Entscheidungsvorlage - FB 56/0261/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, zur weiteren Finanzierung des Tagesaufenthalts für suchtkranke und wohnungslose Menschen des Caritasverbands für das Haushaltsjahr 2023 zusätzliche Mittel in einem Umfang von 30.000 € einzuplanen.
 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Finanzierung eines Tagestreffs für wohnungslose Menschen werden dem Caritasverband grundsätzlich jährliche Leistungen in Höhe von 19.500 € bewilligt. Neben der Möglichkeit, Getränke und Mahlzeiten einzunehmen, wird auch ein Angebot zur Körperpflege, zur Reinigung der Wäsche, zur Einrichtung einer Postadresse usw. unterstützt. Bis Anfang 2020 war das Angebot gemeinsam mit der städtisch finanzierten Notschlafstelle im Café Plattform, Hermannstr. 14, verortet.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde dem Caritasverband für das Projekt St. Peter in den Jahren 2021 und 2022 eine darüber hinaus gehende finanzielle Unterstützung im Umfang von 72.000 € (für 2021) bzw. 56.600 € (für 2022) bewilligt. Die StädteRegion beteiligte sich mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 88.648 € für die Jahre 2021 und 2022.

 

Hiermit wurde dem zusätzlichen Bedarf, der sich aus der Schließung der zu kleinen Räumlichkeiten des Café Plattform und verschiedener anderer Angebote ergab, Rechnung getragen. Aufgrund der ebenfalls vorübergehend notwendigen Aufgabe der Räumlichkeiten der Suchthilfe am Kaiserplatz wurden auch die Angebote für suchtkranke Menschen in der Kirche St. Peter vorgehalten. Mittlerweile ist ein verringertes Angebot im Format Kiosk Troddwar an den Kaiserplatz zurückgekehrt.

 

Aktuell werden in St. Peter erweiterte Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag in der Zeit von 9 bis 22 Uhr angeboten. In welchem Umfang zukünftig unter Berücksichtigung des andauernden/veränderten Krisengeschehens ein Angebot für wohnungslose Menschen vorgehalten werden soll, ist noch zu entscheiden. Aus sozialfachlicher Sicht kann jedoch mit Blick auf die anhaltende Krisensituation absehbar noch nicht auf die Angebotssituation vor Ausbruch der Pandemie zurückgegangen werden.

 

Um das Angebot zumindest vorübergehend in erweitertem Umfang aufrecht erhalten zu können, wird vorgeschlagen, zu den langfristig eingeplanten 19.500 € auch für das Haushaltsjahr 2023 zusätzliche Mittel in einem Umfang von 30.000 € einzuplanen. Damit kann auch auf die mit der bestehenden Energiekrise zu erwartenden zusätzlichen Herausforderungen reagiert werden.

 

Eine gesonderte zusätzliche Beteiligung der StädteRegion für das Jahr 2023 wird nicht erfolgen. Im Rahmen der aktuell abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen wurde der Caritasverband für den Personenkreis der Suchtkranken bereits mit finanziellen Mitteln ausgestattet.

 

Die Verlagerung des Angebots von St. Peter an den Interimsstandort Reumontstr. 3 befindet sich in der abschließenden fachbereichsübergreifenden Umsetzung. Der Umzug wird voraussichtlich im Februar 2023 abgeschlossen sein.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Für das Haushaltsjahr 2023 sind bei PSP-Element 4-050101-944-6, Sachkonto 53390000, Mittel in Höhe von 30.000 € eingeplant.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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