Entscheidungsvorlage - FB 61/0561/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 1001 zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 1001 Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf zwischen der Kleingartenanlage Sonnenscheinstraße und dem Gewerbegebiet Eilendorf-Süd gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/1256/WP17 – Programmberatung 

FB 61/0408/WP18 – Bericht über die frühzeitige Beteiligung/ Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0561/WP18 Bericht über die öffentliche Auslegung/ Empfehlung zum Satzungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

  1. Planungsanlass

Mit dem Bebauungsplan soll die Umwandlung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche  in eine Dauerkleingartenanlage als Ersatzstandort für wegfallende Kleingärten im Stadtgebiet ermöglicht werden. Die neue Anlage soll östlich an die vorhandene Kleingartenanlage "Sonnenscheinstraße" an-

schließen, jedoch eine eigenständige Anlage darstellen.

 

  1. Programmberatung und frühzeitige Beteiligung

Der Planungsausschuss hat die Verwaltung hierzu im Rahmen der Programmberatung am 05.09.2019 mit der Erarbeitung eines entsprechenden Bebauungsplanes beauftragt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 beschlossen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat sich diesem Beschluss in ihrer Sitzung am 11.09.2019 aus bezirklicher Sicht angeschlossen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 17.02.2020 bis 18.03.2020 statt. Die Planung wurde öffentlich ausgestellt, am 26.02.2020 fand zudem eine Anhörungsveranstaltung statt.  

Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

  1. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss sowie öffentliche Auslegung

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.06.2022 mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung beschäftigt und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschloss er zudem die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1001Sonnenscheinstraße/ Neue Dauerkleingartenanlage –.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hatte am 01.06.2022 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung der Planung hat vom 18.07.2022 bis 19.08.2022 stattgefunden. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich erneut am Verfahren beteiligt.

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat am 21.12.2022 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung beraten und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1001 - Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss wird sich am 19.01.2023 mit der Angelegenheit befassen. Das Beratungsergebnis wird in der Sitzung mitgeteilt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 1001 – Sonnenscheinstraße/ Neue Dauerkleingartenanlage – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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