Entscheidungsvorlage - FB 56/0252/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Refugio e. V. – Förderantrag für 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Fb 56/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
Entscheidung
|
|
|
19.01.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023, den Refugio e. V. ab dem Haushaltsjahr 2023 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 78.800 Euro zu unterstützen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Tagesordnungspunkt „Refugio e. V. – Förderantrag für 2023“ steht in Zusammenhang zum Tagesordnungspunkt „Erhöhungsanträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege 2023“.
Mit der Vorlage zu „Erhöhungsanträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege 2023“ werden zehn der der durch die Träger der freien Wohlfahrtspflege für das Haushaltsjahr 2023 eingereichten Förderanträge zur gemeinsamen Beratung vorgeschlagen. Die dort gesammelt behandelten Erhöhungsanträge bewegen sich dabei jeweils im Bereich eines Erhöhungsvolumens von 2,1 % bis 10 % (im Einzelnen wird auf die Vorlage nebst Anlagen zu verweisen, insbesondere die tabellarische Gesamtübersicht, dort Anlage1).
In den Fällen, in denen die mit dem Antrag des Trägers begehrte Erhöhung erheblich von der Bandbreite der prozentualen Erhöhungssätze der übrigen Träger abweicht, werden solche Anträge dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie mittels gesonderter Vorlage zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Im Falle des Refugio e. V. liegt eine solche Antragslage vor. In den letzten drei Jahren liegt folgende Entwicklung der jährlichen Zuschussbeträge der Stadt Aachen vor:
2020: 58.000 Euro
2021: 76.800 Euro
2022: 78.800 Euro
Für 2023 werden mit Antrag vom 30.06.2022 (Anlage 1) zunächst 98.798,99 Euro, mit Antragsänderung vom 21.08.2022 (Anlagen 2 und 3) schließlich 94.973,58 Euro beantragt
(vgl. Anlage 3: 78.700 Euro „Stadt Aachen bewilligt“ + 16.273,58 Euro „Stadt Aachen Aufstockungsantrag“ = 94.973,58 Euro).
Das beantragte Erhöhungsvolumen entspricht einer Steigerung des Zuschusses um rund 20,5 % und weicht daher deutlich von den mit der Vorlage „Erhöhungsanträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege 2023“ gemeinsam behandelten Anträgen bzw. deren Steigerungsätzen ab.
Für die Verwaltung ist eine Kostensteigerung in dieser Höhe nicht nachvollziehbar. Sie schlägt daher vor, die Dimension der Förderung nicht zu verändern und auf dem bisherigen Niveau zu belassen, ggf. noch ergänzt um eine moderate Erhöhung im Hinblick auf die allgemeinen Preissteigerungen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 78.800 | 78.800 | 236.400 | 236.400 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Für das Haushaltsjahr 2023 sind bei PSP-Element 4-050101-919-8, Sachkonto 53180000, Mittel in Höhe von 78.800,00 Euro eingeplant.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
xx |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
888,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
90,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
46,4 kB
|