Entscheidungsvorlage - FB 14/0134/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Rechnungsprüfungsausschuss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die entsprechende Änderung der Rechnungsprüfungsordnung gemäß der beigefügten Anlage zu beschließen.

 

Rat:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung gemäß der beigefügten Anlage.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Rechnungsprüfungsordnung mit Stand vom 10.04.2019 wird neben redaktionellen Anpassungen, wie sie insb. durch geänderte gesetzliche Bestimmungen notwendig geworden sind, auf der Grundlage der in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 31.01.23 gemachten Ausführungen und dem Rat für seine Sitzung am 01.02.23 vorgelegten Erläuterungen zum Umgang mit nichtöffentlichen Unterlagen geändert.

 

Unter Berücksichtigung der dort gemachten Erläuterungen wird vorgeschlagen, die Rechnungsprüfungsordnung entsprechend in § 10 Abs. 5 RPO wie folgt um den folgenden Satz 4 zu ergänzen:

 

„Prüfberichte, deren Erkenntnisse arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können oder straf-, arbeits- oder zivilrechtliche Folgen auslösen können, werden über einen gesonderten elektronischen Zugang einer Cloud-Lösung oder auf Wunsch postalisch an die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, deren persönliche Stellvertreter und einer/einem von den Fraktionen zu benennenden Mitarbeiter/in der Fraktionsgeschäftsstelle versendet. Bis zur Umsetzung einer Cloud-Zugangsmöglichkeit erfolgt ausschließlich eine postalische Zustellung.“

 

Ebenso wird die vorherige Befassung des Rechnungsprüfungsausschusses mit der Bestellung der Leitung des RPAs und der Bestellung der Prüfer*innen in § 3 Abs. 2 geregelt.

 

Als Ergänzung zur Verbesserung der Prüfungstätigkeiten erfolgt in §7 Abs. 11 die Aufnahme der Regelung, dass dem Fachbereich Rechnungsprüfung ebenfalls die tatsächlichen Schlussrechnungssummen der vorgelegten Vergaben mitzuteilen sind.

 

Die weiteren Änderungen der Rechnungsprüfungsordnung beziehen sich auf gesetzliche Änderungen, sprachliche Anpassungen sowie Verdeutlichungen und Konkretisierungen. Sie sind in der Synopse dargestellt und einzeln erläutert.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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