Entscheidungsvorlage - FB 11/0118/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt vorbehaltlich weiterer Beschlüsse den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 auf der Grundlage der dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2022 (s. Anlage).

 

Zudem nimmt der Rat der Stadt die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2023 zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Inhaltsverzeichnis

 

 

I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2022

 

 I.1  Allgemeine Betrachtung

 

 I.2 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

 

 I.3  Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

 

 I.4  Stellenumwandlungen und -verlagerungen

 

 I.5  Bewertungsänderungen

 

 I.6 Gesamtbetrachtung

 

 I.7 Stellenplanentwicklung

 

 

II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen

I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2022

I.1 Allgemeine Betrachtung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.02.2022 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

- Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlungen und Verlagerungen von Stellen

- Bewertungsänderungen.

 

Diese Änderungen sind in der beigefügten Anlage „Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2022“ im Einzelnen beschrieben.

Ein Großteil dieser Änderungen (in der Anlage dargestellt mit Schriftbild normal) ist im Stellenplanentwurf 2023, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023 dem Rat am 09.11.2022 und im Nachgang dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 10.11.2022 zur Beratung vorgelegt worden ist, enthalten.

Die seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2023 im Oktober 2022 darüber hinaus erforderlichen Stellenplanänderungen sind dem Ausschuss am 12.01.2023 ebenso zur Beratung und insgesamt zur Beschlussempfehlung an den Rat vorgelegt worden. Darüber hinaus hat der Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 12.01.2023 folgende Stellenplanänderungen im Allgemeinen Verwaltungsbereich empfohlen:

 

Stelleneinrichtungen

- 6,5 Stellen für Schulsozialarbeit im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule - FB 45

- 1,0 Stelle für Baulückenaktivierung im Fachbereich Immobilienmanagement - FB 23

 

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplan 2022 gesamtstädtisch saldiert 274,5 Mehrstellen.

 

Bereich

Stelleneinrichtungen

Stelleneinsparungen

saldiert

  1.      Allgemeine Verwaltung

306,5

(davon 113,5 kw)

25,5

(davon 14,0 kw)

+  281,0

  1.    regio iT

 

1,0

   -    1,0

  1. Aachener Stadtbetrieb

 

0,5

   -    0,5

  1. Gebäudemanagement

0,5

1,0

   -    0,5

  1.   Volkshochschule

1,0

1,5

   -    0,5

  1. Stadttheater und Musikdirektion

 

1,0

-            1,0

  1. Kulturbetrieb

 

2,0

   -    2,0

  1. Eurogress - Aachen

 

1,0

   -    1,0

Mehrstellen (STPL 2022 : STPL 2023)

308,0

33,5

+ 274,5

 

Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2022 dargestellt.

I.2 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

Seit der Aufstellung des Stellenplanes 2022 sind im gesamtstädtischen Bereich insgesamt 308,0 Stellen, davon 306,5 in der Allgemeinen Verwaltung und 1,5 in den Eigenbetrieben, einzurichten. Im allgemeinen Verwaltungsbereich handelt es sich um Planstellen, die nach organisatorischer Prüfung als Ergebnis des alljährlichen Stelleneinrichtungsverfahrens berücksichtigt wurden. Den Stelleneinrichtungen stehen 33,5 Stelleneinsparungen gegenüber (vgl. I.3).

 

Zu den 308,0 neu einzurichtenden Planstellen gehören u.a. 113,5 befristete Stellen, davon 12,0 Projektstellen im Bereich des FB 02, FB 37 und FB 56, die nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind. Bei den drittmittelgeförderten Projektstellen im FB 02 handelt es sich um eine Stelle zur Durchführung des Projektes „Sofortprogramm Aachener Altstadt“, jeweils eine halbe Stelle für die Projekte „EMR Booster“ sowie „European Digital Innovation HUB“, zwei Stellen für „Vision 2025 + Aachen Rothe Erde (Phase I)“, eine Stelle für „CircularFoodChai“ sowie eine Stelle im Bereich des Fördermittelmanagements und der Fördermittelabrechnung. Ebenfalls enthalten sind zwei Stellen im FB 37 für das Projekt „PIKTARI“ und vier Stellen im FB 56, die im Rahmen des Landesprojektes „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) nach unterjährig durchgeführtem Fraktionsverfahren bereits vorgezogen bewirtschaftet werden.

 

Im Übrigen werden aufgrund festgestellter dauerhafter Bedarfe die kw-Vermerke an 13,0 Planstellen aufgehoben und an 24,5 befristeten Stellen verlängert, von denen 16,5 Projektstellen sind. Die Aufhebung bzw. Verlängerung bestehender sowie die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhaltet keine Veränderung des Stellensolls.

