Kenntnisnahme - FB 56/0263/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Seit seiner Gründung im Jahr 2016 hat der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration mit seinen sechs Fachabteilungen ein stetiges Wachstum erfahren. Mit Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 kamen aufgrund der Zuwanderung geflüchteter Menschen eine Vielzahl zusätzlicher Aufgaben hinzu.  Mit dieser Vorlage möchte die Verwaltung dem Integrationsrat einen Jahresrückblick zur Verfügung stellen.

Sozialhilfeleistungen der Stadt Aachen

Die enormen Flüchtlingszahlen stellten insbesondere die Abt. Hilfe bei Einkommensdefiziten und Übergangswohnen vor enorme Herausforderungen. Bereits zu Beginn der Flüchtlingswelle kamen im Verhältnis zu vorherigen Aufnahmeanfragen deutlich mehr Menschen nach Aachen, die auf Hilfeleistungen angewiesen waren. Bereits am 07.03.2022 wurden 111 Fälle mit 202 Personen aufgenommen. Bis zum 31.03.2022 waren es 1.291 Fälle mit 2.447 Personen. Im Vergleich dazu wurden in der Syrienkrise in 2015 insgesamt 1.100 Fälle mit ca. 2.700 Personen aufgenommen. Bis Ende 2022 wurden 2.381 Fälle mit 4.315 Personen aus der Ukraine aufgenommen. Ihnen wurden Leistungen nach dem AsylbLG ausgezahlt, der Krankenschutz wurde sichergestellt und sie wurden sowohl in städtischen Übergangseinrichtungen als auch in geförderten und privaten Wohnungen untergebracht.

 

Rechtskreiswechsel zum Jobcenter der StädteRegion Aachen

Zum 01.06.2022 trat der Beschluss des Bundes zur Regelung zum Rechtskreiswechsel von hilfebedürftigen geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Kraft.

Zum Jobcenter wurden im Zeitraum Juni 2022 bis Dezember 2022 insgesamt 1.622 Fälle abgegeben. 380 Fälle verbleiben weiterhin in der Betreuung des FB 56. Die restlichen ca. 400 Fällen wurden anderweitig eingestellt.  

Insgesamt wurden in der Abteilung zum 31.12.2022 585 Fälle nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und 5.615 Fälle nach SGB XII betreut.

 

Unterbringung in städtischen Übergangseinrichtungen

Zur Unterbringung standen zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs in der Ukraine ca. 500 freie Plätze in den Übergangswohnheimen zur Verfügung. Innerhalb weniger Tage waren diese komplett belegt, so dass eine vorübergehende Unterbringung in Hotels erfolgen musste. Um dem enormen Anstieg gerecht zu werden, wurden innerhalb kürzester Zeit 11 Turnhallen im Aachener Stadtgebiet als Flüchtlingsunterkünfte hergerichtet. Die erste Belegung in einer Turnhalle konnte am 11.03.2022 erfolgen. Am 30.04.2022 wurde die Zeltstadt in Siegel mit 400 Wohnplätzen in Betrieb genommen. Die Stadt Aachen hat zum 30.09.2022 den Betrieb der Zeltstadt eingestellt.

Insgesamt wurden im Jahr 2022 2.527 Menschen aus der Ukraine untergebracht, rund 900 leben weiterhin in städtischen Unterkünften oder angemieteten Wohnungen. Erwähnt werden muss, dass die Corona-Schutzverordnung mit notwendigen Isolierungen für die Bewohner*innen und hinzukommende Erkrankungen der städtischen Fachkräfte eine zusätzliche Arbeitsbelastung darstellte. 

Insgesamt untergebracht sind aktuell in den städtischen Übergangswohnheimen 2.642 geflohene Menschen und 415 wohnungslose Menschen.

 

Zusätzliche Personalstellen

Insgesamt wurden aufgrund der enormen Arbeitsbelastung eine Vielzahl zusätzliche Personalstellen in den Abt. Hilfe bei Einkommensdefiziten und Übergangswohnen eingerichtet. U.a. wurden in der Abt. Hilfe bei Einkommensdefiziten 12 Sachbearbeiter*innen und einer Teamleitung zusätzlich eingerichtet. Diese Stellen konnten bisher nicht besetzt werden.

Die zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten in den Übergangseinrichtungen zusätzlich eingerichteten Stellen für Verwaltungsmitarbeiter*innen, Sozialarbeiter*innen und Hausmeister*innen konnten insbesondere im Bereich Sozialdienst aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt (Fachkräftemangel) nur teilweise besetzt werden.

