Kenntnisnahme - FB 45/0327/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag vom 25.01.2023 (Nr. 323/18) beantragt die CDU Fraktion im Rat der Stadt Aachen, dass der Rat folgenden Beschluss fasst:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Förderlichtlinien für einen Energiekosten-Zuschuss-Fonds zu Gunsten der in Aachener vorhandenen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erarbeiten und dem Kinder- und Jugendausschuss vorzustellen.

 

Mit Schreiben vom 31.01.2023 beantragt die CDU Fraktion für die Sitzung am 14.02.2023 diesen Ratsantrag als Tagesordnungspunkt vorzusehen und bittet um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung.

 

Dieser Bitte kommt die Verwaltung wie folgt nach:

 

Der vorstehende Ratsantrag wurde am 01.02.2023 im Rat der Stadt Aachen angenommen und beschlossen und in der Folge an den zuständigen Fachausschuss (Kinder- und Jugendausschuss) verwiesen.

 

Auf Grundlage dieses Ratsantrages plant die Verwaltung wie folgt vorzugehen:

 

1. Fördermittel:                                                                                                                                              In Abstimmung mit der Finanzsteuerung werden derzeit verschiedene Fördermittelzusagen des Landes zur Abfederung der Energiefolgekosten im Bereich der sozialen Angebote geprüft und damit verbunden ggfls, mögliche Fördermittel für die in Rede stehenden Bedarfe akquiriert

 

2. Bedarfsklärung:

Parallel dazu wird die Verwaltung neben der Auswertung der zwischenzeitlich eintreffenden Verwendungsnachweise für das Jahr 2022 eine Abfrage inclusive der damit verbundenen Belege über die jeweiligen Entwicklungen der Kosten der Einrichtungen im Energiebereich vornehmen. Auf Basis der Ergebnisse zu 1 und 2 wird die Verwaltung sowohl den Umfang, möglicher notwendige kommunale Mittel als auch ein Konzept zur entsprechenden Beantragung erstellen.

 

In diesem Kontext wird auch der Antrag der AGOT mit bearbeitet, der ebenfalls als Anlage beigefügt ist.

 

Die Verwaltung wird hierzu entsprechend berichten und nach Abschluss eine Beschlussvorlage in den Kinder- und Jugendausschuss einbringen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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