Kenntnisnahme - ez. VII/0005/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bilanz städtische Energiesparmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Dezernat VII
- Verfasst von:
- Dez VII
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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01.02.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.06.2022 als Folge geringer werdender Gaslieferungen aus Russland die Alarmstufe des Notfallplans ausgerufen. Seitdem sind die Lieferungen weiter zurückgegangen. Um einem Gasnotstand entgegenzuwirken, musste die Einsparung von Energie auch in Aachen in den letzten Monaten eine hohe Priorität haben. Dies muss sich aber auch zur Stabilisierung der aktuellen Speicherstände ca. 90% und vorbeugend auf den Winter 2023/24 weiterhin gelten. Bereits ab April hat die Verwaltung unter Beteiligung von verschiedenen Dezernaten und Fachbereichen den Austausch über die aktuelle Situation mit der STAWAG und der Regionetz vertieft und in interner Verwaltungsarbeit mögliche Einsparpotenziale diskutiert und im Verwaltungsvorstand beschlossen. Die Fraktionen und Ratsleute wurden im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches am 15.08.2022 und in der Ratssitzung am 24.08.2022 sowie im Rahmen einer Pressekonferenz über die nun anstehenden Maßnahmen informiert. Im September wurde sowohl der Hauptauschuss, als auch der Sportausschuss, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Kinder- und Jugendausschuss in Kenntnis gesetzt.
Nach der ersten Stufe der Einsparung, die die Stadt Aachen bereits mit dem 25. Juli eingeleitet hat, folgte um 1. September eine zweite Stufe mit weitergehenden Maßnahmen. Terminlich und weitgehend auch inhaltlich liegt die Stadt Aachen damit auf einer Linie mit der am, 24. August, beschlossenen „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung des Bundes über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSiKuMaV). Zu dieser hat das Bundeskabinett nun beschlossen, diese bis zum 15. April 2023 zu verlängern. Hier ist noch die Zustimmung des Bundesrat notwendig. Ursprünglich war die Verordnung bis Ende Februar befristet. Zu den für die Städte relevanten Einsparmaßnahmen zählen insbesondere:
- Festlegung der Höchsttemperatur in öffentlichen Gebäuden
- Einschränkung der Beleuchtung dieser
- Verbot beleuchteter Werbeanalagen im Zeitraum 22 – 06 Uhr des Folgetages
Diese Entscheidung hat das Kabinett getroffen, da trotz gut gefüllter Gasspeicher, die Einsparmaßnahmen weiterhin notwendig sind, da eine Notsituation nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
Dabei hat die Verwaltung das Ziel, eine Einsparung von 20% zu erreichen und setzte dabei auf interne folgenden Maßnahmen.
Die Temperaturen in geheizten Räumen, also Büros, Kantinen, Umkleiden, Museen, Besprechungsräumen und vergleichbaren Nutzungen werden entsprechend der Verordnung der Bundesregierung von 21 Grad auf 19 Grad Celsius reduziert. Für Flure und Durchgangsräume gelten 10 Grad als Standard. Zwischen Weihnachten und Neujahr waren Verwaltungsgebäude, wo möglich, geschlossen, weswegen die Temperatur in dieser Zeit auf 10 bis 12 Grad reduziert werden konnte. Die Abschaltung der Klein-Blockheizkraftwerke in städtischen Gebäuden trägt ebenfalls wirksam dazu bei, Gas zu sparen. In den Schwimmhallen Süd und Ulla-Klinger-Halle sinkt die Temperatur – wie schon seit Ende Juli in den Hallen Ost und Brand umgesetzt – auf 26 Grad. Das Wasser im Freibad Hangeweiher wurde ab dem 1. September nicht mehr beheizt.
Ausnahmen der Regelungen gibt es für Kinder. So blieben Schulen und KiTas aufgrund der Regelungen der EnSiKuMaV auf dem bisherigen Niveau beheizt. Auch in den Lehrschwimmbecken werden die Temperaturen nur geringfügig von 32 Grad auf 30 Grad gesenkt. Ausnahme sind darüber hinaus Therapiebecken und solche mit einem Schwerpunkt für behinderte Menschen. Bereits seit dem 25. Juli sind die Laufzeiten der angestrahlten Denkmäler und öffentlichen Brunnen sowie die Temperaturen in den Hallen Ost und Brand reduziert. Mit der Verordnung des Bundes wurden ab dem 1. September historische Gebäude außer zu besonderen Anlässen grundsätzlich nicht mehr beleuchtet.
