Entscheidungsvorlage - FB 45/0291/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Er beschließt, die Trägerschaft für die Dauer der Projektlaufzeit (31.12.2024) auf die freien Träger D’Hof und WABe e. V. zu übertragen.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

Es wird auf die Vorlage „Mobile Jugendarbeit in Forst / Driescher Hof - Trägerfindung“

(FB 45/0291/WP18) für die Sitzung des Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 25.10.2022 verwiesen und Bezug genommen.

Vor dem Hintergrund der besonderen Tragweite Mobiler Jugendarbeit für die jungen Menschen innerhalb des Stadtgeschehens und im Besonderen für den betreffenden Sozialraum mit den Lebensbereichen Forst / Schönforst / Driescher Hof liegt es auch im Interesse des FB 45 möglichst vielfältige Sicht- und Arbeitsweisen freier Jugendhilfeträger einzubinden und durch entsprechende Evaluation das zukünftige Konzept zu schärfen und als Blaupause für andere Sozialräume zu verwenden.

 

Auf Vorschlag der KJA - Vorsitzenden, Frau Scheidt, hatten Vertreterinnen der beiden freien Träger D’Hof und WABe e.V. am 06.12.2022 Gelegenheit, in Anwesenheit der jugendpolitischen Sprecher*innen ihre Konzepte zur Mobilen Jugendarbeit vorzustellen.

 

Die Mobile Jugendarbeit wird projekthaft und befristet bis zum 31.12.2024 ausgestaltet und soll über den Tag und in den späten Nachmittagsstunden für die jungen Menschen der Lebensbereiche Forst / Schönforst / Driescher Hof angeboten werden. Beide Träger sind bereit, vorhandene Ressourcen in das Projekt einzubringen und einzubinden.

 

Folgende Aspekte wurden thematisiert:

 

  • Künftiger Personaleinsatz in der Mobilen Jugendarbeit Forst / Driescher Hof

Der D-Hof hat aktuell keine verfügbaren Personalkapazitäten und plant eine Stellenbesetzung über den Weg der Stellenausschreibung und eines anschließenden Auswahlverfahrens.

Die WABe plant die Stellenbesetzung mit vorhandenem Personal, gegebenenfalls mittels Stundenerhöhung.

 

  • Kooperation

Bei Durchführung der Mobilen Jugendarbeit durch beide freien Träger verpflichten sie sich zur Zusammenarbeit und zum gegenseitigen Austausch. Darüber hinaus wird die Bereitschaft zur Kooperation mit anderen in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Fachkräften bzw. Trägern (Nachbarschaftstreff des SKF, Angebot des Bauwagens der Falken, Auferstehungskirche) in den betreffenden Lebensräumen vorausgesetzt.

 

  • Fachliche Begleitung und Steuerung

Während der Implementierungs- und Erprobungsphase begleitet das Team Jugendpflege und Streetwork des FB 45 aktiv die weitere Ausgestaltung der Mobilen Jugendarbeit in den Lebensbereichen Forst / Schönforst / Driescher Hof.

Dies geschieht im Rahmen regelmäßiger verbindlicher Treffen zwischen den Vertreterinnen der Träger und dem Team Jugendpflege und Streetwork des FB 45 im Abstand von jeweils 6-8 Wochen.

 

  • Auswertung und Zwischenergebnisse

Die Erkenntnisse und Erfahrungen der künftig in der Praxis tätigen Mobilen Jugendarbeiter*innen werden kontinuierlich erfasst und ausgewertet. Sie bilden die Grundlage für die Weiterentwicklung

der Konzepte zur Mobilen Jugendarbeit.

Nach Ablauf von sechs Monaten wird die Verwaltung den Fachausschuss über die ersten Zwischenstände und die Präzisierung der Handlungsziele informieren. Ebenso können diese Erkenntnisse in weitere Planungsprozesse, wie zum Beispiel ISEK, mit einfließen.

 

Vor Abschluss des befristeten Projektes wird die Verwaltung im 2. Halbjahr 2024 sowohl mit den beiden ausführenden Trägern der Mobilen Jugendarbeit und den, in den Lebensbereichen verankerten freien Trägern der Jugendhilfe auf Basis der Handlungsziele die Ergebnisse evaluieren und dem Ausschuss zur Kenntnis und weiteren Entscheidung vorlegen. Damit verbunden wird die weitere Frage der Trägerschaft ebenfalls neu entschieden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element: 4-060201-908-9, PSK: 53180000

Betriebskosten Jugendeinrichtungen freier Träger

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2.934.800

2.934.800

3.011.100

3.011.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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