Entscheidungsvorlage - FB 61/0609/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 177 - Eilendorfer Straße/Am Tiergarten - im Bereich Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und Am Tiergarten im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen. 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 177 - Eilendorfer Straße/Am Tiergarten - im Bereich Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und Am Tiergarten im Stadtbezirk Aachen-Brand.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Einleitung

Am 26.08.2021 beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, die Aufhebung der nicht mehr für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten (siehe Vorlage FB 61/0147/WP18). Anlass war, dass in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, die inzwischen nicht mehr aktuell oder obsolet sind. Diese sollen nun aufgehoben werden. Zur Vereinfachung sollen die Aufhebungsbeschlüsse sukzessive und gebündelt nach Bezirken erfolgen.

 

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Am 21.04.2005 wurde der Aufstellungsbeschluss A 177 - Eilendorfer Straße/Am Tiergarten - im Bereich Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und Am Tiergarten gefasst. Zu diesem Zeitpunkt befand sich in dem Bereich an der Eilendorfer Straße ein OBI-Heimwerkermarkt. Anlass des Aufstellungsbeschlusses war die geplante Ansiedlung eines neuen OBIs im Bereich der Trierer Straße/Debyestraße. Es bestand der Wunsch, sowohl aus der Bezirksvertretung Aachen-

Brand wie auch aus dem Planungsausschuss, das Verfahren der Entwicklung des neuen OBI-Heimwerkermarktes

an der Debyestraße mit der Entwicklung eines neuen Wohngebietes an der Eilendorfer Straße am bisherigen OBI-Standort zu verknüpfen. Am 06.10.2016 wurde der Bebauungsplan Nr. 964 rechtskräftig. Er überlagert größtenteils den Aufstellungsbeschluss A 177 und setzt im Bereich des ehemaligen OBI-Standortes ein Wohngebiet fest, welches mittlerweile realisiert wurde. Somit wurde das Ziel des Aufstellungsbeschlusses A 177 erreicht. Die Restfläche des Aufstellungsbeschlusses A 117, welche nicht vom Bebauungsplanes Nr. 964 abgedeckt wird, liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 177 und 4 Brand. Um Widersprüche mit den Bebauungsplänen zu vermeiden, soll der Aufstellungsbeschlusses A 209 aufgehoben werden. Darüber hinaus kann ein 18 Jahre alter Aufstellungsbeschluss nicht mehr als Steuerungsgrundlage herangezogen werden. Im Falle eines erneuten Steuerungsbedarfs kann erneut ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

 

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses geht. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

 

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Brand die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 177 - Eilendorfer Straße/Am Tiergarten - im Bereich Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und Am Tiergarten zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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