Es wurden daher unzählige Überstunden geleistet, die größtenteils bisher nicht abgebaut werden konnten.

 

Abteilung Integration

Am 21.03.2022 wurde das Engagement Center im Depot in der Talstraße eröffnet.

Im „Engagement Center“ wurden sowohl das ehrenamtliche Engagement gebündelt als auch städtische Beratung angeboten. Das Depot bot vor allem vielen neu ankommenden Geflüchteten eine erste Anlaufstelle in Aachen. Hier fanden sie Beratung durch das Kommunale Integrationsmanagement (KIM), eine gut sortierte Kleider- und Sachspendenstelle, eine Vermittlung in Gastfamilien und einen angenehmen Austausch- und Aufenthaltsort. Weiterhin wurde durch das Pädagogische Zentrum in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) eine psychosoziale Beratung angeboten. Ebenso konnten sich engagierte Bürger*innen im Depot als Ehrenamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten registrieren lassen. Das Engagement der Stadtgesellschaft war und ist enorm und ohne diese tatkräftige Unterstützung wäre die Herausforderungen nicht zu bewältigen gewesen. Ein zentraler Baustein waren die vor Ort ehrenamtlich aktiven Dolmetscher*innen. Insgesamt befinden sich circa 1.260 Ehrenamtliche in der Helfer*innen-Liste der Stadt Aachen.

Das Engagement Center wurde zum 30.08.2022 sukzessive in seiner Angebotsstruktur heruntergefahren, da der Beratungsbedarf merklich gesunken war. Die Beratungsangebote des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) wurden vollständig in das Verwaltungsgebäude in der Hackländerstraße 1 am Bahnhof verlagert. KIM hat bei der Beratung der geflüchteten Menschen eine zentrale Rolle übernommen und berät alle Geflüchtete an 5 Tagen in der Woche im Verwaltungsgebäude Hackländerstraße. Seit Februar 2022 wurden bisher insgesamt 2.152 Personen persönlich beraten und 2.566 telefonische Beratungsgespräche geführt. Weiterhin gab es 1.812 Kontakte per E-Mail.

Das KI der Stadt Aachen hat im Rahmen der Seiteneinsteiger*innen-Vermittlung insgesamt im letzten Schuljahr 21/22 (01.01.2021 - 31.07.2022) 1.032 Seiteneinsteiger*innen aus dem Ausland in Aachener Schulen vermittelt, davon 727 aus der Ukraine. Im laufenden Schuljahr 22/23 (ab 01.08.2022) wurden mit Stand 17.01.2023 aktuell 284 Seiteneinsteiger*innen aus dem Ausland in Aachener Schulen vermittelt, davon 158 aus der Ukraine. Aktuell finden weiterhin Beratungsgespräche statt.

 

 

Abteilung Service Wohnen

In Kooperation mit der Gewoge Aachen konnten trotz des angespannten Wohnungsmarktes mit einem begrenzten Angebot an öffentlich-geförderten Wohnungen insgesamt 355 Flüchtlinge in 132 geförderten Wohnungen sowie 237 Flüchtlinge in 195 freifinanzierten Wohnungen (freiwillig von privaten Eigentümer*innen bereitgestellt) untergebracht werden. Die Mitarbeiter*innen der Abt. Wohnen waren sowohl für die Vermittlung als auch für den Ablauf zuständig. 

Zum 01.01.2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Neben der Erweiterung des Empfängers*innenkreises wird eine Heizkostenpauschale und eine Klimakomponente eingeführt.  Bereits in 2022 mussten im Bereich Wohngeld weitreichende Maßnahmen und Umstrukturierungen getroffen werden, um der Antragsflut zum 01.01.2023 begegnen zu können.

Die Wohnungsaufsicht ist eine weitere Aufgabe der Abteilung. Aufgrund der Ablösung des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW durch das Wohnraumstärkungsgesetz NRW musste die erste Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen vom 02.08.2019 entsprechend angepasst werden. Die neue Satzung ist am 01.03.2022, nachdem der Rat in seiner Sitzung am 18.02.2022 diese beschlossen hat, in Kraft getreten. Sie regelt insbesondere auch das Geschäft der Kurzzeit Vermietung von Wohnungen. Zur Reglementierung des Kurzzeitvermietungsmarktes steht der Wohnungsaufsicht seit dem 01.07.2022 die Landessoftware zur Erteilung von Wohnraum-Identitätsnummern zur Verfügung. Bis zum 31.12.2022 wurden 172 genehmigungsfreie und 81 genehmigungspflichtige Wohnraum-Identitätsnummern erteilt.

 

Planungsabteilung

Die Planungsabteilung des Fachbereichs steuert die strategischen Aufgaben der Sozialplanung und der Wohnraumentwicklung. Daneben ist auch das Quartiersmanagement in der Abteilung verortet.

Im Frühjahr 2022 wurde durch die Sozialplanung ein Update zum dritten Sozialentwicklungsplan vorgestellt. Dieses berücksichtigt insbesondere die stadtgesellschaftlichen Veränderungen während der Coronazeit.

Im Mai 2022 wurde das „Handlungskonzept Wohnen“ durch den Rat beschlossen. Das Konzept bildet die Grundlage für die strategische Wohnraumentwicklung Aachens. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt. In 2022 wurden u.a. folgende Maßnahmen auf den Weg gebracht bzw. umgesetzt: Beschluss zum Umgang mit Mikroapartments, kleinräumige Leerstandsanalysen, Vorlage zur Förderung des inklusiven Wohnens in Aachen, eine Kampagne zum Dachgeschossausbau und die euregionale Zusammenarbeit in der Wohnraumentwicklung.

Auf der Fachtagung „Regionales/Euregionales Wohnen“ wurden im Rahmen von drei Themenworkshops (Daten, Wohnprojekte und Mobilität) gemeinsam mit Fachexpert*innen der Nachbarkommunen, der StädteRegion Aachen, der Wohnungswirtschaft und der Politik konkrete  Handlungsansätze für eine künftige Zusammenarbeit in der euregionalen Wohnraumentwicklung erarbeitet. Die vertiefende Ausarbeitung erfolgt in diesem Jahr in weiteren Workshops.

Als Fokusraum aus dem Handlungskonzept Wohnen wurde in 2022 das Quartier Forst/Driescher Hof besonders betrachtet. Dies beinhaltete unter anderem eine Quartiers-Analyse im Bereich Driescher Hof zu den Schwerpunkten Wohnen, Wohnumfeld und Nachbarschaft. Die Analyse wurden von der Sozialplanung und Wohnungsmarktbeobachtung entwickelt und u. a. mittels aufsuchender Befragungen durch das Quartiersmanagement im Quartier durchgeführt. Rund 40 % der Haushalte im Betrachtungsraum beteiligten sich an der Befragung, die derzeit wissenschaftlich ausgewertet wird und deren Ergebnisse in den Prozess der Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Forst/Driescher Hof einfließen wird.

Das Quartiersmanagement hat in diesem Jahr in allen sechs Quartieren unzählige Einzelprojekte umgesetzt – der Film zur Vorstellung der Arbeit des Quartiersmanagements mit einigen Projekten aus dem Jahr 2022 wird demnächst auf aachen.de einsehbar sei.

 

Verwaltungsabteilung

Neben den allgemeinen Verwaltungsaufgaben (Haushalt, Beschaffung, IT, Arbeitsschutz etc.) ist diese Abteilung auch mit den Aufgaben der Geschäftsführung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie und der Geschäftsführung des Integrationsrats betraut. Ferner sind die beiden Leitstellen „Älter werden in Aachen“ und „Menschen mit Behinderung“ in dieser Abteilung verortet.

Im Bereich des Haushaltes sind über den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration in Kooperation mit dem städtischen Gebäudemanagement bis Mitte November 2022 für die Unterbringung aus der Ukraine Geflüchteter über 800 zusätzliche Geschäftsvorfällen abgewickelt worden. Hinzu kamen bis Mitte Oktober 2022 im Kontext „Flucht aus der Ukraine“ 2.230 zusätzliche Abrechnungen von geleisteten Scheckzahlungen.

Unter Entwicklung und Anwendung einer neuen Wahlordnung wurde durch die Leitstellen die am 14. Mai 2022 stattgefundene Seniorenratswahl vorbereitet und durchgeführt.

Im Themenfeld „Leichte Sprache“ wurden durch die Leitstellen fünf entsprechende Broschüren, z. B. „Grundsicherung“ und „Wohngeld“ erstellt und veröffentlicht. Im Bereich der Digitalisierung wurde die App „Gut versorgt in Aachen“ an den Start gebracht. 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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