Entscheidungsvorlage - FB 56/0262/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt, rückwirkend zum 01.01.2023 die in der Vorlage aufgeführten Mietpreise zur temporären Anmietung der Räumlichkeiten im Depot bis zur Verabschiedung der aktualisierten städtischen Entgeltordnung und des aktualisierten städtischen Entgelttarifs umzusetzen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, rückwirkend zum 01.01.2023 die in der Vorlage aufgeführten Mietpreise zur temporären Anmietung der Räumlichkeiten im Depot bis zur Verabschiedung der aktualisierten städtischen Entgeltordnung und des aktualisierten städtischen Entgelttarifs umzusetzen.

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das „Depot Talstraße“ wurde im Jahr 2017 eröffnet und gilt als „Leuchtturm“ im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt Aachen Nord“. Es stellt das zentrale Projekt des Förderprogramms dar, über die Hälfte der bewilligten Fördermittel wurden hier gebunden.

Laut des Förderbescheids von 2012 sollte das Depot in einem hohen Maße der sozialen sowie kulturellen Anbindung der im Quartier lebenden Bewohner*innen dienen sowie insgesamt fünf Ziele verfolgen:

  • die soziale Stabilisierung des Stadtteils Aachen-Nord,
  • die Stärkung der lokalen Ökonomie,
  • kulturelle und öffentliche Wirksamkeit (im Stadtteil und darüber hinaus),
  • die Vernetzung sowie Kooperation zukünftiger Nutzer*innen aus der Kreativwirtschaft mit sozialen Einrichtungen,
  • Bildungsangebote insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Aachen-Nord.

 

Mit der Übernahme des Kulturbetriebes (E 49) im Jahr 2017 erfolgte eine Anpassung der zunächst gesetzten Ziele. Die Modifizierung erfolgte u.a. aufgrund einer geänderten Mieter*innen-Struktur und der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Bedarfslage, sodass weitere Säulen als Basis einer Nutzung des Depots gesetzt wurden:

  • Begegnungs- und Veranstaltungszentrum für die Bürger*innen des Viertels
  • Ausstellungs- und Kleinkunsthaus
  • Seminar- und Tagungsstätte
  • Gastronomiebetrieb
  • Feste Mieter in einem Nutzerkreis entsprechend der Vorgabe aus der öffentlichen Förderung.

 

Neben dieser Zielanpassung wurde im Betriebsausschuss Kultur am 26.09.2017 beschlossen, dass jährlich 35.000 Euro durch temporäre Mieteinnahmen im Depot zu erwirtschaften seien, als Beitrag zur Verringerung des Zuschusses sowie zur Entlastung des Haushaltes.

 

Von Juni bis Dezember 2020 wurde eine zweiphasige Evaluation zum Depot durchgeführt. In der ersten Phase wurde die Perspektive aller relevanten Akteure*innen im Depot (Akteure*innen aus der Verwaltung, der Lenkungsgruppe „Soziale Stadt Aachen Nord“ sowie aus der Mieter*innenschaft) eingeholt; in einer zweiten Phase wurden die relevanten Akteure*innen rund um das Depot aus dem Stadtteil Aachen-Nord befragt, auch Bewohner*innen des Quartiers. Abschließend wurden die Ergebnisse analysiert, dokumentiert und diskutiert sowie in einen Konzeptvorschlag für eine Weiterentwicklung und Verstetigung des Hauses gegossen.

 

Die Ergebnisse der Befragungen beider Evaluationsphasen ergaben u.a., dass die angepassten Ziele – Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Hauses zu Lasten der Zielsetzung eines sozio-kulturellen Zentrums gingen. In den im Rahmen der Evaluation durchgeführten Interviews findet sich der Konsens, dass eine Nachsteuerung zur Stärkung der sozialen Ziele des Hauses notwendig sei, verbunden mit einer Öffnung des Hauses für und in den Stadtteil. Auch die wirtschaftliche Anforderung, die jährlich zu erzielenden Mieteinnahmen im Depot von 35.000 Euro, erscheint aus Sicht der Befragten in einem zu starken Widerspruch mit den gesetzten sozio-kulturellen Zielen.

 

Nach diversen Abstimmungsrunden der Oberbürgermeisterin mit den Fachdezernaten wurde daher die inhaltlich-organisatorische Notwendigkeit gesehen, die Hausleitung des Depots Talstraße sowie das Quartiersmanagement und die Betreuung der Stadtteilkonferenzen Aachen-Nord zukünftig organisatorisch in einem Fachbereich zu verankern. So kann die Fokussierung auf eine sozio-kulturelle Nutzung und eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Hauses erfolgen.

Der Hauptausschuss der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2021 die Verwaltung einstimmig beauftragt, eine haushaltsfähige Umsetzung der Verlagerung des Depots von E 49 nach FB 56 zu prüfen. Im Frühjahr 2022 wurden entsprechend Gespräche zwischen den Dezernaten II, IV und VI sowie dem FB 20, E 49 und FB 56 geführt. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass eine haushaltsfähige Umsetzung möglich ist.

