Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 40/0093/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des erweiterten Ganztagsbetriebes an der GHS Aretzstraße und GHS Burtscheid
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- A 40 Team 2, Herr Hahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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16.03.2006
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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14.03.2006
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.03.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.03.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, die GHS Aretzstraße und die GHS Burtscheid ab dem Schuljahr 2006/07 zur gebundenen Ganztagsschule aus- bzw. aufzubauen und die Verwaltung zu beauftragen, bei der Bezirksregierung Köln die entsprechenden Anträge zu stellen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung des Schulausschusses, im Haushaltsjahr 2006 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000,00 € und einen Ansatz in Höhe von 70.000,00 € bereitzustellen und als Deckung bei der Maßnahme 9.23000.94311.0 – Erweiterung Inda-Gymnasium - 70.000,00 € abzusetzen.
Im Haushaltsjahr 2007 sind weitere 2.959.000,00 € als Ausgabe einzuplanen. An Einnahmen werden insgesamt 2.725.000,00 € erwartet.
Der Rat der Stadt beschließt, bei der Bezirksregierung Köln die entsprechenden Anträge zum Aus- und Aufbau der GHS Aretzstraße und der GHS Burtscheid ab dem Schuljahr 2006/07 zur gebundenen Ganztagsschule zu stellen und daraus folgend den Aus- und Aufbau umzusetzen.
Im Haushaltsjahr 2006 werden eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000,00 € und ein Ansatz in Höhe von 70.000,00 € bereitgestellt. Zur Deckung dieser Ausgaben werden bei der Maßnahme 9.23000.94311.0 - Erweiterung Inda-Gymnasium - 70.000,00 € abgesetzt.
Im Haushaltsjahr 2007 sind weitere 2.959.000,00 € als Ausgabe einzuplanen. An Einnahmen werden insgesamt 2.725.000,00 € erwartet.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Erlass vom 25.01.2006 - Ganztagsschulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I/Neue erweiterte Ganztagshaupt- und Ganztagsförderschulen - hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau von Schulen zu "echten" Ganztagsschulen (gebundener Ganztagsbetrieb) geschaffen bzw. konkretisiert. Bezüglich der Belange des Schulträgers sind insbesondere folgende Regelungen von Bedeutung:
Voraussetzung für die Genehmigung des Antrages auf Einrichtung des gebundenen Ganztagsbetriebs ist das von der Schule zu erstellende und von der Schulkonferenz zu beschließende Ganztagskonzept.
Das Ganztagskonzept ist wesentlicher und integrierter Bestandteil des Schulprogramms.
Das Ganztagsangebot entsprechend den Vorgaben des Ganztagskonzepts ist für alle Klassen und Jahrgangsstufen verbindlich.
Für die Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 liegt der Schwerpunkt auf Förderung im Bereich der grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, sowie der überfachlichen Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung. Für die Klassen 8, 9 und 10 ist ein verbindliches Ganztagsangebot je nach pädagogischem Bedarf zu entwickeln. Hier soll der Schwerpunkt zunehmend auf die Förderung der Berufs- und Ausbildungsreife gelegt werden.
Der Ganztagsbetrieb umfasst ein Angebot an vier Tagen in der Woche von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie an dem von der zuständigen Bezirksregierung einheitlich festgesetzten Tag ein Angebot von 08:00 Uhr bis 14:45 Uhr. Bei früherem oder späterem Unterrichtsbeginn verändern sich die Zeiten entsprechend. Für die Jahrgangsstufen 8 bis 10 wird das Ganztagskonzept je nach pädagogischem Bedarf ein altersgerechtes, modifiziertes Angebot vorsehen. Es soll an mindestens drei Tagen in der Woche sichergestellt werden.
Außerunterrichtliche Aktivitäten und Angebote von nicht lehrendem Personal können im Ganztagsbetrieb über den ganzen Tag verteilt werden.
Das Ganztagskonzept soll Aussagen über die Entwicklung von Angeboten in den Schulferien enthalten.
