Kenntnisnahme - FB 32/0023/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag Ratsgruppe AfD - "Sicherheit statt "Klima-Kleber" auf Aachens Straßen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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15.02.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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15.03.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Sicherheit statt >>Klima-Kleber<< auf Aachens Straßen
Mit Ratsantrag vom 16.01.2023 beantragt die AfD-Gruppe im Rat der Stadt eine dahingehende Beschlussfassung, „per Allgemeinverfügung ein Verbot jedweder nicht behördlich genehmigter Demonstrationen auf den für Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen gelisteten kritischen Straßen…“. Dies vor dem Hintergrund, dass „die Stadt rechtzeitig Vorsorge treffen müsse, damit der öffentliche Straßenverkehr nicht zum Schauplatz politischer Proteste wird, und damit die Aachener Einsatz- und Rettungskräfte ungehindert ihre Aufgaben wahrnehmen können“.
Zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetz ist die Kreispolizeibehörde. Örtlich zuständig ist die Kreispolizeibehörde, in deren Bezirk die Versammlung stattfindet.
Dies gilt ebenso für die Überwachung und evtl. Eingriffe in den fließenden Verkehr.
Diese allumfassende Zuständigkeit - für den Bereich der Stadt Aachen des Polizeipräsidenten Aachen - umfasst auch die Befugnis und die Verpflichtung zur Ergreifung ggfls. notwendiger Maßnahmen zur Abwehr der von einer Versammlung ausgehenden Gefahren. Diese beinhalten im Falle einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ebenso das Recht des Verbots, bzw. der Auflösung einer Versammlung.
Eine derartige Zuständigkeit kommt der Stadt Aachen - auch präventiv - nicht zu.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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947,5 kB
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