Entscheidungsvorlage - E 46/47/0053/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
 

Beschlussvorschlag Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
 

Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen

  • Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2023/2024 basiert auf der für die Spielzeit 2022/2023 erstellten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um die Erkenntnisse, die sich aus dem seitherigen Geschäftsverlauf sowie dem voraussichtlichen Jahresabschlussergebnis 2021/2022 ergeben haben sowie den Erwartungen zur weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt. Insbesondere entspricht die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters für die Spielzeit 2023/2024 berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
  • Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2021/2022 wird die Allgemeine Rücklage zum 31.07.2022 voraussichtlich ca. 8 Mio. Euro betragen. Unter Berücksichtigung des derzeit für die laufende Spielzeit 2022/2023 prognostizierten Jahresergebnisses wird diese zum 31.07.2023 zwar um voraussichtlich rd. 1,4 Mio Euro gemindert, jedoch wird danach auch das nach dem vorliegenden Entwurf für die Spielzeit 2023/2024 ausgewiesene Plan-Defizit von rund 1,7 Mio. Euro aus der Rücklage gedeckt werden können.
     

Wesentliche Eckpunkte des Erfolgsplans 2023/2024

  • Umsatzerlöse
    Dem geplanten Umsatz aus Ticketverkauf liegt eine differenzierte Auslastungsplanung bezogen auf das für die Spielzeit 2023/24 konkret vorgesehene Theater- und Konzertprogramm zugrunde. Die dabei kalkulierten Durchschnittspreise berücksichtigen differenzierte, auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit basierende Ermäßigungsquoten.
     
  • Sonstige Erträge
    Bei den sonstigen Erträgen ist das Fördermittelniveau fortgeschrieben, das gemäß der Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossenen Fördervereinbarung zum Ende der Laufzeit (2022) erreicht ist.
    Darüber hinaus sind die aus den Vorjahresplanungen bereits bekannten projektbezogenen Fördermittel-Erträge für die Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« eingeplant, denen wiederum entsprechende Aufwendungen bei Kontengruppe 42 gegenüberstehen. Die nach gleichem Muster ursprünglich turnusmäßig für die Spielzeit 2023/2024 geplanten Erträge und Kosten für die Chorbiennale entfallen, da sich der Veranstaltungsturnus in Folge der Corona-Pandemie nun auf die Spielzeiten 2022/2023 sowie 2024/2025 verschoben hat.
     
  • Personalaufwand
    Der Aufwand für das feste Personal (Kontengruppe 40) ist zunächst auf Basis des zugrunde liegenden Stellenplans (zur diesbezüglichen Änderung vgl. weiter unten) sowie unter Berücksichtigung der lt. geltenden Tarifverträgen vereinbarten Steigerungsraten kalkuliert. Dabei ist insbesondere auch die seit 01.09.2022 für den Tarifbereich NV-Bühne geltende Erhöhung der Mindestgagen berücksichtigt. Darüber hinaus ist für die Zeit ab 01.01.2023 der städtischen Haushaltsplanung folgend mit einer tariflich bedingten Personalkostensteigerung von 1 % für das festbeschäftigte Personal insgesamt kalkuliert.
    Wie bereits aus Vorjahren bekannt, wurde auch in dieser Planung der wie dargestellt rechnerisch ermittelte Planwert aufgrund der in der Vergangenheit stets realisierten Personalkosteneinsparungen in Folge temporärerer Vakanzen und Langzeiterkrankungen um einen pauschalen Betrag (550 TEuro) gemindert, wenngleich diese Planwertminderung das mit Blick auf die zum Zeitpunkt der Planerstellung bestehenden Tarifforderungen der Arbeitnehmerseite ohnehin bestehende Planungsrisiko sicherlich nochmals verschärfen dürfte. Ebenfalls aus Vorjahren bereits bekannt ist die beibehaltene Verlagerung von 200 TEuro von Kontengruppe 40 (festes Personal) nach Kontengruppe 41 (Teilspielzeitbeschäftigte) bzw. 42 (Selbständige Gäste), um dort die regelmäßig auftretenden Planüberschreitungen zu vermeiden, die sich durch ersatzweise zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs erforderlich werdende Gastverpflichtungen als Folge von temporären Vakanzen oder längerfristiger Erkrankungen im Bereich der künstlerischen Festbeschäftigten ergeben. Dem gegenüber wurde von Kontengruppe 42 nach Kontengruppe 40 ein Betrag von 51 TEuro zur Finanzierung einer Stellenplanänderung im Bereich Orchesterdirektion verlagert (vgl. hierzu auch weiter unten die Ausführungen zum Stellenplan). Auch sind bei Kontengruppe 42 die zu den entsprechenden Erträgen korrespondierenden Aufwendungen für die Fördermittel-Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« (vgl. oben) entsprechend der geplanten Projektverläufe eingeplant.
    Die Kosten für die beim Theater beschäftigten Beamt*innen (Kontengruppe 43) wurden den Vorgaben von FB 20 / FB 11 entsprechend geplant.

 

  • Sachaufwand
    Bei Kontengruppe 50 (Lieferungen und Leistungen) wurde in Abstimmung mit dem städtischen Gebäudemanagement die aufgrund der dortigen Rahmenvertragsgestaltung zu erwartende Energiepreissteigerung berücksichtigt. Die deutliche Steigerung bei Kontengruppe 51 (Überlassungsentgelte) resultiert aus der fortwährenden Erhöhung der Mietpreise für das Lager Rotter Bruch sowie die Veranstaltungsräume im Eurogress für die Sinfoniekonzerte.
    Entgegen der vorläufigen Planung des Vorjahres zeigt sich auch beim für die Bühnenbilder erforderlichen Baumaterial inzwischen keine Beruhigung sondern vielmehr eine fortwährende Verschärfung der allgemeinen Marktsituation mit weiter steigenden Materialpreisen, so dass bei Kontengruppe 54 (Ge- / Verbrauchsmaterial Bühne) trotz weiterhin größtmöglicher Einsparbemühungen nun nochmals ein Mehrbedarf von 15 TEuro gegenüber dem Vorjahresplanwert erwartet wird. Ebenso steigt der sonstige betriebliche Aufwand bei Kontengruppe 56 leicht aufgrund einer vom Fachbereich Finanzsteuerung geplanten Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags, die allerdings auch durch eine entsprechende Anpassung des städtischen Betriebskostenzuschusses wieder ausgeglichen wird.
    Bei Kontengruppe 57 entfällt korrespondierend zu den wegfallenden sonstigen Erträgen infolge des verschobenen Veranstaltungsturnus der Chorbiennale (vgl. oben sonstige Erträge) auch der entsprechende Aufwand.
     
  • Abschreibungen
    Der Planwert für die Abschreibungen basiert zunächst auf einer Simulationsrechnung auf den Stand des Anlagevermögens zum 31.07.2022, in der auch entsprechende Auflösungen der für erhaltene Investitionszuschüsse jeweils gebildeten bilanziellen Sonderposten berücksichtigt sind. Dem hinzugerechnet sind die aus der Investitionsplanung 2022/2023 sowie 2023/2024 kalkulierten Abschreibungen, ebenfalls unter Berücksichtigung entsprechend kalkulierter Auflösungen von Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse.
     
  • Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
    Die Veränderung der Beamtenkosten sowie des Verwaltungskostenbeitrags wurden seitens FB 20 in die Bemessung des städtischen Betriebskostenzuschusses einbezogen. Der im vorliegenden Wirtschaftsplanentwurf für die Spielzeit 2023/2024 berücksichtigte BKZ entspricht in Summe den hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträgen.

 

Vermögensplan / Liquiditätsbedarf

  • Die laut vorliegendem Vermögensplanentwurf vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sind weiterhin streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert.
  • Zur Realisierung der aus dem politischen Raum zur letztjährigen Planung initiierten über das bisher übliche Maß hinausgehenden dringend erforderlichen Investitionen "… aus der derzeit vorhandenen Rücklage …" ist die separate Position "Erneuerung veraltete Bühnentechnik (aus allg. Rücklage)" angesetzt, deren Konkretisierung in entsprechende Einzelmaßnahmen bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Wirtschaftsplanentwurfs noch nicht abgeschlossen werden konnte.
  • Der ursprüngliche Förderzeitraum für das Förderprojekt »Akzent Barock« endet 2023, eine weitergehende Förderung im Rahmen der sogenannten Verstetigung wird angestrebt. Grundlage für den hier geplanten Investitionszuschuss zur Beschaffung von Instrumenten ist noch der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln für den ursprünglichen Förderzeitraum.
  • Der Bedarf an liquiden Mitteln insgesamt ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sicher zu stellen (vgl. Mittelfristige Finanzplanung).

