Entscheidungsvorlage - FB 56/0251/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge der Träger der Begegnungszentren auf Zuwendungen 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Fb 56/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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19.01.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Finanzierung der zehn Begegnungszentren zur Kenntnis und beschließt, diese 2023, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023, gemäß der diesbezüglichen Aufstellung der Verwaltung zu bezuschussen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2021 wurden die Bezuschussungen der drei unterschiedlichen Einrichtungen für Senior*innen
1. den Altentreffs,
2. den Altentagesstätten und
3. den Begegnungszentren
in einem gemeinsamen PSP – Element (4-050101-902-8) haushalterisch abgewickelt.
Aufgrund der sowohl konzeptionell als auch finanziell herausgehobenen Stellung der Begegnungszentren, werden diese seit dem Haushaltsjahr 2022 in einem neu gebildeten PSP-Element (4-050101-960-6) gesondert dargestellt. Dies dient der Hervorhebung der Bedeutung der Begegnungszentren und bietet der Politik eine dieser Bedeutung entsprechende, fokussierte Möglichkeit der Betrachtung und Bewertung.
Bis einschließlich 2021 bestanden in Aachen acht Begegnungszentren. Seit dem Jahr 2022 sind zwei weitere Begegnungszentren eingerichtet worden. Die nunmehr zehn Begegnungszentren werden von insgesamt vier Trägern wie folgt betrieben:
Träger | Anzahl |
Arbeiterwohlfahrt (AWO) | 4 Begegnungszentren |
Caritasverband | 4 Begegnungszentren |
Diakonisches Werk | 1 Begegnungszentrum |
Evangelische Initiative | 1 Begegnungszentrum |
Die Träger erhalten zur Unterhaltung der Begegnungszentren von der Stadt Aachen jährliche Zuschüsse, zum einen Personalkostenzuschuss in Höhe von rund 40.000 Euro und zum anderen einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.500 Euro. Für das Jahr 2023 haben die vier Träger die als Anlagen beigefügten Anträge auf Zuwendungen gestellt, ggf. unter Angabe einer gewünschten Erhöhung.
Zur Gewährung der Zuwendungen 2023 sind ausreichende Mittel unter PSP – Element 4-050101-960-6 im Haushalt 2023 ff. eingeplant. Die Zuwendungen für die Begegnungszentren werden in Höhe von 329.000 € aus Stiftungsmitteln des Alten- und Siechenfonds sowie des Elisabethspitalfonds, im Übrigen aus Haushaltsmitteln gedeckt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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789,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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950,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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686,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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522,6 kB
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