Entscheidungsvorlage - A 20/0050/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt genehmigt die nachstehende von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden, Ratsfrau Moselage sowie den Ratsherren Einmahl, Höfken und Pilgram getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

"Dringlichkeitsentscheidung

 

Gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Priorisierung der Maßnahme "Pferdelandpark" zur Sicherstellung des Eigenanteils im Rahmen der "Euregionalen 2008".

 

Die Maßnahme wird mit den erforderlichen Eigenanteilen in der Dringlichkeitsliste mit Kategorie 2 bzw. 3 aufgenommen. Es wird ihr eine entsprechende Priorität eingeräumt, so dass sie nicht durch den noch zu genehmigenden Kreditdeckel gefährdet wird oder aber notfalls andere Maßnahmen aus der Dringlichkeitsliste gestrichen werden.

 

Aachen, den 20.02.2006

 

 

gez. Dr. Linden                          gez. Einmahl                                    gez. Höfken

Oberbürgermeister                        Ratsherr                                    Ratsherr

 

 

gez. Pilgram                              gez. Moselage

Ratsherr                                    Ratsfrau“

 

 

 

Dr. Linden

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Land beabsichtigt im Rahmen der Euregionalen 2008 die Maßnahme "Pferdelandpark" zu fördern. Das Vorhaben wird seit 2004 regelmäßig in den politischen Gremien behandelt und umfasst die Gestaltung des einzigen zusammenhängenden Freiraumes zwischen den Städten Aachen, Herzogenrath und Kerkrade zu einem Landschaftspark mit einer Hauptroute, Terrassen und Aussichtsplateaus.

                                                           

Für die erste Phase der Projektumsetzung auf dem Gebiet der Stadt Aachen stehen bei Hst. 9.63200.95050.2 “ Pferdelandpark zwischen Lousberg und Halde Wilsberg “ 500.000 € Planungsmittel (Eigenanteil 100.000 €) als Haushaltsrest zur Verfügung, von denen 136.000 € bereits 2005 gebunden waren.

700.000 € (Eigenanteil 140.000 €) sind für das Haushaltsjahr 2006 eingeplant und im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes vom Rat zur Beschlussfassung vorgesehen. Die Maßnahme ist entsprechend den Regelungen des Nothaushaltsrechts mit Kategorie 3 zu beziffern.

Die erforderlichen Grundstücksankäufe in Höhe von 301.000 €(Eigenanteil 60.200 €) sind aus den bei Hst. 9.88400.93220.0 “ Allgemeiner Grunderwerb -J-“ vorgesehenen Ansatzmitteln von insges. 4.510.000 € zu finanzieren. Diese Position wird im Korridor mit der Kategorie 2 Berücksichtigung finden.

 

Die Städtebauförderung (Bezirksregierung, Dez. 35.3)  teilt nunmehr mit, dass sie nur noch kurzfristig über Mittel hierfür verfügt und diese nach kommunalaufsichtlicher Zustimmung vollständig in einer Summe für die Planungsleistungen 2005 und Investivmaßnahmen 2006 bewilligt werden.

 

Da der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung (Dez. 31) jedoch noch kein verabschiedeter Haushalt der Stadt Aachen und keine entsprechenden Korridorlisten vorliegen, kann sie die Auszahlung und damit die Sicherstellung des städt. Eigenanteils nur aufgrund einer verbindlichen Einzelbeschlussfassung des Rates der Stadt bestätigen. 

 

Damit die Fördermittel nicht verfallen, ist gegenüber der Bezirksregierung umgehend verbindlich zu erklären, dass die Maßnahme Pferdelandpark mit den erforderlichen Eigenanteilen in der Korridorliste mit Kategorie 2 bzw. 3 aufgenommen und ihr eine entsprechende Priorität eingeräumt wird, um die Mittelbereitstellung im Rahmen des noch zu genehmigenden Kreditdeckels abzusichern, in dem notfalls andere Maßnahmen aus der Dringlichkeitsliste gestrichen werden.

 

Da die nächste Ratssitzung, bei der dies entschieden werden könnte, erst am 14. 3. 2006 stattfindet, war die vorherige Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, die nunmehr gemäß § 60 GO NRW zu genehmigen ist.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich im Vermögenshaushalt wie folgt ergeben:

Hst. 9.63200.95050.2 "Pferdelandpark, zwischen Lousberg und Halde Wilsberg“            700.000,00 €

Hst. 9.88400.93220.0 "Allgemeiner Grunderwerb –J“                                     301.000,00 €

 

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