Kenntnisnahme - FB 45/0299/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023-2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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06.12.2022
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14.02.2023
| |||
●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.02.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den 4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023 - 2026 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
- Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023 - 2026 in der vorliegenden Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Anlage wird der 4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023 - 2026 von der Verwaltung vorgelegt.
Nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3. AG-KJHG) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen, der für jeweils eine Ratsperiode gültig ist
Bedingt durch die Corona Pandemie hat sich die Fortschreibung des 3. Kinder- und Jugendförderplans verzögert. Dieser hat hierdurch bis zur Fertigstellung und Verabschiedung des
4. Kinder- und Jugendförderplans seine Gültigkeit.
Die Förderplanung betrifft sowohl die offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit als auch den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Der Kinder- und Jugendförderplan stellt ein Instrument dar, mit dem die Stadt Aachen die Kinder- und Jugendförderung inhaltlich, strukturell und - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - finanziell absichert.
Der 4. Förderplan startet somit 2023 und umfasst den Zeitraum bis einschließlich 2026.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Diese ergeben sich im PSP-Element 060201 entsprechend Kinder- und Jugendförderplan.
Die Zahlen entsprechen dem beschlossenen Haushaltsplan 2022 ff, da der Haushalt 2023 ff noch keine Rechtsgültigkeit hat.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 7.288.200 | 7.288.200 | 22.228.800 | 22.228.800 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -7.288.200 | -7.288.200 | -22.228.800 | -22.228.800 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich entsprechend Kinder- und Jugendförderplan, Punkt 8.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,2 MB
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