Kenntnisnahme - FB 45/0317/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zu der Erweiterungsbaumaßnahme Couven Gymnasium im Rahmen der Umstellung von G 8 auf G 9
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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08.02.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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09.02.2023
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Rahmenplanung gemäß Leistungsphase 0 zu den in der Ausschusssitzung vorgeschlagenen Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen an dem Inda Gymnasium, dem Rhein-Maas-Gymnasium, dem Couven Gymnasium und dem St. Leonhard Gymnasium weiterführen.
Diese Rahmenplanungen (Lph 0) wurden dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 27.04.2021 vorgestellt. Dieser hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung der städtischen Gymnasien von G 8 auf G 9 gemäß der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI fortzuführen.
2. Bauliche Maßnahme am Couven Gymnasium
Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro Steggemann Architekten mit der Fortführung der Planung (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) am Couven Gymnasium, Lütticher Straße 111a, 52074 beauftragt.
Es ist geplant, den sogenannten „Trakt D“ der Schule zu erweitern und aufzustocken. Im 1. OG wird durch eine Erweiterung der Dachfläche und Umbauten im Bestand ein zusätzlicher Klassenraum geschaffen, so dass künftig vier Klassenräumen vorhanden sind. Im 2. OG werden durch die Aufstockung auf der Flachdachfläche zusätzlich vier Klassenräume und ein Differenzierungsbereich geschaffen.
Die neue Fassade des 1. und 2. OGs soll als Holzfassade gefertigt werden. Es wird insgesamt eine nachhaltige Bauweise und der Einbau vorkonfektionierter Bauelemente, wie bspw. ein Holztafelbau, angestrebt. Dies soll die Bauzeit vor Ort eingrenzen bzw. verkürzen, um die Belastung für den Schulbetrieb möglichst zu reduzieren. Dennoch müssen voraussichtlich vier Klassen für die Dauer der Baumaßnahme in Interimscontainer auf dem Schulgelände ausgelagert werden.
Des Weiteren wird an der Nordfassade ein Fluchttreppenraum errichtet, um die Entfluchtung des Gebäudes mit erhöhter Schüler*innenzahl zu optimieren. Dadurch kann die große Platane (Baumart) auf der Ostseite erhalten werden.
Auch Umwelt- und Energieaspekte werden bei der Baumaßnahme berücksichtigt. So kann das gesamte Flachdach unter Berücksichtigung der statischen Anforderungen begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet werden. Zudem wird jeder neu errichtete Raum mit einer Lüftungsanlage in der Raummitte hinter der Fassade ausgestattet.
3. Kosten
Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung des Architekten wird vermutlich erst Ende März 2023 vorliegen. Zu dem Zeitpunkt der Vorlagenerstellung liegt eine vertiefte Kostenschätzung (Vorentwurfsplanung Lph 2) vor.
Die Gesamtprojektsumme beläuft sich gemäß vertiefter Kostenschätzung auf rd. 6.323.000 € inkl. Betriebsausstattung, Kostenvarianz und Risikokosten. Diese Planungstiefe ist verbunden mit Kostenunsicherheiten von bis zu 30 %.
Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten bislang nur geschätzt werden.
Die Gesamtkosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 5.331.000 €.
Hierfür bietet der Haushalt 2023ff ausreichend Deckung.
Die Mittel für die Betriebsausstattung des Couven Gymnasiums wurden für das Haushaltsjahr 2024 angemeldet.
4. Ausblick
Sobald der Verwaltung die Kostenberechnung im Rahmen der LPH 3 (Entwurfsplanung) vorliegt, wird der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung diese im Rahmen einer Vorlage zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgelegt. Der Baubeschluss wäre nachfolgend durch den Planungsausschuss in dessen Sitzung am 27.04.2023 zu fassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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