Kenntnisnahme - FB 45/0326/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Kindertagespflege in Aachen, Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Zukunft vom 30.01.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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14.02.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 (FB 45/0303/WP18) über den Antrag der Fraktion DIE Zukunft auf Erhöhung der Leistungen an Kindertagespflegepersonen beraten und mehrheitlich beschlossen, den Haushaltsansatz um 300.000 Euro zu erhöhen. Der Rat der Stadt Aachen hat die Haushaltssatzung in seiner Sitzung am 01.02.2023 (FB 20/0144/WP18) verabschiedet. In Absprache mit dem Fachbereich Finanzsteuerung können die zusätzlich bereitgestellten Mittel erst nach der noch ausstehenden Genehmigung des Haushaltesverwendet werden.
Mit Schreiben vom 30.01.2023 beantragt die Fraktion DIE Zukunft die Thematik in der Sitzung des KJA am 14.02.2023 und bittet die Verwaltung um Stellungnahme und Beantwortung folgender Fragen:
Weiteres Vorgehen:
Nach Genehmigung des städtischen Haushaltes beabsichtigt die Verwaltung eine zum 01.01.2023 rückwirkende Anpassung der Sachkostenpauschale um rd. 0,25 € befristet bis 31-12-2023. Dieses würde nach Hochrechnung der aktuellen Datenlage ungefähr der Jahressumme von 300.000 € entsprechen.
Ergänzend ist hierzu anzumerken, dass seitens des Landes eine einmalige Unterstützungs (Energieaufschlag) für den Bereich der Kindertagesbetreuung angekündigt ist. Ob dieser dann für den Bereich der Kindertagespflege weitergeleitet wird oder mit der jetzigen Erhöhung verrechnet wird, wird seitens des KJA´s dann noch zu entscheiden sein.
Wie hat sich die Zahl der Kindertagespflegepersonen in den letzten 4 Jahren entwickelt:
| Anzahl Kindertagespflegepersonen | Anzahl Betreuungsplätze |
2019 | 151 | 612 |
2020 | 157 | 623 |
2021 | 155 | 639 |
2022 | 144 | 633 |
Betrachtet man die Entwicklung der letzten 4 Jahre ist eine Stabilität der Zahlen festzustellen.
Wie hat sich die Förderleistung der Stadt Aachen in den letzten 4 Jahren entwickelt
| Sachkosten pro Stunde | Anerkennung pro Stunde | Anerkennung mit Qualifikation pro Stunde | Pauschale Eingewöhnung | Erhöhung in Prozent |
01.07.2020 | 1,73 € | 3,00 € | 3,50 € | 300,00 € |
|
01.07.2022 | 1,74 € | 3,02 € | 3,53 € | 303,00 € | 0,83 % |
01.07.2023 | 1,76 € | 3,05 € | 3,57 € | 306,00 € | 1,08 % |
01.07.20231 | 1,82 € | 3,15 € | 3,69 € | 317,00 € | 3,46 % |
1Die Angaben für das Jahr 2023 beziehen sich zunächst nur die Erhöhungen nach dem KiBiz Index. Die Erhöhungen, welche sich aus dem Haushalt für das Jahr 2023 ergeben, konnten, wie oben beschrieben, noch nicht berücksichtigt werden.
Es ist nicht richtig, dass die Förderleistungen in den letzten 4 Jahren gleichgeblieben sind. Die Förderleistungen werden analog der Indexierung im Kita-Bereich nach § 37 KiBiz jährlich angepasst.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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350,1 kB
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