Bezüglich der vom Schulträger zu stellenden Sachausstattung sieht der Erlass Folgendes vor:
Der Schulträger stellt sicher, dass die Unterrichtsräume der Schule sowie die Fachräume einschließlich der Sporthallen bis mindestens 16:00 Uhr durch die Schule genutzt werden können.
Über die für den Unterricht an der Halbtagsschule hinaus notwendigen Räume sind für eine Ganztagsschule Schüleraufenthaltsräume für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für Spiel und Entspannung, für Ruhe und für fachbezogene Einzel- und Gruppenarbeit, vorzusehen.
Zur Förderung besonderer fachlicher Schülerinteressen sollen Fachunterrichtsräume gegebenenfalls mit zusätzlicher Ausstattung und zusätzliche Räume mit einer dem Ganztagskonzept entsprechenden Ausstattung zur Verfügung gestellt werden.
Den Schülerinnen und Schülern ist die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagimbisses zu ermöglichen.
Die Räumlichkeiten dazu, einschließlich der notwendigen Sach- und Personalausstattung, sowie die sächlichen Betriebskosten stellt der Schulträger, die Erziehungsberechtigten tragen in der Regel die Kosten für die Mahlzeiten.
II.
Mit gesondertem Erlass vom 25.01.2006 - Qualitätsoffensive Hauptschule/Ausbau des Ganztagsangebotes an Hauptschulen; Genehmigung des erweiterten Ganztagsbetriebs/Zuweisung und Verwendung des Ganztagszuschlags - hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung spezielle Regelungen zum Ausbau des Ganztagsangebotes an Hauptschulen erlassen und zur Finanzierung der notwendigen Investitionsmaßnahmen an Schulen das Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft, Bildung und Betreuung" (IZBB) geöffnet.
III.
Der Antrag auf Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs ist vom Schulträger an die zuständige Bezirksregierung zu richten. Für Schulen, die die Aufnahme des Ganztagsbetriebs nach diesem Erlass ab dem 01.08.2008 beabsichtigen, muss der Antrag bis zum 15.03.2006 bei der Bezirksregierung eingegangen sein. Fehlende Unterlagen können der Bezirksregierung Köln bis zum 31.03.2006 nachgereicht werden. Zur Terminwahrung wird die städtische Schulverwaltung den entsprechenden Antrag der Bezirksregierung Köln vorab zuleiten.
Soweit nach Maßgabe dieses Erlasses bestehende Hauptschulen in Halbtagsform den Ganztagsbetrieb aufnehmen, sind die Bestimmungen des § 81 Abs. 2 und 3 SchulG (Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen) zu beachten.
Über die genannten Bestimmungen des Schulgesetzes hinaus muss der Antrag enthalten:
► Die verbindliche Erklärung des Schulträgers, ab welchem Zeitpunkt die räumlichen, gegebenenfalls personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Ganztagsbetriebs gegeben sind,
► die verbindliche Erklärung des Schulträgers und der Schule, zu welchem Zeitpunkt der Ausbau des Ganztagsbetriebs begonnen wird,
► das Ganztagskonzept der Schule mit einer verbindlichen Zeitplanung zur Umsetzung.
Die Bezirksregierung prüft und bewertet die Anträge der Schulträger unter schulaufsichtlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der in v.g. Erlass genannten Kriterien und erstellt eine Rangfolge der Bewerbungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Genehmigungen werden in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung erteilt. Hierzu finden jeweils gemeinsame Dienstbesprechungen statt.
IV.
Zum Schuljahr 2006/07 beabsichtigen
a) die GHS Aretzstraße und
b) die GHS Burtscheid,
den gebundenen Ganztagsbetrieb aufzunehmen.
Zu a) GHS Aretzstraße
Der Antrag der GHS Aretzstraße auf Genehmigung des gebundenen Ganztagsbetriebes für alle Jahrgangsstufen sowie das erforderliche Ganztagskonzept liegen vor und sind den Erläuterungen beigefügt. Nach den Überlegungen der Schulleitung wären bauliche Arbeiten sowohl im Gebäude als auch im Außenbereich erforderlich, z. B.
► Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen
► Ruheraum
► NW-Außenlabor/Technikwerkhof
► Freizeitraum
► Schallschutzmaßnahmen
► Sitz- und Ruhemöglichkeiten
► Außenklasse
► Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof (Klettern, Tischtennis etc.)
sowie die Beschaffung der notwendigen Einrichtung und Lehrmittel.
Diese Überlegungen wurden im Rahmen einer Begehung des Schulgebäudes mit dem Gebäudemanagement erörtert. Wegen der Kürze der Zeit kann das Gebäudemanagement bis zur Sitzung noch keine Aussage treffen hinsichtlich des konkreten Kostenaufwandes. Gebäudemanagement und städtische Schulverwaltung gehen im Hinblick auf die Finanzsituation der Stadt davon aus, dass die Kosten für die Erweiterungs- bzw. Umbauarbeiten sowie die Einrichtung keinesfalls die Höhe der Zuweisung von Bundesmitteln und des zu erbringenden 10 %igen Eigenanteils übersteigen können.
Bei einer zugrunde gelegten Schülerzahl von 440 würde sich die
Zuweisung von Bundesmitteln auf 950.000,00 € und
der 10 %ige Eigenanteil auf 106.000,00 € belaufen.
Somit Baukostenobergrenze 1.056.000,00 €.
Zu b) GHS Burtscheid
Der Antrag der GHS Burtscheid auf Genehmigung des gebundenen Ganztagsbetriebes liegt vor und ist den Erläuterungen beigefügt. Das erforderliche Ganztagskonzept lag bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor, wird aber bis zum Sitzungstermin erstellt sein und in der Sitzung vorgelegt werden. Erste Gespräche und Gebäudebegehungen mit Schulleitung, Gebäudemanagement und städtischer Schulverwaltung haben bereits stattgefunden. Aber auch hier ist es aus Zeitgründen und wegen der komplexen Planungsaufgabe nicht möglich, bis zum Sitzungstermin eine Aussage über die konkreten Baukosten zu machen.
Nach den bisherigen Überlegungen der Schule soll der Einstieg in den gebundenen Ganztag zum Schuljahr 2006/07 mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 erfolgen. In den folgenden vier Schuljahren wird dann jeweils der Einschulungsjahrgang in den Ganztag einbezogen.
Nach dem Musterraumprogramm für allgemeinbildende Schulen sind für den Ganztagsbetrieb folgende Räumlichkeiten vorzusehen:
► Küche und Speiseraum
► Spieleraum, Musikraum, Aufenthaltsraum
Für den Speiseraum sind pro Schüler 2/3 m² anzusetzen, für die übrigen Räumlichkeiten sind 1/3 m² je Schüler vorzusehen. Raumkapazitäten im Bestand stehen hierfür nicht zur Verfügung und müssen daher neu errichtet werden. Die hierfür erforderliche Fläche steht auf dem Schulgrundstück zur Verfügung. Bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaues sind Übergangslösungen im Bestand zu schaffen.
Bei einer zugrunde gelegten Schülerzahl von 400 würde sich die
Zuweisung von Bundesmitteln auf 1.775.000,00 € und
der 10 %ige Eigenanteil auf 198.000,00 € belaufen.
Somit Baukostenobergrenze 1.973.000,00 €.
V.
Im laufenden Haushaltsjahr wird im Falle der Genehmigung beider Anträge das Gebäudemanagement externe Architekten mit den notwendigen Planungsarbeiten beauftragen. Hierfür werden nach Schätzung des Gebäudemanagements, bezogen auf die beiden Baukostenobergrenzen, 200.000,00 € als Verpflichtungsermächtigung und 70.000,00 € als Kassenmittel benötigt. Als Deckungsvorschlag wird seitens der städtischen Schulverwaltung vorgeschlagen, bei der Haushaltsstelle 9.23000.94311.0
- Erweiterung Inda-Gymnasium - den Ansatz im Haushaltsjahr 2006 um 70.000,00 € zu kürzen.
Im Übrigen wird in der Sitzung berichtet. Die Schulleitungen beider Schulen stehen in der Sitzung des Schulausschusses zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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607,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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147,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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