Kenntnisnahme - BA 6/0112/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Bezirksvertretung Aachen-Richterich wurden in der Sitzung am 7.12.2022 vier ausgewählte und vorgeprüfte Standorte zur Errichtung einer flächendeckenden Versorgung mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Bezirk vorgestellt.

 

Die Verwaltung reicht mit dieser Vorlage Informationen nach, die bei der Standortbetrachtung der südlichen Schloss-Schönau-Straße nachgefragt wurden.

 

Bei der Suche nach geeigneten Standorten wurde u.a. auf die Sichtbarkeit der Ladesäulen geachtet. Auch eine gute Sichtbarkeit schafft Vertrauen und bewegt die Bewohner*innen zum Umstieg. Aus diesem Grund wurde ein ebenfalls in der Josef-Ponten-Straße geprüfter Standort verworfen.

Ebenfalls wurde der Standort in Höhe Schloss-Schönau-Str. 2 (unterer/nördlicher Standort) im Vorfeld geprüft. An diesem Standort besteht Stromkapazität für lediglich eine Ladesäule. Wie in der Sitzung am 7.12.2022 dargelegt wurde, stehen bei diesem Angebot Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander.

Des Weiteren ist der beigefügten Anlage zu entnehmen, dass der Standort Schloss-Schönau-Straße 68a eine deutlich bessere Abdeckung des Bezirks Richterich in der Gesamtbetrachtung ermöglicht.

 

Zur Kompensierung des Wegfalls von 8 Parkplätzen am Standort Schloss-Schönau-Straße 68a können nach Abstimmung mit dem Aachener Stadtbetrieb die dort vorhandenen drei Glascontainer zeitnah in die Parkbuchten an der Berensberger Straße versetzt werden. Somit wird Parkraum für 2-3 Fahrzeuge geschaffen.

Aufgrund der Straßenbreite und der Tempo 30-Regelung in der Schloss-Schönau-Straße stehen darüber hinaus Parkmöglichkeiten entlang des Straßenverlaufs gegenüber den Querparkbuchten zur Verfügung.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

 

Der Aufbau von Ladeinfrastruktur hat insofern einen positiven Effekt auf den Klimaschutz, weil dieser eine der Voraussetzungen für den Umstieg der Autofahrer auf die E-Mobilität ist. Eine Qualifizierung dieses Effekts ist jedoch nicht möglich.

Reduzieren

Anlagen

Loading...