitlich befristeten Liefer- und Parkbereiches in der Ludwigsallee, zwischen der Einmündung Salvatorstraße und Ludwigsallee 93.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Verlauf des Planungs- und Bauprozesses zur Neugestaltung der Ludwigsallee (2. Bauabschnitt zwischen Bastei und Lousbergstraße) hat eine Gruppe von Anwohnenden wiederholt auf das Bedürfnis hingewiesen, dort auf dem rechten Fahrstreifen am Fahrbahnrand halten zu können (Lieferdienste, Pflegekräfte, Transporte, etc.).

 

Die aktuelle Verkehrsregelung sieht auf der Grundlage der Beschlüsse des Mobilitätsausschusses (Planungsbeschluss vom 25.06.2020, Ausführungsbeschluss vom 18.03.2021) zwei Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr und zur Umsetzung des Vorrangs des Fließverkehrs ein absolutes Halteverbot am Fahrbahnrand vor. Temporäres Halten und Parken ist nicht zulässig. Die Aufteilung der Fahrbahn erfolgt nicht baulich, sondern durch Markierung und Beschilderung. Straßenverkehrsrechtlich lassen sich diese Markierung und Beschilderung ohne sonstige Baumaßnahmen ändern.

Folgende grundlegende Möglichkeiten der Aufteilung ergeben sich:

 

  • 2 Fahrsteifen für den Kfz-Verkehr (Ist-Situation)
  • 1 Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr, 1 Fahrstreifen für temporäres Halten und Parken z.B. in Schwachverkehrszeiten
  • 1 Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr, 1 Fahrstreifen als Busspur (perspektivisch möglich unter der Voraussetzung einer Mindest-ÖPNV-Frequenz. Diese ist gegenwärtig noch nicht gegeben.)

 

Anlässlich der zurückliegenden Einweihung der Ludwigsallee wurde – wie auch schon vorher durch schriftliche Eingaben – darum gebeten, verwaltungsseitig zu prüfen, ob die Varianten 2 oder 3 umsetzbar wären, um Liefern und Laden zu ermöglichen.

 

Verkehrliche Ausgangslage (Alleenring incl. Brückenbaustelle Turmstraße):

Die Verwaltung hat nach Fertigstellung der Baumaßnahme außerhalb der Ferienzeit eine Verkehrserhebung durchgeführt und diese ausgewertet. Die dabei erhobenen Werte verstehen sich als Stichprobe der Ist-Situation. Der Hinweis auf die Ist-Situation ist von Bedeutung, da der Alleenring insgesamt und insbesondere in seinem nordwestlichen Quadranten aufgrund der Baustelle Brücke Turmstraße ein verändertes und grundlegend geringeres Verkehrsaufkommen im MIV aufweist.

 

Nach dem Ergebnis der Verkehrserhebung vom 16.08.2022 ist insgesamt festzustellen, dass innerhalb von 24 Stunden

 

  • 10.791 Kfz und
  • 1.029 Fahrräder (Radverkehrsanteil: 8,6 %)

 

gezählt wurden. Von den 10.791 Kfz wurden 294 Fahrzeuge als LKW/Busse klassifiziert; der Schwerverkehrsanteil ist mit 2,7 % sehr gering. Die Spitzenstundenbelastung wurde mit 835 Kfz/h auf beiden Spuren zwischen 17:15 Uhr bis 18:15 Uhr gemessen.

 

Über den ganzen Tag verteilt wurden im Erfassungsbereich der Kamera 33 Fahrzeuge, die auf dem Radweg fuhren und 9 Fahrräder, die auf den beiden Kfz-Fahrspuren unterwegs waren, festgestellt. Bei alleiniger Betrachtung der Gesamtverkehrsmenge kann dieser verkehrsfachlich auch auf einer Fahrspur abgewickelt werden. Ein zweispuriges Verkehrsangebot wurde vor allem wegen der Perspektive des Erhalts der Leistungsfähigkeit und der Ermöglichung eines reibungslosen ÖPNV-Angebots zu Ungunsten des Parkraumangebots beschlossen. Dies muss bei allen Vorschlägen für ein Angebot nach temporären Abstellflächen beachtet werden. Die ASEAG wird daher in die Vorbereitung und Durchführung des Verkehrsversuchs aktiv eingebunden. Eine ergänzende Erhebung der ÖPNV-Verkehrsdaten (hier v.a. Fahrzeiten) wird seitens der Verwaltung empfohlen.

 

Unter Betrachtung der bislang erhobenen Daten und unter Berücksichtigung der genannten Anforderungen aus MiV und ÖPNV-Abwicklung ist die versuchsweise Einführung eines zeitlich befristeten Liefer- und Bewohnerparkbereiches in der Ludwigsallee, zwischen der Einmündung Salvatorstraße und Ludwigsallee 93, verkehrsfachlich möglich.

