Entscheidungsvorlage - FB 56/0256/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aachen-Pass für Leistungsbezieher*innen des Jobcenters
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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19.01.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023, die notwendigen Kosten in Höhe von 11.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Automatische Zusendung von Aachen-Pässen an Leistungsbezieher nach dem SGB II
Der Besitz des Aachen-Passes berechtigt einen festgelegten Personenkreis, städtische Angebote verbilligt oder kostenlos in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Personenkreis gehören auch die Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II.
In der Vergangenheit wurde den Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II der Aachen-Pass jeweils im Dezember für das folgende Kalenderjahr durch den Fachbereich Bürger*innenservice (FB 12) zugesandt. Die notwendigen Daten der Leistungsbezieher*innen wurden dem FB 12 durch das Jobcenter Aachen zur Verfügung gestellt.
Das Jobcenter hatte auf Grund datenschutzrechtlicher Bedenken letztmalig die Daten für das Jahr 2021 an den FB 12 übersandt. Da zunächst keine andere Lösung gefunden werden konnte, war für das Jahr 2022 kein automatischer Versand der Aachen-Pässe an Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II möglich (gleichwohl konnten die Betroffenen selbstverständlich auf dem herkömmlichen Antragsweg den Aachen-Pass von FB 12 erhalten).
Zwischenzeitlich konnte eine neue Vereinbarung mit dem Jobcenter getroffen werden. Der entsprechende Vertrag wurde durch Frau Oberbürgermeisterin Keupen und den Leiter des Jobcenters, Herrn Graff, unterschrieben.
Auf Grund der Vereinbarung kann der Aachen-Pass für 2023 erneut automatisch an die Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II versandt werden. Der Versand erfolgt in Verbindung mit einem Informationsschreiben bez. des Erhalts des Aachen-Passes in künftigen Jahren. Diesem Informationsschreiben wird ferner eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung beigefügt. Deren Abgabe ermöglich dann auch den zukünftigen – antragslosen – Erhalt des Aachen-Passes, so lange der Leistungsbezug nach dem SGB II bestehen bleibt.
Für den Druck und die Kuvertierung von insgesamt ca. 24.000 Anschreiben durch die regio iT entstehen Kosten in Höhe von voraussichtlich ca.11.000 Euro, die dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) im Falle der Auftragserteilung durch die regio iT in Rechnung gestellt werden (hinzu kommen die Portokosten in Höhe von ca. 14.000 Euro, die jedoch beim städtischen Gebäudemanagement im Rahmen der gesamten jährlichen Portokosten anfallen).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 11.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -11.000 | 0 |
| ||||
| keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |