Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 40/0093/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, die GHS Aretzstraße und die GHS Burtscheid ab dem Schuljahr 2006/07 zur gebundenen Ganztagsschule aus- bzw. aufzubauen und die Verwaltung zu beauftragen, bei der Bezirksregierung Köln die entsprechenden Anträge zu stellen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung des Schulausschusses, im Haus­haltsjahr 2006 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000,00 € und einen Ansatz in Höhe von 70.000,00 € bereitzustellen und als Deckung bei der Maßnahme 9.23000.94311.0 – Erweiterung Inda-Gymnasium -  70.000,00 € ab­zu­set­zen.

Im Haushaltsjahr 2007 sind weitere 2.959.000,00 € als Ausgabe einzuplanen. An Einnahmen werden insgesamt 2.725.000,00 € erwartet.

 

Der Rat der Stadt beschließt, bei der Bezirksregierung Köln die entsprechenden Anträge zum Aus- und Aufbau der GHS Aretzstraße und der GHS Burtscheid ab dem Schuljahr 2006/07 zur gebundenen Ganztagsschule zu stellen und daraus folgend den Aus- und Aufbau umzusetzen.

 

Im Haushaltsjahr 2006 werden eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000,00 €  und ein Ansatz in Höhe von 70.000,00 € bereitgestellt. Zur Deckung dieser Ausgaben werden bei der Maß­nah­me 9.23000.94311.0 - Erweiterung Inda-Gymnasium - 70.000,00 € abgesetzt.

Im Haushaltsjahr 2007 sind weitere 2.959.000,00 € als Ausgabe einzuplanen. An Einnahmen werden insgesamt 2.725.000,00 € erwartet.

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Erlass vom 25.01.2006 - Ganztagsschulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I/Neue erweiterte Ganztagshaupt- und Ganztagsförderschulen - hat das Ministerium für Schule und Wei­ter­bildung die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau von Schulen zu "echten" Ganz­tags­schu­len (ge­bun­dener Ganztagsbetrieb) geschaffen bzw. konkretisiert. Bezüglich der Belange des Schul­trägers sind insbesondere folgende Regelungen von Bedeutung:

 

Voraussetzung für die Genehmigung des Antrages auf Einrichtung des gebundenen Ganz­tags­be­triebs ist das von der Schule zu erstellende und von der Schulkonferenz zu beschließende Ganz­tags­kon­zept.

 

Das Ganztagskonzept ist wesentlicher und integrierter Bestandteil des Schulprogramms.

 

Das Ganztagsangebot entsprechend den Vorgaben des Ganztagskonzepts ist für alle Klassen und Jahr­gangsstufen verbindlich.

 

Für die Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 liegt der Schwerpunkt auf Förderung im Bereich der grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, sowie der überfachlichen Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung. Für die Klassen 8, 9 und 10 ist ein verbindliches Ganztagsangebot je nach pädagogischem Bedarf zu entwickeln. Hier soll der Schwer­punkt zunehmend auf die Förderung der Berufs- und Ausbildungsreife gelegt werden.

 

Der Ganztagsbetrieb umfasst ein Angebot an vier Tagen in der Woche von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie an dem von der zuständigen Bezirksregierung einheitlich festgesetzten Tag ein Angebot von 08:00 Uhr bis 14:45 Uhr. Bei früherem oder späterem Unterrichtsbeginn verändern sich die Zeiten ent­sprechend. Für die Jahrgangsstufen 8 bis 10 wird das Ganztagskonzept je nach pädagogischem Be­darf ein altersgerechtes, modifiziertes Angebot vorsehen. Es soll an mindestens drei Tagen in der Woche sichergestellt werden.

 

Außerunterrichtliche Aktivitäten und Angebote von nicht lehrendem Personal können im Ganz­tags­be­trieb über den ganzen Tag verteilt werden.

 

Das Ganztagskonzept soll Aussagen über die Entwicklung von Angeboten in den Schulferien ent­hal­ten.

 

Bezüglich der vom Schulträger zu stellenden Sachausstattung sieht der Erlass Folgendes vor:

 

Der Schulträger stellt sicher, dass die Unterrichtsräume der Schule sowie die Fachräume einschließlich der Sporthallen bis mindestens 16:00 Uhr durch die Schule genutzt werden können.

 

Über die für den Unterricht an der Halbtagsschule hinaus notwendigen Räume sind für eine Ganz­tags­schu­le Schüleraufenthaltsräume für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für Spiel und Entspannung, für Ruhe und für fachbezogene Einzel- und Gruppenarbeit, vorzusehen.

 

Zur Förderung besonderer fachlicher Schülerinteressen sollen Fachunterrichtsräume gegebenenfalls mit zusätzlicher Ausstattung und zusätzliche Räume mit einer dem Ganztagskonzept ent­spre­chen­den Ausstattung zur Verfügung gestellt werden.

 

Den Schülerinnen und Schülern ist die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagimbisses zu ermöglichen.

 

Die Räumlichkeiten dazu, einschließlich der notwendigen Sach- und Personalausstattung, sowie die sächlichen Betriebskosten stellt der Schulträger, die Erziehungsberechtigten tragen in der Regel die Kosten für die Mahlzeiten.

 

 

II.

 

Mit gesondertem Erlass vom 25.01.2006 - Qualitätsoffensive Hauptschule/Ausbau des Ganz­tags­an­ge­botes an Hauptschulen; Genehmigung des erweiterten Ganztagsbetriebs/Zuweisung und Ver­wendung des Ganztagszuschlags - hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung spezielle Regelungen zum Ausbau des Ganztagsangebotes an Hauptschulen erlassen und zur Finanzierung der notwendigen Investitionsmaßnahmen an Schulen das Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft, Bil­dung und Betreuung" (IZBB) geöffnet.

 

 

III.

 

Der Antrag auf Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs ist vom Schulträger an die zuständige Be­zirksregierung zu richten. Für Schulen, die die Aufnahme des Ganztagsbetriebs nach diesem Erlass ab dem 01.08.2008 beabsichtigen, muss der Antrag bis zum 15.03.2006 bei der Bezirksregierung ein­ge­gan­gen sein. Fehlende Unterlagen können der Bezirksregierung Köln bis zum 31.03.2006 nachgereicht werden. Zur Terminwahrung wird die städtische Schulverwaltung den entsprechenden Antrag der Be­zirks­regierung Köln vorab zuleiten.

 

Soweit nach Maßgabe dieses Erlasses bestehende Hauptschulen in Halbtagsform den Ganz­tags­be­trieb aufnehmen, sind die Bestimmungen des § 81 Abs. 2 und 3 SchulG (Errichtung, Änderung und Auf­lösung von Schulen) zu beachten.

Über die genannten Bestimmungen des Schulgesetzes hinaus muss der Antrag enthalten:

 

 Die verbindliche Erklärung des Schulträgers, ab welchem Zeitpunkt die räumlichen, gegebenenfalls per­sonellen und sächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Ganztagsbetriebs gegeben sind,

 die verbindliche Erklärung des Schulträgers und der Schule, zu welchem Zeitpunkt der Ausbau des Ganztagsbetriebs begonnen wird,

 das Ganztagskonzept der Schule mit einer verbindlichen Zeitplanung zur Umsetzung.

 

Die Bezirksregierung prüft und bewertet die Anträge der Schulträger unter schulaufsichtlichen Ge­sichts­punk­ten und unter Berücksichtigung der in v.g. Erlass genannten Kriterien und erstellt eine Rangfolge der Bewerbungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Genehmigungen werden in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung erteilt. Hierzu finden jeweils gemeinsame Dienst­be­spre­chun­gen statt.

 

 

IV.

 

Zum Schuljahr 2006/07 beabsichtigen

 

a) die GHS Aretzstraße und

b) die GHS Burtscheid,

 

den gebundenen Ganztagsbetrieb aufzunehmen.

 

Zu a) GHS Aretzstraße

 

Der Antrag der GHS Aretzstraße auf Genehmigung des gebundenen Ganztagsbetriebes für alle Jahr­gangs­stufen sowie das er­for­derliche Ganztagskonzept liegen vor und sind den Erläuterungen bei­ge­fügt. Nach den Überlegungen der Schulleitung wären bauliche Arbeiten sowohl im Gebäude als auch im Außenbereich erforderlich, z. B.

 

 Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen

 Ruheraum

 NW-Außenlabor/Technikwerkhof

 Freizeitraum

 Schallschutzmaßnahmen

 Sitz- und Ruhemöglichkeiten

 Außenklasse

 Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof (Klettern, Tischtennis etc.)

 

sowie die Beschaffung der notwendigen Einrichtung und Lehrmittel.

 

Diese Überlegungen wurden im Rahmen einer Begehung des Schulgebäudes mit dem Ge­bäu­de­ma­na­ge­ment erörtert. Wegen der Kürze der Zeit kann das Gebäudemanagement bis zur Sitzung noch keine Aus­sage treffen hinsichtlich des konkreten Kostenaufwandes. Gebäudemanagement und städtische Schul­verwaltung gehen im Hinblick auf die Finanzsituation der Stadt davon aus, dass die Kosten für die Er­weiterungs- bzw. Umbauarbeiten sowie die Einrichtung keinesfalls die Höhe der Zuweisung von Bun­des­mitteln und des zu erbringenden 10 %igen Eigenanteils übersteigen können.

 

Bei einer zugrunde gelegten Schülerzahl von 440 würde sich die

Zuweisung von Bundesmitteln auf 950.000,00 € und

der 10 %ige Eigenanteil auf 106.000,00 € belaufen.

Somit Baukostenobergrenze 1.056.000,00 €.

 

Zu b) GHS Burtscheid

 

Der Antrag der GHS Burtscheid auf Genehmigung des gebundenen Ganztagsbetriebes liegt vor und ist den Erläuterungen beigefügt. Das er­for­derliche Ganztagskonzept lag bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor, wird aber bis zum Sitzungstermin erstellt sein und in der Sitzung vorgelegt werden. Erste Ge­spräche und Gebäudebegehungen mit Schulleitung, Gebäudemanagement und städ­ti­scher Schul­ver­wal­tung haben bereits stattgefunden. Aber auch hier ist es aus Zeitgründen und wegen der kom­ple­xen Planungsaufgabe nicht möglich, bis zum Sitzungstermin eine Aussage über die kon­kre­ten Bau­kos­ten zu machen.

 

Nach den bisherigen Überlegungen der Schule soll der Einstieg in den gebundenen Ganztag zum Schul­jahr 2006/07 mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 erfolgen. In den folgenden vier Schuljahren wird dann jeweils der Einschulungsjahrgang in den Ganztag einbezogen.

 

Nach dem Musterraumprogramm für allgemeinbildende Schulen sind für den Ganztagsbetrieb folgende Räumlichkeiten vorzusehen:

 

 Küche und Speiseraum

 Spieleraum, Musikraum, Aufenthaltsraum

 

Für den Speiseraum sind pro Schüler 2/3 m² anzusetzen, für die übrigen Räumlichkeiten sind 1/3 m² je Schüler vorzusehen. Raumkapazitäten im Bestand stehen hierfür nicht zur Verfügung und müssen daher neu errichtet werden. Die hierfür erforderliche Fläche steht auf dem Schulgrundstück zur Ver­­gung. Bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaues sind Übergangslösungen im Bestand zu schaffen.

 

Bei einer zugrunde gelegten Schülerzahl von 400 würde sich die

Zuweisung von Bundesmitteln auf 1.775.000,00 € und

der 10 %ige Eigenanteil auf  198.000,00 € belaufen.

Somit Baukostenobergrenze 1.973.000,00 €.

 

 

V.

 

Im laufenden Haushaltsjahr wird im Falle der Ge­neh­mi­gung beider An­träge das Gebäudemanagement ex­terne Architekten mit den notwendigen Pla­nungs­arbeiten be­auf­tragen. Hierfür werden nach Schät­zung des Gebäudemanagements, bezogen auf die beiden Bau­kos­ten­obergrenzen, 200.000,00 € als Ver­pflichtungsermächtigung und 70.000,00 € als Kas­senmittel be­nötigt. Als Deckungs­vorschlag wird seitens der städtischen Schulverwaltung vor­ge­schlagen, bei der Haus­halts­stel­le 9.23000.94311.0

- Erweiterung Inda-Gymnasium - den Ansatz im Haus­haltsjahr 2006 um 70.000,00 € zu kürzen.

 

Im Übrigen wird in der Sitzung berichtet. Die Schulleitungen beider Schulen stehen in der Sitzung des Schulausschusses zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen

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Anlagen

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