 

Verkehrsversuch:

In der konkreten Versuchsanordnung kann zwischen 09:30 Uhr und 12:30 Uhr das Liefern und Laden durch ein eingeschränktes Haltverbot und zwischen 19:30 Uhr und 07:00 Uhr ein Parken angeboten werden. Der Versuchsbereich befindet sich innerhalb der Bewohnerparkzone „N“. Abweichend von der bisherigen Regelung für Bewohnerparkzonen sollte dieser Versuchsbereich nur den Inhaber*innen des Bewohnerparkausweises „N“ angeboten werden. Durch diese Abweichung wird in dem kurzen Versuchsbereich verhindert, dass Besucher*innen der nahegelegenen Innenstadt den knappen Parkraum zum Nachteil der Bewohner*innen der Bewohnerparkzone „N“ belegen.

 

Die ASEAG meldet gegenüber der o.a. Versuchsanordnung erhebliche Bedenken an. Das Verkehrsunternehmen begründet diese Bedenken vor allem mit der Befürchtung höherer Rückstaumengen an den Knotenpunkten sowie mit Störungen des Verkehrsflusses im Falle von Unfällen, unzulässigem Parken und Halten auch außerhalb der angeordneten Zeiten und generell der räumlichen Engpässe für Großfahrzeuge durch den aufgewachsenen Baumbestand. Die ASEAG beurteilt die Spurverringerung auch vor dem Hintergrund der zum Fahrplanwechsel im Sommer 2023 politisch beschlossenen Taktverstärkung der Ringlinien kritisch. Die Stellungnahme der ASEAG liegt in Anlage 2 bei. Aus Sicht der Verwaltung ist ein Verkehrsversuch vertretbar, sofern im Rahmen der Versuchsanordnung auch Daten zum ÖPNV gewürdigt werden. Eine ergänzende Verkehrserhebung soll daher insbesondere die Fahrzeiten des Linienverkehrs vor, während und nach Durchführung des Verkehrsversuchs ermitteln.

 

Auch die Polizei meldet gegenüber dem Verkehrsversuch Bedenken an und gründet diese auf die mögliche Einschränkung des Verkehrsflusses im Allgemeinen sowie die Beeinträchtigung des Radverkehrs durch parkende und haltende Kfz und eventuell unachtsam aufgeschlagene oder aufstehende Fahrzeugtüren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Verkehrsversuch auf den Bereich zwischen der Salvatorstraße und dem Gebäude Ludwigsallee 93 zu konzentrieren. So kann ein überschaubarer Bereich im Hinblick auf die Auswirkungen des Verkehrs betrachtet werden. Der Versuch sollte nach Einrichtung 6 Monate dauern. Nach 4 Monaten sollte eine erneute Verkehrserhebung erfolgen. Dieses Ergebnis kann entsprechende Informationen über den möglichen Fortbestand oder gegenläufig eine Rückführung sowie Fortentwicklung der Maßnahme liefern.

 

Neben der lokalen Verkehrserhebung ist stets die übergeordnete Netzbetrachtung von Relevanz. Die erneute Öffnung des Alleenrings nach Abschluss der Brückenbaustelle Turmstraße, ebenso wie die avisierte Neuerrichtung der Haarbachtalbrücke und damit Vollsperrung der Autobahn A 544 (Baumaßnahme der Autobahn GmbH) werden ab 2024 Auswirkungen auf das Hauptverkehrsstraßennetz in Aachen haben. Ob und inwieweit eine Reduzierung des Fließverkehrs in der Ludwigsallee auf einen Fahrstreifen dann verträglich und sinnvoll ist, lässt sch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einschätzen.

 

Zeitlicher Ausblick:

Die groben zeitlichen Meilensteine gestalten sich im Falle einer Beschlussfassung des Verkehrsversuchs wie folgt:

 

16.08.2022 Verkehrserhebung zur Ausgangslage Kfz, Radverkehr (Alleenring inclusive Brückenbaustelle Turmstraße),

 hiernach: Auswertung der erhobenen Daten

29.09.2022 Mitteilung im Mobilitätsausschuss, hiernach: Prüfung und Konzeption des                              Verkehrsversuchs

11.01.2023 Bezirksvertretung Aachen-Mitte, Beratung des Verkehrsversuchs

12.01.2023 Mobilitätsausschuss, Beratung des Verkehrsversuchs

2023 Febr. Verkehrserhebung zur Ausgangslage ÖPNV (Alleenring inlusive Brückenbaustelle Turmstraße)

2023 März Vorbereitende Kommunikation

2023 April Start Verkehrsversuch

2023 Juli | Aug. Verkehrserhebung zur Versuchszeit Kfz, Radverkehr, ÖPNV (inner- | außerhalb der Ferienzeit, werktags,

 wochenends) hiernach: Auswertung der erhobenen Daten

2023 Sept. Abschluss des Verkehrsversuchs, Rückführung der Verkehrsregelung auf durchgehend 2 Fahrstreifen für den fließenden Kfz-Verkehr, hiernach: Gesamtauswertung und Zwischenbericht

2023 Nov. Brückenbaustelle Turmstraße, voraussichtliche Verkehrsfreigabe und erneute Öffnung des Alleenrings

2024   Verkehrserhebung nach Abschluss der Brückenbaustelle Kfz, Radverkehr, ÖPNV

 hiernach: Auswertung der Daten

2024   Abschlussbericht

 

 

Über relevante Zwischenergebnisse bzw. Zwischenerkenntnisse wird die Verwaltung den politischen Gremien berichten.

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Anlagen

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