Kenntnisnahme - FB 45/0324/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die katholische Kirchengemeinde Aachen Nord – Christus unser Bruder ist Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Gemeinde unterhielt ursprünglich an drei Standorten mittelgroße Jugendeinrichtungen, sogenannte „Kleine offene Türen“, nämlich die KoT Regenbogen in Haaren, die KoT Meeting in der Heinrich-Hollands-Straße und die KoT Arche in Verlautenheide.

Erhebliche Bedarfsveränderungen in den Lebensräumen machten eine Neuorientierung erforderlich.

 

  1. Entwicklung der Standorte

Die KoT Meeting – vormals KoT St. Elisabeth – konnte sich nach dem Verkauf der Kirche am neuen Standort in der Heinrich-Hollands-Straße (St. Martin) nicht etablieren. Die vormaligen Besucher*innen wandten sich anderen, mehr im Innenstadtbereich liegenden Einrichtungen zu. Am neuen Standort konnten trotz verschiedenartiger Bemühungen und Angebote nur wenige Kinder und Jugendliche erreicht werden.

Das regelmäßige offene Angebot dort wurde im Jahr 2020 zum Standort KoT Regenbogen einhergehend mit zusätzlichen Öffnungszeiten verlagert. Die bisherigen Besucher*innen der KoT Meeting haben dieses veränderte Angebot gut angenommen. Der für das „Meeting“ eingesetzte Beschäftigungsumfang von 50 % einer VzÄ wurde für die Erweiterung des Stundenumfangs im „Regenbogen“ genutzt.

Im Standort Heinrich-Hollands-Straße stehen im Sozialcafé „Tabitas“, das ebenfalls von der Gemeinde Christus unser Bruder betrieben wird, weiterhin die Räume für die KoT Meeting zur Verfügung. Hier finden aktuell noch sporadisch Veranstaltungen statt.

 

Das Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der KoT Arche in Verlautenheide wurde in den letzten Jahren immer weniger angenommen. Verschiedene Herangehensweisen, das klassische offene Angebot zu beleben, blieben ohne Erfolg. 

Andere Angebote, wie z.B. eine feste Gruppe zum Thema „Selbstverteidigung“ oder das Sportangebot „Nachtaktiv“ wurden und werden nach wie vor gut besucht. Auch die Ferienspiele in Kooperation mit der OGS vor Ort erfreuen sich großer Beliebtheit.

Nach dem Weggang des langjährigen Mitarbeiters wurde der Beschäftigungsumfang von 64 % einer VzÄ ebenfalls der offenen Arbeit in der KoT Regenbogen zugeordnet.

Auch in Verlautenheide bleiben die Räume der Pfarre St. Hubert für Angebote der KoT Arche erhalten, auf die Nutzungsmöglichkeit des offenen Angebots im Standort „Regenbogen“ wird regelmäßig hingewiesen.

 

Die KoT Regenbogen ist die größte der drei genannten Jugendfreizeiteinrichtungen.

Sie liegt mitten im Stadtteil Haaren und gehört zur Pfarre St. Germanus. Im Gemeindezentrum stehen der Einrichtung attraktive und gut ausgestattete Räumlichkeiten zur Verfügung.

 

Allein für die KoT Regenbogen ist ein Beschäftigungsumfang von 80 % einer VzÄ vorgesehen.

Das tägliche offene Angebot für Kinder und Jugendliche wie auch die Ferienspiele werden sehr gut angenommen.

Da die personellen Ressourcen der drei kleinen Einrichtungen nun in der KoT Regenbogen gebündelt zur Verfügung stehen, konnten Öffnungszeiten und Angebotsvielfalt insgesamt für die potentiellen Besucher*innen erweitert werden.

 

  1. Bewertung der veränderten Konzeption durch die Fachverwaltung

Der Träger hat bereits im Vorfeld der neuen Konzepterstellung gemeinsam mit dem Referenten kirchlicher Jugendarbeit des Bistums und der Einrichtungsleitung das Gespräch mit der Fachverwaltung gesucht. Hierbei wurde konstruktiv über die Möglichkeiten eines bedarfsgerechten Angebots für Kinder und Jugendliche in den betroffenen Stadtteilen diskutiert.

 

Die vom Träger ausgearbeitete Konzeption wird von der Fachverwaltung befürwortet.

Die Leistungsbeschreibung wurde entsprechend angepasst und auf eine Gesamteinrichtung umgeändert. Sie ist der Vorlage beigefügt.

Die dem Träger derzeit für die offene Jugendarbeit zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen werden in dieser Konzeption optimal genutzt. Die räumlichen Möglichkeiten der Standorte Heinrich-Hollands-Straße und Verlautenheide können wegen deren Anbindung an die Pfarreien weiter vorgehalten und punktuell genutzt werden.

Mit Blick auf die Einzugsgebiete aller drei Standorte kann der Träger – ausgehend von der KoT Regenbogen - auf geänderte Bedarfe oder gegebene Anlässe mit entsprechenden Angeboten unmittelbar vor Ort reagieren.

 

Aus diesen Gründen empfiehlt die Fachverwaltung, einer Änderung der Leistungsvereinbarung zuzustimmen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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