 

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2025/2026

  • Für die Folgespielzeit 2024/2025 wird wie gewohnt zeitgleich mit separater Vorlage ein detaillierter Vorläufiger Wirtschaftsplan vorgelegt. Für die Zeit danach erfolgt die Ergebnisplanung in der Struktur der Mittelfristplanung, auf deren Basis auch die Cashflow-Planung abgeleitet wird.
  • Bei den Erträgen wird mittelfristig eine optimistische Steigerung von jährlich 50 TEuro unterstellt.
  • Beim Personalaufwand ist entsprechend der städtischen Haushaltsplanung eine tariflich bedingte Steigerung von 1 % kalkuliert.
  • Beim Sachaufwand ist auch mittelfristig der turnusmäßige und mit den entsprechenden Erträgen korrespondierende Aufwand für die Chorbiennale bzw. dessen Wegfall sowie die in Abstimmung mit E 26 erwartete Energiepreisentwicklung berücksichtigt (vgl. auch oben). Darüber hinaus wird der Sachaufwand insgesamt mittelfristig als weitestgehend konstant unterstellt – in der Hoffnung, dass sich die derzeitigen Preissteigerungen nicht dauerhaft fortsetzen werden.
  • Die Abschreibungen sind ausgehend vom Stand des Anlagevermögens am 31.07.2022 sowie auf Basis der für die Folgejahre geplanten Investitionen kalkuliert, wobei für die Zeit ab 2024/2025 wieder ein gleichbleibend moderates Investitionsvolumen von 300 TEuro jährlich unterstellt wird.
  • Die über den gesamten Planungshorizont nahezu konstante Höhe des Betriebskostenzuschusses (BKZ) entspricht der städtischen Haushaltsplanung. Eine zum Ausgleich des erneut entstandenen strukturellen Defizits erforderliche BKZ-Anpassung wird seitens Dezernat II vom Abschluss einer neuerlichen Zielvereinbarung abhängig gemacht.

 

Stellenplan

  • Aufgrund extrem gestiegener Arbeitsmengen und deutlich höherer Qualitätsanforderungen im Sinfonieorchester muss der Stellenplan im Bereich künstlerische Betriebsdirektion (im Bereich Orchesterdirektion) von einer auf zwei Stellen erhöht werden. Spielte das Orchester in der Spielzeit 2015/16 noch 32 Konzerte, so waren es 2022/23 60 (Abend-) Konzerte. Hinzu kommen pro Spielzeit ca. 28 Kammer-, Schul- und Kinderkonzerte und rund 75 Opernvorstellungen. Das Orchester ist mit rund 80 Personen (Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Praktikant*innen) das größte Künstlerkollektiv am Haus, was einen hohen Aufwand an Kommunikation, Organisation und Management mit sich bringt. Daher wurde schon seit einigen Jahren eine zweite Person in diesem Bereich beschäftigt, die Situation wird hiermit nun offizialisiert. Die durch diese Stelle entstehenden Mehrkosten von ca. 49.000 € werden durch entsprechende Reduzierungen innerhalb der Kontengruppe 42 kompensiert (vgl. auch schon oben beim Personalaufwand).
  • Der Bereich „Video“ (dieser gehört zur Beleuchtungsabteilung) wird im Theater immer relevanter. War früher die Erstellung von Videosequenzen und deren Vorstellungseinsatz ein gelegentliches Phänomen, wird Videotechnik mittlerweile in nahezu jeder Bühnenproduktion und zum Teil sogar bei Konzerten genutzt. Da zukünftig auch verstärkte Anstrengungen im Bereich social media unternommen werden sollen, um insbesondere eine junge Klientel anzusprechen, wird der Bereich Video um eine halbe Stelle verstärkt. Diese halbe Stelle wird durch Verlagerung einer halben Stelle bei der Bühnentechnik kompensiert, der übrige Stellenanteil (0,2) wird gestrichen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

siehe Erläuterungen und Planentwurf

 

Klimarelevanz

entfällt

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Anlagen

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