Entscheidungsvorlage - FB 36/0234/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung nebst Auflagen durch die untere Naturschutzbehörde nicht.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Infolge gravierender Schäden an der Brücke am Geusenweg musste ihre Tragfähigkeit auf 6 Tonnen beschränkt werden. Die wesentlichen Schäden (Ausbrüche des Mauerwerks, Ring- und Schrägrisse an den Seitenflächen des Bogens) befinden sich an den beiden Vorbrücken. Diese Schäden sind ein Indiz für die zunehmende Zerrüttung des Mauerwerks. Da keine lastverteilende Platte oberhalb des Bogens vorhanden ist, führen statische und dynamische Lasten im Zuge der Nutzung der Brücke durch den landwirtschaftlichen Verkehr zu derart großen Beanspruchungen des Mauerwerks, dass Steine herausgedrückt und der Mauerwerksverband gelockert werden.

 

Für mehrere landwirtschaftliche Flächen eines Landwirts ist die Brücke am Geusenweg die einzige Zufahrtmöglichkeit. Dies führt dazu, dass diese Flächen nicht mehr mit den heute üblichen schweren landwirtschaftlichen Geräten bewirtschaftet werden können. Aus diesem Grund soll eine alternative Zufahrtmöglichkeit über die weiter südlich gelegene Wirtschaftswegunterführung „Am Dorbach“ geschaffen werden. Die derzeitige Unterführung weist allerdings Defizite hinsichtlich der Höhe sowie der Befahrbarkeit auf. Die kleinste lichte Höhe beträgt aktuell nur 3,91 m. Für die heutigen, in ihren Abmessungen deutlich größeren landwirtschaftlichen Maschinen muss die Durchfahrtshöhe vergrößert werden (ein üblicher Großraumladewagen für Heu und Stroh hat z. B. eine Höhe zwischen 3,80 und 4,00 m). Außerdem weist die derzeitige Wegeführung hinter der Unterführung keine ausreichenden Kurvenradien auf, um mit den landwirtschaftlichen Geräten in die schmale Unterführung (lichte Breite nur ca. 3,80 m) ein - bzw. ausfädeln zu können. Um diese Defizite zu beheben, sollen die Fahrbahn im Bereich der Unterführung sowie des anschließenden Weges tiefergelegt und die Wegeführung hinter der Unterführung durch eine Erweiterung der Kurvenradien angepasst werden.

 

Die geplanten Maßnahmen erfordern auf der östlichen Seite des Bahndammes für die Erweiterung der Kurvenradien und die Tieferlegung des Weges eine eher geringfügige Abgrabung des anschließenden Hanges mit einer Anpassung der Böschungen des Weges sowie die Entfernung einer Weißdorngehölzgruppe (s. hierzu beigefügtes Luftbild und Fotos). Im Bereich des Tierunterstandes im nördlichen Bereich der Maßnahme ist aufgrund des nahen Gebäudes an der Böschung die Anpassung der Böschung mit einer Hanggestaltung nicht möglich. Die Tieferlegung des Weges kann hier nur durch eine Gabionenwand abgefangen werden.  

 

Da die Fläche des Vorhabens im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen liegt, der hier ein Landschaftsschutzgebiet ausweist, ist eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans erforderlich, die hier u.a. Abgrabungen oder auch das Entfernen von Gehölzen verbieten. Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, für das Vorhaben eine Befreiung zu erteilen, da eine Versagung der Befreiung zu einer unzumutbaren Belastung gegenüber dem Landwirt führt, der seine landwirtschaftlichen Flächen am Geusenweg nicht mehr bewirtschaften kann. Das Vorhaben verändert auch letztlich aufgrund des recht kleinflächigen Eingriffs weder den Charakter des großflächigen Landschaftsschutzgebietes erheblich noch läuft es den besonderen Schutzzwecken zuwider. Der Naturhaushalt, das Landschaftsbild oder die Erholungsnutzung werden durch die Maßnahme nicht erheblich beeinträchtigt. Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde ist daher das Vorhaben mit Natur und Landschaft vereinbar. Der Eingriff wird entsprechend der gesetzlichen Vorschriften sowie nach dem Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft ausgeglichen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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