 

Zum 01.01.2023 ist das Depot in die Verwaltung des FB 56 übergegangen.

Es gibt aktuell (Stand Dezember 2022/Januar 2023) bereits zahlreiche Anfragen von Vereinen, Initiativen, Arbeitskreisen, Institutionen, Firmen etc., um die Veranstaltungsräume im Depot anzumieten (Räume: „Piazza“; Seminarräume). Das Depot stand im Jahr 2022 aufgrund der Umnutzung als „Engagement Center“ im Kontext der Ukraine-Krise nicht für temporäre Anmietungen zur Verfügung, da hier u.a. Beratungen, Sprachkursangebote sowie Aufenthaltsmöglichkeiten für Geflüchtete platziert wurden. In den letzten Wochen ging der Beratungsbedarf im „Engagement Center“ zurück. Vor diesem Hintergrund wurden die dort laufenden Angebote abgebaut und in bestehende Strukturen überführt.

 

Bisher gab es in der Preisgestaltung (bis 31.12.2022) für temporäre Anmietungen von Räumlichkeiten im Depot seitens des Kulturbetriebes (E 49) drei Kategorien:

  1. Kategorie Basispreis für Vereine, städtische Institutionen etc.
  2. Kategorie Veranstaltungen Privatpersonen (Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern etc.)
  3. Kategorie Veranstaltungen gewerblicher Natur.

 

In dem neuen Vermietungskonzept soll der sozio-kulturelle Aspekt stärker berücksichtigt werden. Zentral ist eine Nutzung des Depots von und für die Bewohner*innen des Quartiers. Deshalb soll es eine weitere Kategorie ab dem 01.01.2023 geben:

  1. Kategorie Veranstaltungen vom Viertel für das Viertel (kostenfrei)

 

Diese neue Kategorie (4) ist aus Sicht des FB 56 entscheidend, um das Ziel, eine Öffnung des Depots im/für das Viertel als sozio-kulturelles Zentrums, zu fokussieren. Aus diesem Grunde erhält diese letztgenannte Mietkategorie eine Vorrangstellung in dem neuen temporären Vermietungskonzept und wird den anderen Kategorien vorangestellt (siehe Anlage 1).

Veranstaltungen vom Viertel für das Viertel sollen entsprechend kostenfrei ermöglich werden. Vereinen, städtischen Institutionen etc. wird eine Anmietung für 450,00 Euro ermöglicht, um ebenfalls niederschwellige sowie attraktive Angebote zu platzieren.

Um sich an dem aus der Evaluation des Depots hervorgehenden Referenzkonzept zu orientieren, mit einer Reduktion des wirtschaftlichen Ziels und einer sozial verträglichen Preisgestaltung, wird bei gewerblich und kommerziell ausgerichteten Veranstaltungen ein leicht erhöhter Mietpreis angesetzt, während die oben beschriebene Veranstaltungsart für das Viertel bzw. aus dem Viertel eine kostengünstige Entlastung erfährt (siehe Anlage 1).

Die Nutzung des Depots für quartiersbezogene Veranstaltungen hat höchste Priorität.

Für diese Veranstaltungen wurden bereits während der Projektlaufzeit „Soziale Stadt Aachen-Nord“ Kriterien festgelegt, die entsprechend im neuen Vermietungskonzept ab dem 01.01.2023 gelten sollen:

  • Zielgruppe sind vorrangig die Bewohner*innen von Aachen-Nord;
  • Die Veranstalter*innen sind bürgerschaftlich und gemeinnützig engagiert;
  • Die Veranstaltung ist gemeinwohlorientiert – d.h. es werden keine Eintrittsgelder oder Nutzungsentgelte erhoben und es findet kein Verkauf während der Veranstaltungen statt;
  • Es ist eine zugängliche, unbeschränkte, bedingungslose Teilnahme gegeben.

 

Veranstalter*innen können sein:

  • Bürger*inneninitiativen (wie z.B. Arbeitskreise)
  • Vereine
  • Institutionen
  • Freie Träger

 

Mit allen Nutzer*innen des Depots wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, auch wenn kein Nutzungsentgeld erhoben wird. Damit unterliegen die Veranstaltungen allen Sicherheitsbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften, die mit einer Veranstaltung im Depot verbunden sind.

In dem ersten Jahr der neu ausgerichteten Nutzung des Depots wird zugleich evaluiert, ob das hier beschriebene Gestaltungskonzept auf entsprechende Angebote und Nachfrage stößt.

Im ersten Quartal 2024 wird dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie eine Evaluation der bisherigen Nutzung vorgelegt.

Derzeit wird die im Jahr 2003 beschlossene städtische Entgeltordnung und der ebenfalls im Jahr 2003 beschlossene Entgelttarif für die Bereitstellung von Räumen in städtischen Gebäuden und dazu gehörenden Freiflächen aktualisiert.

Der für das Depot erarbeitete Entgelttarif wird in den aktualisierten städtischen Entgelttarif integriert. Bis dahin hat die hier vorgeschlagene Mietpreisliste Gültigkeit.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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