Entscheidungsvorlage - FB 56/0252/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023, den Refugio e. V. ab dem Haushaltsjahr 2023 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 78.800 Euro zu unterstützen.
 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Tagesordnungspunkt „Refugio e. V. – Förderantrag für 2023“ steht in Zusammenhang zum Tagesordnungspunkt Erhöhungsanträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege 2023.

 

Mit der Vorlage zu „Erhöhungsanträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege 2023“ werden zehn der der durch die Träger der freien Wohlfahrtspflege für das Haushaltsjahr 2023 eingereichten Förderanträge zur gemeinsamen Beratung vorgeschlagen. Die dort gesammelt behandelten Erhöhungsanträge bewegen sich dabei jeweils im Bereich eines Erhöhungsvolumens von 2,1 % bis 10 % (im Einzelnen wird auf die Vorlage nebst Anlagen zu verweisen, insbesondere die tabellarische Gesamtübersicht, dort Anlage1).

 

In den Fällen, in denen die mit dem Antrag des Trägers begehrte Erhöhung erheblich von der Bandbreite der prozentualen Erhöhungssätze der übrigen Träger abweicht, werden solche Anträge dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie mittels gesonderter Vorlage zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

Im Falle des Refugio e. V. liegt eine solche Antragslage vor. In den letzten drei Jahren liegt folgende Entwicklung der jährlichen Zuschussbeträge der Stadt Aachen vor:

 

2020:  58.000 Euro

2021:  76.800 Euro

2022:  78.800 Euro

 

Für 2023 werden mit Antrag vom 30.06.2022 (Anlage 1) zunächst 98.798,99 Euro, mit Antragsänderung vom 21.08.2022 (Anlagen 2 und 3) schließlich 94.973,58 Euro beantragt

(vgl. Anlage 3: 78.700 Euro „Stadt Aachen bewilligt“ + 16.273,58 Euro „Stadt Aachen Aufstockungsantrag“ = 94.973,58 Euro).

Das beantragte Erhöhungsvolumen entspricht einer Steigerung des Zuschusses um rund 20,5 % und weicht daher deutlich von den mit der Vorlage „Erhöhungsanträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege 2023“ gemeinsam behandelten Anträgen bzw. deren Steigerungsätzen ab.

 

Für die Verwaltung ist eine Kostensteigerung in dieser Höhe nicht nachvollziehbar. Sie schlägt daher vor, die Dimension der Förderung nicht zu verändern und auf dem bisherigen Niveau zu belassen, ggf. noch ergänzt um eine moderate Erhöhung im Hinblick auf die allgemeinen Preissteigerungen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

78.800

78.800

236.400

236.400

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Für das Haushaltsjahr 2023 sind bei PSP-Element 4-050101-919-8, Sachkonto 53180000, Mittel in Höhe von 78.800,00 Euro eingeplant.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

xx

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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