Entscheidungsvorlage - BA 6/0113/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beauftragt die Verwaltung mit der Ergänzung der Steine im Zufahrtsbereich des Regenrückhaltebeckens Grünenthal. Der Antrag der FDP vom 17.5.2022, lfd. Nr. 40 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in ihrer Sitzung am 1.6.2022 die Verwaltung mit der Errichtung von zwei Balancierbalken am Eingang zum Regenrückhaltebecken Grünenthal beauftragt. Die Balancierbalken sollten dabei den im Schloss Schönau Park aufgestellten Balken entsprechen.

 

Nach Abstimmung und Prüfung durch die Fachbereiche Klima und Umwelt und des Aachener Stadtbetriebs ist grundsätzlich die Errichtung eines oder mehrerer Balancierbalken am Eingangsbereich zum Regenrückhaltebecken, im Bereich der vorhandenen Steine, möglich.

Aufgrund der DIN-Norm 18034 zur Planung von Spielbereichen müssen jedoch zu Spielen ausgewiesene Flächen gegenüber z.B. tiefen Wasserläufen mit einer Einzäunung versehen werden.

An der für den Aufbau vorgeschlagenen Wiese führt der offen gelegte Amstelbach entlang. Auch wenn der Wasserstand meistens nicht hoch ist, ist die beschriebene DIN-Norm in diesem Umfeld einzuhalten.

 

Die Verwaltung hat im Weiteren geprüft, ob zusätzlich zu den Steinen 1-2 Baumstämme im Übergang zur Wiese aufgestellt werden können.

Diese hätten – wie die Steine – den Zweck, das unbefugte Befahren der Wiese zu unterbinden, könnten aber auch als natürliche Balancierelemente genutzt werden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass große Baumstämme im öffentlichen Raum zusätzlich gegen ein Wegrollen gesichert werden müssen und mit der Zeit eine Verwitterung eintritt.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die vorhandenen großen Steine durch kleinere Steine zu ergänzen. So entsteht entlang der Zufahrt zum Regenrückhaltebecken eine stabile Kletter- und Balancierschlange.

Dem mit Antrag der FDP verbundene Gedanke, durch ein entsprechendes Angebot den Gleichgewichtssinn zu schulen, wäre damit durch eine natürlich Ergänzung Rechnung getragen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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