 

Das Stellenplanverfahren sieht seit seiner Optimierung zum Stellenplan 2017 vor, für außerordentliche dringende Bedarfe, die eine frühzeitige Verfügbarkeit von zusätzlichem Personal bei absehbarer Stellenausweitung notwendig machen, unterjährige Behandlungen im Personal- und Verwaltungsausschuss bis hin zum Rat der Stadt zu ermöglichen. Hiervon wird nur in wenigen Einzelfällen Gebrauch gemacht.

 

So hat der Rat in seinen Sitzungen am 30.03.2022 und 08.06.2022 von den 308,0 Stellen die Einrichtung folgender 70,5 Mehrstellen bereits unterjährig beschlossen:

-          57,0 (72,0*) Stellen im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56)

-          13,5 Stellen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45).

*Die ursprünglich ermittelten, bis 31.12.2023 befristeten, 72,0 Stellen für die Betreuung schutzsuchender Ukrainer*innen konnten infolge fortlaufender Bedarfsanpassungen um 15,0 Stellen auf 57,0 Stellen reduziert werden.

 

Die Begründungen der Stelleneinrichtungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

 

 

 

 

I.3  Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

Gesamtstädtisch können insgesamt 33,5 Stellen eingespart werden, davon 25,5 in der Allgemeinen Verwaltung sowie 8,0 Stellen in den Eigenbetrieben. Die Einsparung von 14,0 Stellen, davon 12,0 Projektstellen, ist auf die Realisierung von kw-Vermerken zurückzuführen.

 

Die Begründungen der Stelleneinsparungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

I.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt. Die Umwandlungen sind wegen Stellenwiederbesetzungen durchzuführen.

 

Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind sowohl infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich als auch auf die Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen - aus haushaltsrechtlichen Gründen - zu anderen Produktbereichen zurückzuführen.

Darunter fällt in diesem Jahr insbesondere die Herauslösung der Schwerbehindertenvertretung aus dem Fachbereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit (FB 17), bei gleichzeitiger Bildung einer eigenständigen Organisationseinheit.

Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll nicht und sind damit stellenplanneutral.

 

 

I.5 Bewertungsänderungen

Die in den Anlagen aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.

Die Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.6 Gesamtbetrachtung

Unter Berücksichtigung der in der Anlage dargestellten Veränderungen und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 demnach wie folgt ab:

 

Bereich

 

Beamte / Beamtinnen

Tariflich Beschäftigte

insgesamt

 

 I. Allgemeine Verwaltung

1.202,5

2.671,0

3.873,5

 

 II. regio iT

11,0

 

11,0

 

 III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)

12,5

*

12,5

 

 IV. Gebäudemanagement (E 26)

14,0

*

14,0

 

 V. Volkshochschule (E 42)

3,0

*

3,0

 

 VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47)

4,5

*

4,5

 

 VII. Kulturbetrieb (E 49)

13,0

*

13,0

 

 VIII. Eurogress – Aachen (E 88)

0,0

*

0,0

 

 Summe

1.260,5

2.671,0

3.931,5

 

 

* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.

 

 

 

Gegenüber dem Stellenplan 2022 sind - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gesamtstädtisch

274,5 Mehrstellen zu verzeichnen:

 

 

 Stellenplan 2022

3.657,0

 lt. Ratsbeschluss 16.02.2022

 

+  240,5

 lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 10.11.2022

 (1. Lesung)

 Stellenplanentwurf 2023

3.897,5

 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in

 den Rat 09.11.2022                            

 

+  26,5

 lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 12.01.2023

 (2. Lesung)

 

+ 7,5

 lt. Empfehlung PVA 12.01.2023

 Stellenplan 2023

3.931,5

 

 

 

 

I.7 Stellenplanentwicklung

Seit 2018 hat sich die Anzahl der Planstellen in der Allgemeinen Verwaltung (ohne Eigenbetriebe

und regio iT) wie folgt entwickelt:

 

 

 

 

 

 

II. Personal- und Versorgungsaufwendungen

Laut Haushaltsplanentwurf 2023 und erster Veränderungsnachweisung belaufen sich die Aufwendungen für den Personalkostenverbund (PKV) auf insgesamt 287.778.300 für das Jahr 2023.

 

Von dem Gesamtbetrag in Höhe von 287.778.300 entfallen 245.565.300 € auf Personal- und

42.213.000 € auf Versorgungsaufwendungen. 

 

Den Versorgungsaufwendungen stehen Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 14.231.600 € gegenüber.

 

Soweit im Nachgang weitere finanzielle Anpassungen erforderlich werden, sind diese für die zweite Veränderungsnachweisung (Finanzausschuss) angemeldet worden und somit in den o.a. Zahlen nicht enthalten.

 

Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von rd. 8,7 Mio. € für das Jahr 2023 (Stand Entwurf inkl. erste Veränderungsnachweisung).

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

nachrichtlich:

Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2023 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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