Kenntnisnahme - FB 45/0326/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 (FB 45/0303/WP18) über den Antrag der Fraktion DIE Zukunft auf Erhöhung der Leistungen an Kindertagespflegepersonen beraten und mehrheitlich beschlossen, den Haushaltsansatz um 300.000 Euro zu erhöhen. Der Rat der Stadt Aachen hat die Haushaltssatzung in seiner Sitzung am 01.02.2023 (FB 20/0144/WP18) verabschiedet. In Absprache mit dem Fachbereich Finanzsteuerung können die zusätzlich bereitgestellten Mittel erst nach der noch ausstehenden Genehmigung des Haushaltesverwendet werden.

 

Mit Schreiben vom 30.01.2023 beantragt die Fraktion DIE Zukunft die Thematik in der Sitzung des KJA am 14.02.2023 und bittet die Verwaltung um Stellungnahme und Beantwortung folgender Fragen:

 

Weiteres Vorgehen:

Nach Genehmigung des städtischen Haushaltes beabsichtigt die Verwaltung eine zum 01.01.2023 rückwirkende Anpassung der Sachkostenpauschale um rd. 0,25 € befristet bis 31-12-2023. Dieses würde nach Hochrechnung der aktuellen Datenlage ungefähr der Jahressumme von 300.000 € entsprechen.

Ergänzend ist hierzu anzumerken, dass seitens des Landes eine einmalige Unterstützungs (Energieaufschlag) für den Bereich der Kindertagesbetreuung angekündigt ist. Ob dieser dann für den Bereich der Kindertagespflege weitergeleitet wird oder mit der jetzigen Erhöhung verrechnet wird, wird seitens des KJA´s dann noch zu entscheiden sein.

 

Wie hat sich die Zahl der Kindertagespflegepersonen in den letzten 4 Jahren entwickelt:

 

 

Anzahl Kindertagespflegepersonen

Anzahl Betreuungsplätze

2019

151

612

2020

157

623

2021

155

639

2022

144

633

 

Betrachtet man die Entwicklung der letzten 4 Jahre ist eine Stabilität der Zahlen festzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie hat sich die Förderleistung der Stadt Aachen in den letzten 4 Jahren entwickelt

 

Sachkosten

pro Stunde

Anerkennung pro Stunde

Anerkennung mit Qualifikation pro Stunde

Pauschale Eingewöhnung

Erhöhung in Prozent

01.07.2020

1,73 €

3,00 €

3,50 €

300,00 €

 

01.07.2022

1,74 €

3,02 €

3,53 €

303,00 €

0,83 %

01.07.2023

1,76 €

3,05 €

3,57 €

306,00 €

1,08 %

01.07.20231

1,82 €

3,15 €

3,69 €

317,00 €

3,46 %

 

1Die Angaben für das Jahr 2023 beziehen sich zunächst nur die Erhöhungen nach dem KiBiz Index. Die Erhöhungen, welche sich aus dem Haushalt für das Jahr 2023 ergeben, konnten, wie oben beschrieben, noch nicht berücksichtigt werden.

 

Es ist nicht richtig, dass die Förderleistungen in den letzten 4 Jahren gleichgeblieben sind. Die Förderleistungen werden analog der Indexierung im Kita-Bereich nach § 37 KiBiz jährlich angepasst.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...