Entscheidungsvorlage - Dez VI/0002/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Ortsrechtshier: Zuständigkeitsordnung u.a.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat VI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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01.12.2004
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die von der
Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der ortsrechtlichen Bestimmungen
zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, gemäß den beigefügten Anlagen zu
beschließen:
Auf Vorschlag der Verwaltung und
Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt die Änderung der
unter Ziff. 1) aufgelisteten ortsrechtlichen Bestimmungen gemäß den
beiliegenden Anlagen 1 ‑ 8.
* Vierter
Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15.12.1995
* Siebter
Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995
* Satzung
zur Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
„Gebäudemanagement der Stadt Aachen" vom 16.12.2003
* Satzung
zur Änderung der Betriebssatzung für das Eurogress Aachen vom 15.12.1995
* Satzung
zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Aachener
Stadtbetrieb" vom 27.11.2002
* Satzung
zur Änderung der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen vom
20.12.1992
* Satzung
zur Änderung der Satzung für die Volkshochschule Aachen vom 15.12.1995
* Satzung
zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen vom 21.8.1992.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Als Folge der vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen Veränderungen
in der Struktur der zu bildenden Ausschüsse (Wegfall des Feuerwehrausschusses,
Neuerrichtung des Personal‑ und Verwaltungsausschusses, Bildung spezieller
Betriebsausschüsse, Zuständigkeitsverschiebungen zwischen mehreren Ausschüssen,
Umbenennung des Jugendhilfeausschusses) bedürfen die bestehenden
ortsrechtlichen Regelungen entsprechender Änderungen. Diese erfassen nicht
lediglich die Zuständigkeitsordnung selbst sondern wirken sich ‑mit entsprechendem Änderungsbedarf‑
auch auf die Hauptsatzung, die Satzung für das Jugendamt und die
Betriebssatzungen aus. Die erforderlichen Änderungen der Betriebssatzungen werden
des weiteren zum Anlass genommen, diese auch in ihrer inhaltlichen Struktur
aneinander anzugleichen.
Die sich hieraus insgesamt ergebenden Änderungen sind in den
beigefügten Anlagen 1 ‑ 8 im Detail dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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9,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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11,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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12,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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11,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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8,4 kB
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8
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(wie Dokument)
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3,9 kB
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