Entscheidungsvorlage - FB 20/0150/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


1.) Der Rat der Stadt entsendet die Oberbürgermeisterin oder die von der Oberbürgermeisterin bestellte Vertreterin bzw. den von der Oberbürgermeisterin bestellten Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbands Eifel-Rur:

 

Herrn/Frau_______________________________________ 

 

2.) Der Rat der Stadt entsendet folgende weitere 19 Personen direkt in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur:

 

1.)

11.)

2.)

12.)

3.)

13.)

4.)

14.)

5.)

15.)

6.)

16.)

7.)

17.)

8.)

18.)

9.)

19.)

10.)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) in der Verbandsversammlung endet am 18.06.2023 (§ 13 Abs. 4 Satz 1 Eifel-RurVG). Die konstituierende Sitzung der neu zu bildenden Verbandsversammlung ist für den 21.06.2023 terminiert.

 

In der ablaufenden Wahlperiode waren zuletzt folgende Vertreter der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des WVER durch Direktentsendung vertreten:

 

Daniel Schuster (FB 60) als Vertreter der Oberbürgermeisterin.

 

Darüber hinaus waren direkt entsandt:

 

1.) Peter Blum

11.) Ernst-Rudolf Kühn

2.) Jörg Bogoczek

12.) Boris Linden

3.) Gaby Breuer

13.) Kaj Neumann

4.) Julia Brinner

14.) Henning Nießen

5.) Ralf Demmer

15.) Wolfgang Palm

6.) Andrea Derichs

16.) Hildegard Pitz

7.) Wilfried Fischer

17.) Jürgen Schmitz

8.) Alexander Gilson

18.) Gero Schuch

9.) Holger Kiemes

19.) Barbara Stockem

10.) Lasse Kloppstein

20.) Dr. Heike Wolf

 

In den letzten drei Monaten vor Beendigung der Amtszeit sind die Delegierten für die nächste Amtsperiode zu benennen (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG).

 

  1. Berechnung der zu entsendenden Delegierten der Stadt Aachen gemäß Beitragseinheit

 

Jedes Verbandsmitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgesetzte Einheit an Jahresbeiträgen (sog. Beitragseinheit) eine Delegierte oder einen Delegierten in die Verbandsversammlung zu entsenden.

 

Eine Beitragseinheit beträgt ein Einhundertstel des Durchschnitts der vom Vorstand festgesetzten und auf volle 50 Euro gerundeten Jahresbeiträge der letzten drei Jahre (§ 4 Abs. 2 der Satzung WVER).

Für die Stadt Aachen bedeutet dies, dass sie 20 Delegierte direkt in die Verbandsversammlung entsenden kann (§ 12 Abs. 2 S. 1 und 2 Eifel-RurVG i.V.m. § 4 Abs. 2 der Satzung WVER). In der letzten Amtsperiode konnte sie aufgrund einer höheren Beitragseinheit 21 Delegierte entsenden.

 

  1. Berechnung der zu entsendenden Delegierten der Stadt Aachen gemäß Beitragsteileinheiten

 

Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (sog. Beitragsteileinheiten), können sich die Mitglieder zu Stimmgruppen zusammenschließen. Die Stadt Aachen ist der Stimmgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden) zugeordnet. Aus der Höhe der innerhalb einer Stimmgruppe eingebrachten Beitragsteileinheiten ergibt sich die Anzahl der noch zusätzlich zu wählenden Delegierten einer Stimmgruppe.

 

Für die Stimmgruppe 1 „kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden“ sind noch 17 Delegierte zu wählen.

 

Die Stadt Aachen wurde nun aufgefordert, Wahlvorschläge zu unterbreiten. Werden nicht mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt (§ 5 Abs. 5 der Satzung WVER). Werden mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, leitet der Vorsitzende des Verbandsrates die schriftliche Wahl ein. Jedes Mitglied ist innerhalb seiner Stimmgruppe stimmberechtigt und erhält so viele Stimmen, wie seine Beitragsteileinheit in Euro beträgt. Eine Aufteilung der Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge der Stimmgruppe ist zulässig (§ 5 Abs. 6 S. 3 und 4 der Satzung WVER). Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.

 

Bei der Entsendung der Delegierten im Jahr 2013 hatte die Stadt Aachen aufgrund der Höhe Ihrer Beitragsteileinheit (0,9910) erfolgreich eine Delegierte zur Wahl benannt.

 

Bei der Entsendung der Delegierten im Jahr 2018 wurde zur Vereinfachung des Verfahrens auf die Einreichung eines Wahlvorschlages verzichtet, da aufgrund der Höhe der Beitragsteileinheit (0,4881) nicht davon ausgegangen wurde, dass bei einer Wahl noch ein Mandat auf die Stadt Aachen entfallen würde.

 

Beim aktuellen Entsendungsverfahren beträgt die Beitragsteileinheit der Stadt Aachen nur 0,2989. Damit liegt sie in Bezug auf die Höhe der Beitragsteileinheiten an 25. Stelle. Infolgedessen ist auch diesmal nicht davon auszugehen, dass bei einer Wahl noch ein Mandat auf die Stadt Aachen entfallen würde. Auf die Einreichung eines Wahlvorschlages kann zur Vereinfachung des Verfahrens erneut verzichtet werden.

 

  1. Anzahl der von den Fraktionen jeweils vorzuschlagen Entsandten in die Verbandsversammlung:

 

Abzüglich des Sitzes der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin verbleiben von den insgesamt 20 Sitzen noch 19 Sitze, die sich nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren wie folgt verteilen:

 

Grüne

CDU

SPD

Die Zukunft

FDP

Die Linke

AfD

Die Partei

6

5

4

1

1

1

1

0

 

Neben Ratsmitgliedern erfüllen auch die Mitglieder der Bezirksvertretung und Betriebsausschüsse die Entsendungsvoraussetzung in die Verbandsversammlung (§ 13 Abs. 1 Eifel-RurVG).

 

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