Entscheidungsvorlage - FB 56/0261/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Niederschwellige Hilfen für Wohnungslose und Suchtkranke in Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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19.01.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, zur weiteren Finanzierung des Tagesaufenthalts für suchtkranke und wohnungslose Menschen des Caritasverbands für das Haushaltsjahr 2023 zusätzliche Mittel in einem Umfang von 30.000 € einzuplanen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zur Finanzierung eines Tagestreffs für wohnungslose Menschen werden dem Caritasverband grundsätzlich jährliche Leistungen in Höhe von 19.500 € bewilligt. Neben der Möglichkeit, Getränke und Mahlzeiten einzunehmen, wird auch ein Angebot zur Körperpflege, zur Reinigung der Wäsche, zur Einrichtung einer Postadresse usw. unterstützt. Bis Anfang 2020 war das Angebot gemeinsam mit der städtisch finanzierten Notschlafstelle im Café Plattform, Hermannstr. 14, verortet.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde dem Caritasverband für das Projekt St. Peter in den Jahren 2021 und 2022 eine darüber hinaus gehende finanzielle Unterstützung im Umfang von 72.000 € (für 2021) bzw. 56.600 € (für 2022) bewilligt. Die StädteRegion beteiligte sich mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 88.648 € für die Jahre 2021 und 2022.
Hiermit wurde dem zusätzlichen Bedarf, der sich aus der Schließung der zu kleinen Räumlichkeiten des Café Plattform und verschiedener anderer Angebote ergab, Rechnung getragen. Aufgrund der ebenfalls vorübergehend notwendigen Aufgabe der Räumlichkeiten der Suchthilfe am Kaiserplatz wurden auch die Angebote für suchtkranke Menschen in der Kirche St. Peter vorgehalten. Mittlerweile ist ein verringertes Angebot im Format Kiosk Troddwar an den Kaiserplatz zurückgekehrt.
Aktuell werden in St. Peter erweiterte Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag in der Zeit von 9 bis 22 Uhr angeboten. In welchem Umfang zukünftig unter Berücksichtigung des andauernden/veränderten Krisengeschehens ein Angebot für wohnungslose Menschen vorgehalten werden soll, ist noch zu entscheiden. Aus sozialfachlicher Sicht kann jedoch mit Blick auf die anhaltende Krisensituation absehbar noch nicht auf die Angebotssituation vor Ausbruch der Pandemie zurückgegangen werden.
Um das Angebot zumindest vorübergehend in erweitertem Umfang aufrecht erhalten zu können, wird vorgeschlagen, zu den langfristig eingeplanten 19.500 € auch für das Haushaltsjahr 2023 zusätzliche Mittel in einem Umfang von 30.000 € einzuplanen. Damit kann auch auf die mit der bestehenden Energiekrise zu erwartenden zusätzlichen Herausforderungen reagiert werden.
Eine gesonderte zusätzliche Beteiligung der StädteRegion für das Jahr 2023 wird nicht erfolgen. Im Rahmen der aktuell abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen wurde der Caritasverband für den Personenkreis der Suchtkranken bereits mit finanziellen Mitteln ausgestattet.
Die Verlagerung des Angebots von St. Peter an den Interimsstandort Reumontstr. 3 befindet sich in der abschließenden fachbereichsübergreifenden Umsetzung. Der Umzug wird voraussichtlich im Februar 2023 abgeschlossen sein.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Für das Haushaltsjahr 2023 sind bei PSP-Element 4-050101-944-6, Sachkonto 53390000, Mittel in Höhe von 30.000 € eingeplant.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |