Entscheidungsvorlage - FB 20/0144/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanberatungen 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 20/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
|
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|
24.01.2023
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●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
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|
|
01.02.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2023 unter Einbeziehung
1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2023
2. der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen
3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung
zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2023 unter Einbeziehung
1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2023
2. der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen
3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 9. November 2022 wurde der Haushaltsplanentwurf 2023 mit seinen Anlagen in den Rat der Stadt Aachen eingebracht (Vgl. Vorlage FB 20/0132/WP18). Zusätzlich wurden den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratsmitglieder*innen sowie den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt.
Zur Verfügung gestellt wurde darüber hinaus die 1. ausschussbezogene und kontenscharfe Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2023.
In der Sitzung des Finanzausschusses am 13.Dezember 2022 erfolgte die Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungsnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte (Vgl. Vorlage FB 20/0137/WP18).
Für die Beratung der 1. Veränderungsnachweisung der übrigen, nicht originär dem Finanzausschuss zugeordneten, Produkte wird auf die jeweiligen Fachausschussunterlagen verwiesen.
Die 2. Veränderungsnachweisung enthält nun neben weiteren Veränderungen durch die Verwaltung auch die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse. Diese 2. Veränderungsnachweisung wird als
- Anlage 1: 2. Veränderungsnachweisung (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan,
Investitionsplan, investive Verpflichtungsermächtigungen, Produktblätter und § 13-Liste)
so bald wie möglich nachgereicht.
In der Übersicht werden die Veränderungen dargestellt, die sich seit der 1. Veränderungsnachweisung ergeben haben. Der jeweiligen Haushaltsposition kann der Urheber der Veränderung (Verwaltung oder Fachausschuss) entnommen werden. Haushaltsneutrale Verlagerungen (aufgrund kontierungstechnischer Zuordnungen) werden in der Spalte „Thema“ als solche gekennzeichnet.
Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Veränderungsnachweisung werden darüber hinaus folgende Unterlagen nachgereicht:
- Anlage 2: Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals
- Anlage 3: Haushaltssatzung
Für die Beratungen im Rat der Stadt Aachen werden ggf. die beiden Anlagen 2 und 3 an die Beratungsergebnisse im Finanzausschuss angepasst und bis zur Ratssitzung ebenso zur Verfügung gestellt wie eine Auflistung der im Finanzausschuss beschlossenen Einzelveränderungen.
Die Produktblätter werden hinsichtlich der Kennzahlen, die direkte Abbildungen von
Haushaltspositionen darstellen (z. B. Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ im Produkt
01.09.01) sowie den jeweiligen Produktergebnissen und -volumen nach Beschluss des Rates an die
Beratungsergebnisse angeglichen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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1 MB
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2
|
(wie Dokument)
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104 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
79 kB
|
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4
|
(wie Dokument)
|
403,3 kB
|