Darüber hinaus hat die Verwaltung auch Maßnahmen umgesetzt, die den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich mit dem Thema auseinander zu setzen und selbst auch Energie einzusparen. Dabei hat die Verwaltung einen Schwerpunkt darauf gelegt, das Nutzerverhalten (z.B. in Bezug auf Heizen) positiv zu beeinflussen. Beispielsweise fand zusätzlich zu den bereits durch Bund und STAWAG ins Leben gerufene Kampagnen zum Thema der „Energiespartag“ am 29.09.2022 statt. Dieser maßgeblich von AltbaPlus koordinierte und in Zusammenarbeit mit den Versorgern und Beratungsdienstleistern organisierte Tag hatte zum Ziel die Bürger*innen zu sensibilisieren, informieren und zu beraten. Um die Stadtgesellschaft zu erreichen und den Zugang so niederschwellig wie möglich zu gestalten, wurde dieser am Elisenbrunnen veranstaltet.
Zu der Sitzung wird noch eine Übersicht über weitere verschiedenste Angebote der Verwaltung nachgereicht, um Ihnen auch dort einen Überblick zu geben, wie die Verwaltung auch nach außen wirkt, um Bürger*innen und Bürger bei der Einsparung von Energie zu unterstützen.
Alles in allem haben die städtischen Maßnahmen das Potenzial, das Ziel einer 20%igen Energieeinsparung zu erreichen. Wie auch bei den Bürgerinnen und Bürgern kam und kommt es insgesamt auf das jeweilige Nutzer*innenverhalten an. Auch in die Verwaltung hinein hat das Sensibilisieren und Informieren einen wichtigen Eckpfeiler der Mitarbeitenden bisher dargestellt. Dabei ist insbesondere hervorzuheben, dass viele Verwaltungsmitarbeitende eine große intrinsische Motivation gezeigt haben und weiterhin zeigen, gemeinsam die Ziele zu erreichen und aktiv Verbesserungs- und Energiesparmöglichkeiten benennen. Dazu gebührt den Kolleginnen und Kollegen ein großer Dank.
Die Maßnahmen der Stadt Aachen haben in der Gesamtheit dazu geführt, dass wir auf ein gutes Zwischenergebnis schauen können. Es kann festgehalten werden, dass die Einsparziele hier erreicht werden können, wenn weiterhin so verständnisvoll auf die Maßnahmen reagiert und so motiviert an diesen mitgewirkt wird.
Abbildung 1 Auswirkungen Witterungsbereinigt
Bei einer ersten vorsichtigen Analyse der vorliegen Daten hat die Stadt Aachen in den hier zu Grunde gelegten Vergleichsmonaten September – Dezember 2022 witterungsbereinigt insgesamt ca. 2,1 Mio. kWh Energie und damit im Vergleich zu den in 2020 Verbräüchen von c. 8,2 Mio. kwh ca. 30 % einsparen können. Ohne Witterungsbereinigung beträgt die absolute Einsparung sogar 2,3 Mio. kwh, welche eine finanzielle Entlastung des Haushaltes von rund 345.000 € zur Folge haben.
Dabei wurde der Vergleich zu den gleichen Monaten im Winter 2020 herangezogen. Auch wurden nur die Bereiche in die Berechnung und den Vergleich mit ein bezogen, welche nach der Verordnung des Bundes durch die Verwaltung beeinflusst werden konnten. Die Energieverbräuche in zB Schulen, Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen wurden hier unter anderem aufgrund der Regelungen der EnSiKuMaV nicht mit in die Betrachtung genommen, da hier durch die Stadt kaum Einwirkungsmöglichkeiten auf den Energieverbrauch gegeben sind. Insbesondere die Schwimmhallen, Lehrschwimmbecken und Turn- und Sporthallen haben einen großen Anteil an dem bisherigen Erfolg der Maßnahmen. Hier gilt es als insbesondere den Vereinen, Sportlerinnen und Sportlern zu danken, welche die Maßnahmen mittragen und somit einen großen Anteil an dem bisherigen Erfolg haben.
Erwähnt werden muss, dass diese Ergebnisse in der Weiterführung durch die aktuelle Kälteperiode jedoch wieder negativ beeinflusst werden können, weswegen es unumgänglich ist, weiter an den Maßnahmen festzuhalten, um das Ziel der 20igen Einsparung über den gesamten Winter nicht zu gefährden.
Alles in allem kann festgehalten werden, dass aufgrund der guten Mitarbeit aller Fachbereiche und Mitarbeitenden, aber auch und insbesondere durch das Mittragen der Maßnahmen insbesondere im Bereich Sport, die Stadtverwaltung auf einem sehr guten Weg ist, die Einsparziele zu erreichen und somit ihren Teil dazu beiträgt, eine drohende Mangellage zu verhindern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| X |
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
|
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |