Entscheidungsvorlage - FB 20/0144/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2023 unter Einbeziehung

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2023

2. der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen

3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung

zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2023 unter Einbeziehung

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2023

2. der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen

3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 9. November 2022 wurde der Haushaltsplanentwurf 2023 mit seinen Anlagen in den Rat der Stadt Aachen eingebracht (Vgl. Vorlage FB 20/0132/WP18). Zusätzlich wurden den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratsmitglieder*innen sowie den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt.
Zur Verfügung gestellt wurde darüber hinaus die 1. ausschussbezogene und kontenscharfe Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2023.

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 13.Dezember 2022 erfolgte die Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungsnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte (Vgl. Vorlage FB 20/0137/WP18).

Für die Beratung der 1. Veränderungsnachweisung der übrigen, nicht originär dem Finanzausschuss zugeordneten, Produkte wird auf die jeweiligen Fachausschussunterlagen verwiesen.

 

Die 2. Veränderungsnachweisung enthält nun neben weiteren Veränderungen durch die Verwaltung auch die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse. Diese 2. Veränderungsnachweisung wird als

 

- Anlage 1: 2. Veränderungsnachweisung (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan,

Investitionsplan, investive Verpflichtungsermächtigungen, Produktblätter und § 13-Liste)

 

so bald wie möglich nachgereicht.

In der Übersicht werden die Veränderungen dargestellt, die sich seit der 1. Veränderungsnachweisung ergeben haben. Der jeweiligen Haushaltsposition kann der Urheber der Veränderung (Verwaltung oder Fachausschuss) entnommen werden. Haushaltsneutrale Verlagerungen (aufgrund kontierungstechnischer Zuordnungen) werden in der Spalte „Thema“ als solche gekennzeichnet.

 

Eine Übersicht über die wesentlichen Positionen der 2. Veränderungsnachweisung im Ergebnis- und Investitionsplan wird den Mitglieder*innen des Finanzausschusses, den Fraktionsgeschäftsführungen sowie den fraktionslosen Mitglieder‘innen des Rates ebenfalls zur Verfügung gestellt, sobald diese vorliegt.

Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Veränderungsnachweisung werden darüber hinaus folgende Unterlagen nachgereicht:

 

- Anlage 2: Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals 

 

- Anlage 3: Haushaltssatzung

 

Für die Beratungen im Rat der Stadt Aachen werden ggf. die beiden Anlagen 2 und 3 an die Beratungsergebnisse im Finanzausschuss angepasst und bis zur Ratssitzung ebenso zur Verfügung gestellt wie eine Auflistung der im Finanzausschuss beschlossenen Einzelveränderungen.

 

Die Produktblätter werden hinsichtlich der Kennzahlen, die direkte Abbildungen von

Haushaltspositionen darstellen (z. B. Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ im Produkt

01.09.01) sowie den jeweiligen Produktergebnissen und -volumen nach Beschluss des Rates an die

Beratungsergebnisse angeglichen. 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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