Anhörung - E 49.5/0053/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Kultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt den geprüften Jahresabschluss 2020/2021 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2021 einschließlich des Lageberichts zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW

- den Jahresabschluss 2020/2021 per 31.07.2021 festzustellen,

- den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 zur Kenntnis zu nehmen

- und die Verrechnung des Jahresüberschusses von 3.464.830,84 Euro über das Eigenkapital – Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung zu beschließen.

Weiterhin beschließt der Betriebsausschuss Kultur und Theater die Entlastung der Betriebsleitung von Stadttheater und Musikdirektion Aachen für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW.

Darüber hinaus beantragt der Betriebsausschuss Kultur und Theater seine Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 von Stadt-theater und Musikdirektion Aachen durch den Rat der Stadt gem. § 4 EigVO NRW.

 

Beschlussvorschlag Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss nimmt den geprüften Jahresabschluss 2020/2021 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2021 einschließlich des Lageberichts zur Kenntnis.

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen stellt den geprüften Jahresabschluss 2020/2021 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2021 fest, nimmt den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 zur Kenntnis und beschließt die Verrechnung des Jahres-überschusses von 3.464.830,84 Euro über das Eigenkapital – Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung.

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die Entlastung des Betriebsausschusses Kultur und Theater für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen gem. § 4 EigVO NRW.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach § 16 Nr. 5 der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen ist der jeweilige Jahresabschluss von der Betriebsleitung nach den Vorschriften der §§ 21 ff. der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufzustellen und nach Prüfung dem Betriebsausschuss Kultur und Theater vorzulegen, der ihn mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.

Dem Rat der Stadt obliegt gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Kenntnisnahme des geprüften Lageberichts sowie der Beschluss über den Umgang mit dem Jahresergebnis.

Der Jahresabschluss 2020/2021 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2021 einschließlich des Lageberichts wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf geprüft. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von 3.464.830,84 Euro, der gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung über das Eigenkapital – Rücklagekapital zu verrechnen ist.

Den Mitgliedern des Betriebsausschusses Kultur und Theater, den Vorsitzenden der Fraktionen im Stadtrat sowie der Stadtkämmerin wurde der Prüfbericht der vorbezeichneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorab als gedruckte Ausfertigung zugesandt. Die Mitglieder des Rates der Stadt Aachen werden in Absprache mit dem Fachbereich Verwaltungsleitung aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „ALLRIS“ Einsicht in den Prüfbericht zu nehmen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

Siehe Erläuterung

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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