Entscheidungsvorlage - FB 56/0254/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie beschließt die Anpassung der Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds an Bedürftige ab dem 01.01.2023 und beauftragt die Verwaltung, die Mittel für den Verhütungsmittelfonds für das Jahr 2023, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023, auf 37.500 Euro zu erhöhen.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Jahr 2009 wurde bei der Stadt Aachen ein Verhütungsmittelfonds für Bedürftige eingerichtet. Seit dem Jahr 2011 wird durch die Stadt Aachen im Rahmen der städteregionalen Kooperation auch der Verhütungsmittelfonds der StädteRegion verwaltet. Die Gewährung von Zuwendungen an die Schwangerschaftsberatungsstellen und von diesen an die Zuwendungsberechtigten, erfolgt derzeit auf der Grundlage der Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds an Bedürftige“ vom 08.07.2011.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat in seiner Sitzung vom 03.02.2022 die Verwaltung mit einem Monitoring hinsichtlich der Auskömmlichkeit der bereitgestellten Mittel beauftragt. Von den beiden für das Stadtgebiet Aachen tätigen Schwangerschaftsberatungsstellen donum vitae und  pro familia wurde in diesem Zusammenhang um Prüfung gebeten, ob die bestehenden Richtlinien nicht in zwei Punkten zur Verbesserung der Beratungsmöglichkeiten geändert werden könnten:

 

Zum einen wurde um eine Aktualisierung der Richtlinie im Hinblick auf die Erhöhung der Zuschussquote in den einzelnen Beratungsfällen gebeten. Der Grund dafür ist, dass gemäß der Praxiserfahrungen der Beratungsstellen, sich die potentiell Berechtigten die bisher in der Regel notwendige lftige Kostenbeteiligung aus eigenen Mitteln oftmals nicht leisten und deshalb prinzipiell beabsichtigte Maßnahmen im Ergebnis nicht durchführen können. Es besteht daher mit den beiden Aachener Beratungsstellen die Überlegung, die Zuschussquote von bisher 50 % auf neu 75 % zu erhöhen. Im Haushaltsplan 2022 sind für den Verhütungsmittelfonds der Stadt Aachen Mittel in Höhe von 25.000 Euro eingestellt. Dem bisherigen Jahresverlauf zur Folge werden diese Mittel annähernd exakt dem Jahresbedarf entsprechen. Bei gleicher Fallzahl, jedoch dann einer Bezuschussung in Höhe von grundsätzlich 75 %, würde sich für das Jahr 2023 ein prognostizierter Mittelbedarf in Höhe von ca. 37.500 Euro ergeben.

 

Des Weiteren besteht der Wunsch der Beratungsstellen, ihnen durch eine Abkehr von den bisher quartalsweise erfolgenden Abschlagszahlungen und entsprechend einer Neuregelung der Zahlungszeitpunkte, mehr Flexibilität in der individuellen Fallbetreuung zu ermöglichen. Seitens der Verwaltung bestehen dagegen prinzipiell keine Bedenken. Ab dem Jahr 2023 würden somit die jeweiligen Jahresbeträge nach Genehmigung des Haushalts (ggf. unter Abzug von bis dahin erforderlich gewordenen Abschlagszahlungen) in einer Summe zur Auszahlung gebracht.

 

Die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinie ist in den beiden beschriebenen Aspekten mit Wirkung vom 01.01.2023 entsprechend angepasst (Punkte 2. und 7. der Richtline). Ergänzt wurde unter Punkt 7. ferner eine Klarstellung bez. etwaig durch die Beratungsstellen nicht verausgabter Mittel.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

25.000

37.500

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-12.500

0

 

 

keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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