Entscheidungsvorlage - E 49.1/0001/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Dauerleihgabe und späteres Vermächtnis von Fotografien aus einer rheinischen Privatsammlung an das Suermondt-Ludwig-Museumhier: Fortführung des Kooperations- und Leihvertrags der Fotosammlung Fricke
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Verfasst von:
- E 49
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Anhörung/Empfehlung
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02.02.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.02.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, einer Verlängerung des bestehenden Kooperations- und Leihvertrags um 5 Jahre für die Fotosammlung eines rheinischen Sammlerehepaares mit einer späteren Überlassung an das Suermondt-Ludwig-Museum zuzustimmen.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Verlängerung des bestehenden Kooperations- und Leihvertrags um 5 Jahre für die Fotosammlung eines rheinischen Sammlerehepaares mit einer späteren Überlassung an das Suermondt-Ludwig-Museum.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Betriebsausschuss Kultur hat im Mai 2012 dem Rat der Stadt Aachen empfohlen, dem Kooperations- und Leihvertrag der Fotosammlung Karsten und Christiane Fricke mit einer späteren Überlassung an das Suermondt-Ludwig-Museum zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Aachen hat diesem Anliegen zugestimmt; in Folge dessen wurde der Vertrag im Oktober 2012 seitens des Kulturbetrieb und des Sammlerehepaars für die Dauer von 10 Jahren unterzeichnet.
Für die Fortführung des Vertrages ist vom Ehepaar Fricke eine Verlängerung um 5 Jahre gewünscht mit dem Zusatz, dass sich nach Ablauf dieser Zeit der Vertrag stillschweigend unbefristet bzw. bis zum Eintritt des Vermächtnisfalles verlängert, sofern keine der Parteien Einspruch erhebt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
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| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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199,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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46,5 kB
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