Entscheidungsvorlage - FB 61/0581/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradbügel Marktstraße Ecke Ringstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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25.01.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
In einer Eingabe in den Mängelmelder der Stadt Aachen wurde die fehlende Sicht im Einmündungsbereich von der Ringstraße in die Markstraße bemängelt. In Folge dessen wurde in einer Abstimmung mit mehreren Fachabteilungen die Einmündungssituation von der Ringstraße in die Marktstraße erörtert. Hierbei wurde festgestellt, dass die Sichtverhältnisse für den Kfz- und Radverkehr von der Ringstraße in die Marktstraße durch den ersten Pkw Parkstand eingeschränkt sind (Anlage 1 und 2). In Folge dessen kommt es zu einer Einschränkung der Verkehrssicherheit.
Vorschlag Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor den ersten Parkstand auf der Marktstraße entfallen zu lassen. Dort sollen stattdessen auf einer Länge von 5,20 m drei Fahrradbügel und ein rot-weißer Poller zur Absicherung aufgestellt werden (Anlage 3). Dieses Vorgehen bringt zwei Vorteile: zum einen wird die Verkehrssicherheit erhöht, dadurch, dass kein Kfz mehr die Sicht aus der Ringstraße versperren kann. Zum anderen werden so in der Fahrradstraße, die den Radverkehr fördern soll, weitere Abstellmöglichkeiten für bis zu sechs Fahrräder geschaffen.
Kosten
Für den Einbau der drei Fahrradbügel und des rot-weißen Pollers entstehen Kosten in Höhe von rund 1.500,00 €. Ausreichende Mittel stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, zur Verfügung unter PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| X |
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5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 120.000 | 120.000 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 250.000 | 250.000 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 370.000 | 370.000 | 1.110.000 | 1.110.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.
Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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166,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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365,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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286,4 kB
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