Kenntnisnahme - FB 61/0598/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätstauschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt somit als behandelt.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Mit dem Ratsantrag 550/17 der Fraktionen CDU und SPD vom 30.09.2019 (Anlage 1) wird die Verwaltung damit beauftragt, die Schnittstellen des Rad-Vorrang-Netzes der Stadt Aachen mit dem „städteregionalen Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr“ abzustimmen. Das sei erforderlich, um eine attraktive lückenlose Radverkehrsführung für Pendler*innen zu gewährlisten.

 

Prozesse zur regionalen Verknüpfung des Aachener Radverkehrsnetz

Die Aufgabe der Verknüpfung innergemeindlicher Radverbindungen an übergeordnete, regionale Netzkonzepte des Radverkehrs wird durch die Verwaltung als wichtige Aufgabe verstanden. In mehreren Abstimmungsprozessen wird an der Harmonisierung der Netzentwürfe gearbeitet.

 

Städteregionales Radverkehrsnetz

Seit 2019 arbeitet die StädteRegion an der Entwicklung eines städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr. In diesem Prozess wurde die Stadt Aachen aktiv eingebunden. Kommunale Entwicklungen, wie z.B. die Planung des Rad-Vorrang-Netzes für die Stadt Aachen konnten im Rahmen mehrere Workshops eingebracht werden und sind in den weiteren Prozess eingeflossen. Die Anbindung der kommunalen Radverkehrsnetze an die Nachbargemeinden war Kerninhalt der geführten Abstimmungen.

 

Gesamtregionales Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier

Im Jahr 2021 hat der Zweckverband Landfolge Garzweiler das „Gesamtregionale Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier“ für die Mitglieder der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) erarbeitet. Das Projektgebiet reicht von der StädteRegion Aachen und dem Kreis Euskirchen im Süden bis nach Mönchengladbach im Norden. Für das Rheinische Revier wurde auf Grundlage des Radverkehrsnetzes NRW sowie bestehender Radverkehrsnetze auf Kreisebene und kommunaler Netzplanungen ein regionales Radverkehrsnetz entsprechend der „Hinweise zu Radschnellverbindung und Radvorrangrouten (H-RSV)“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entwickelt (Anlage 2).

 

Gutachten zum Entwurf eines Radhauptnetzes in Aachen

Auf kommunaler Ebene ist derzeit ein externes Gutachten für den Entwurf eines Aachener Radhauptnetzes in Auftrag. Neben der Verdichtung des Rad-Vorrang-Netzes werden in diesem Rahmen auch die radverkehrlichen Anbindungen an die angrenzenden Kommunen betrachtet. Die Arbeiten der überregionalen (Rheinisches Revier) und regionalen (StädteRegion) Netzkonzepte hinsichtlich möglicher Anschlusspunkte an der Stadt- und Landesgrenze fließen in das Gutachten ein.

 

Facharbeitsgruppe „Regionale Radinfrastruktur“ der AG Innovation

Im Jahr 2022 wurde mit der „AG Innovation“ ein weiteres Instrument zur Gestaltung innovativer und nachhaltiger Mobilität auf regionaler Ebene geschaffen. Eine Facharbeitsgruppe mit Vertretern der einzelnen Städte und Gemeinden beschäftigt sich unter Federführung der StädteRegion mit der „Regionalen Radinfrastruktur“. Schwerpunkte der regelmäßig stattfinden Abstimmungen sind die Entwicklung eines ganzheitlichen regionalen Hauptnetzes für den Radverkehr, die Festlegung einer regional einheitlichen Gestaltung von Radinfrastruktur und die Schaffung von Strukturen zur Umsetzung von Radverbindungen zwischen Kommunen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...