Entscheidungsvorlage - FB 56/0260/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass Projekt auch im Jahr 2023 – vorbehaltlich der Fortsetzung des Projekts ab dem 01.04.2023 - mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu unterstützen.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bei dem Projekt Querbeet der Suchthilfe Aachen handelt es sich um ein niedrigschwellig angelegtes Projekt auf rein freiwilliger Basis mit dem Ziel, suchtkranken Menschen eine sinnvolle Beschäftigung zu geben und zugleich eine Reintegration in die Gesellschaft anzustreben.

 

Das Projekt richtet sich an suchtkranke, substituierte, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Kund*innen des Jobcenters Aachen sowie Erwerbsgeminderte nach dem SGB XII mit schwerwiegenden und multiplen Vermittlungshemmnissen mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit langfristig zu verringern, die Integrationsmöglichkeiten in eine Erwerbstätigkeit zu verbessern sowie langfristigen Leistungsbezug möglichst zu verringern.

 

Seit dem Haushaltsjahr 2019 unterstützt die Stadt Aachen das Projekt jährlich mit einem Zuschuss in Höhe von jeweils 10.000 Euro auf entsprechende Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie, zuletzt in seiner Sitzung vom 03.02.2022 für das Haushaltsjahr 2022.

 

Mit dem Zuschussantrag für 2023 reicht die Suchthilfe neben ihrem Finanzierungsplan einen aktuellen Zwischenbericht für den Berichtszeitraum vom 01.04. bis 30.09.2022 ein (Anlagen 1 bis 3).

 

Gegenwärtig ist der Projektzeitraum noch auf den 31.03.2023 befristet. Die Suchthilfe bestätigt mit ihrer Antragstellung, das Projekt ab dem 01.04.2023 fortsetzen zu wollen und verweist auf diesbezüglich positive Signale des Jobcenters. Der seitens der Suchthilfe gemäß Finanzierungsplan kalkulierte Zuschuss des Jobcenters entspricht rund 89 % der Gesamtfinanzierung; er ist daher von grundlegender Bedeutung für die Projektfortsetzung. 

 

Die Zuschussgewährung in Höhe von 10.000 Euro für das Jahr 2023 steht somit unter dem Vorbehalt der Projektdurchführung auch im Zeitraum 01.04. bis 31.12.2023. Bei einem tatsächlichem Projektende zum 31.03.2023 ergäbe sich ein zeitanteiliger Zuschussbetrag in Höhe von 2.500 Euro.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Für das Haushaltsjahr 2023 sind bei PSP-Element 4-050101-933-3, Sachkonto 53180000, Mittel in Höhe von 10.000,00 Euro für das Projekt „Querbeet“ eingeplant.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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