Entscheidungsvorlage - FB 56/0249/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie entscheidet über die Höhe der an die freien Träger der Wohlfahrtspflege für das Haushaltsjahr 2023, vorbehaltlich der Rechtsraft des Haushalts 2023, zu gewährenden Zuschüsse.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Zuwendungsbescheide an die freien Träger laufen zum 31.12.2022 aus. Für das Jahr 2023 haben die Träger Anträge auf Gewährung und Erhöhung der Zuschüsse gestellt. Soweit die beantragten Erhöhungen den Steigerungssatz von 10 % nicht übersteigen, werden diese Anträge hiermit innerhalb einer (Sammel-)Vorlage dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorgelegt. Dies betrifft die Träger der Nummern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 11, 12 und 13 der als Anlage 1 beigefügten Übersichtsliste. Es handelt sich hierbei um zehn Fälle. Diese Anträge sind im Einzelnen anhand der Anlage 2 ersichtlich.

 

In diesen Fällen wurden Erhöhungen der Zuschüsse gegenüber dem Jahr 2022 in einer Bandbreite von 2,1 % (Nummer 4 – Sozialdienst katholischer Frauen e.V. für den allgemeinen Sozialdienst) bis 10 % (Nummer 9 – WABe e.V. für die Wärmestube für Obdachlose) beantragt.

 

In absoluten Zahlen bewegen sich die beantragten Erhöhungsbeträge in einer Bandbreite von 900 Euro (Nummer 11 – Caritasverband für die Region Aachen e. V.; hier für den Bereich der offenen Altenhilfe) bis 8.000 Euro (Nummer 1 – Arbeiterwohlfahrt KV Aachen Stadt e. V. für den allgemeinen Sozialdienst).

 

In zwei Fällen (Nummer 7 – Refugio e. V. für das Café Zuflucht und Nummer 8 – Caritasverband Region Aachen e. V. für das Café Plattform) liegen Anträge vor, die sich auf wesentlich höhere, substanzielle Erhöhungen des jeweiligen Zuschusses richten und über die aufgrund dessen gesondert anhand entsprechender (Einzel-)Vorlagen zu beraten und entscheiden ist.

 

Eine vollständige Berücksichtigung der hier behandelten zehn und in der beigefügten Übersicht ausgewiesenen Veränderungen der Zuschüsse im Jahr 2023 würde zu Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 36.100 Euro führen.

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

 

Anmerkung

Im Falle der Alexianerkrankenhaus Aachen GmbH (Nummer 10) hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 24.06.2021 unter Tagesordnungspunkt 2 die vollumfängliche Finanzierung des Projekts „Wohnhotel“ beschlossen, sodass keine Abwicklung mehr im Rahmen der jährlichen (Erhöhungs-)Anträge der freien Träger erfolgt. Die Nummer 10 ist insofern lediglich noch rein nachrichtlich in der Liste geführt.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Falls den in dieser Vorlage behandelten zehn Anträgen der Träger in der jeweils beantragten Höhe zugestimmt wird, ergeben sich summiert jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 36.100 Euro. Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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