Entscheidungsvorlage - FB 61/0614/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt die Beauftragung der Verwaltung mit den beschriebenen nächsten Schritten.

Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit den beschriebenen nächsten Schritten.

 

Die Mobilitätsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass und politische Beratungen

Im Planungsausschuss am 24.01.2020 wurde zuletzt über den Sachstand zur Neugestaltung des „Kapellenplatzes“ berichtet. Die Verwaltung wurde beauftragt, die in der Vorlage dargestellte „Entwurfsvariante mit Wasserbecken“ weiter zu verfolgen (Vorlage FB 61/1378/WP17).

 

Der „Kapellenplatz“ ist ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Räume in Burtscheid und befindet sich daher im weiteren Betrachtungsraum des Planungsprozesses zum Kurstandort Burtscheid sowie im Untersuchungsbereich der im Rahmen des Innenstadtkonzeptes 2022 erarbeiteten Machbarkeitsstudie „Wasser sichtbar machen in Burtscheid“.

 

Von November 2021 bis Februar 2022 wurde ein kooperatives Werkstattverfahren durchgeführt mit dem Ziel eine neue Perspektive für den Kurstandort Burtscheid und die Burtscheider Mitte zu entwickeln. Zur Fortführung des Planungsprozesses hat der Planungsausschuss am 05.05.2022 einen Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung eines Perspektivplans auf Grundlage des Gewinnerentwurfs der kooperativen Werkstatt gefasst (Vorlage FB 61/0377/WP18). Der Perspektivplan bildet die Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen.

 

Im Rahmen des „Innenstadtkonzeptes 2022“ wurde durch das Büro RHA REICHER HAASE ASSOZIIERTE GmbH in Kooperation mit Björnsen Beratende Ingenieure BCE GmbH die Machbarkeitsstudie „Wasser sichtbar machen in Burtscheid“ erarbeitet. Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie schafft die Voraussetzung für die künftige Umsetzung der im „Innenstadtkonzept 2022“ benannten zentralen Maßnahmen in Burtscheid. Darüber hinaus bildet die Studie einen wesentlichen Baustein zur planerischen Weiterentwicklung des Kurstandorts Burtscheid. Die Zwischenergebnisse wurden bereits im kooperativen Werkstattverfahren berücksichtigt. Die finalen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Wasser sichtbar machen in Burtscheid“ fließen in den künftigen Planungsprozess (Perspektivplan) ein. Ein entsprechender Beschluss wurde am 22.09.2022 in der Sitzung des Planungsausschusses gefasst (Vorlage FB 61/0502/WP18).

 

Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung über den aktuellen Sachstand zur Neugestaltung des „Kapellenplatzes“ unter Berücksichtigung der Ergebnisse der kooperativen Werkstatt zum Kur- und Reha-Standort Burtscheid und der Studie „Wasser sichtbar machen in Burtscheid“.

 

 

Kurstandort Burtscheid

Im Rahmen der städtebaulichen Qualifizierung führte die Verwaltung in einem ersten Schritt von November 2021 bis Februar 2022 ein kooperatives Werkstattverfahren durch. Die Planung für die Neugestaltung des Kapellenplatzes war Grundlage für den weiteren Betrachtungsraum im Verfahren und sollte in das zu erarbeitende Gesamtkonzept eingebunden werden.

 

 

Studie „Wasser sichtbar machen in Burtscheid“ (Reicher Haase Assoziierte GmbH, 2022)

Ziel der Studie ist es, vor dem Hintergrund der Historie sowie der aktuellen Entwicklungen im Kur- und Rehawesen fundierte Aussagen zur komplexen Thematik der Burtscheider Bäche, Thermalquellen und Thermalwasser zu liefern, Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Aufwertung des öffentlichen Raumes mit und durch Wasser aufzuzeigen und in diesem Zug einen Beitrag zur Klimaanpassung im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung zu leisten (s. Anlage 1 Machbarkeitsstudie).

 

Die Studie ist nicht als abgeschlossene und verbindliche Planung zu verstehen, sondern ermittelt im Sinne der Machbarkeit Potentiale und Möglichkeiten und die dafür erforderlichen Voraussetzungen.

 

Der Untersuchungsraum wird definiert durch die hydrogeologischen Gegebenheiten: den Verlauf des wichtigsten Burtscheider Bachs, der Wurm mit ihren in den „Warmen“ und den „Kalten“ Bach geteilten Abschnitten sowie die Lage der Burtscheider Thermalquellen. Damit erstreckt sich der Betrachtungsraum von der Malmedyer Straße über den „Kapellenplatz“ und die Kapellenstraße, den Burtscheider Markt bzw. Adlerberg, die Dammstraße und den Kurgarten bis hinein in die Bachstraße.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde für den „Kapellenplatz“ die „Entwurfsvariante mit Wasserbecken“ (s. Anlage 2 Planung „Kapellenplatz“, Planungsausschuss 06.02.2020) geprüft und bestätigt, dass diese Planung hinsichtlich der technischen Rahmenbedingungen und gestalterischen Synergien grundsätzlich in die zu erarbeitende Konzeption eingebunden werden kann, wenn einige Parameter wie bspw. die Wasserentnahmemenge beachtet werden (s. Anlage 1, S. 27).

 

 

Aktueller Planungsstand

Der „Kapellenplatz“ zeichnet sich als funktionaler Platz mit Marktnutzung im Gefüge der öffentlichen Räume in Burtscheid aus. Wesentliche Ziele der Neugestaltung des „Kapellenplatzes“ sind daher:

  • Erhöhung der Aufenthaltsqualität
  • Sichtbarmachung des Bachlaufs
  • Aufrechterhaltung der Marktnutzung
  • Neuordnung der Pflanzbeete
  • Erneuerung der Oberflächengestaltung
  • barrierefreie Nutzung des Platzes und der daran angrenzenden Bushaltestellen

 

Der aktuelle Planungsbereich reicht von der Ecke Kapellenstraße/Malmedyer Straße bis zum Beginn der Fußgängerzone. Gegenüber der vorherigen Planung wurde der Planungsbereich um die Gehwegflächen bis zum Haus Kapellenstraße Nr. 31 erweitert, um ggf. zukünftig einen Zusammenhang mit der Fläche vor den Häusern Nr. 33 bis 43 ableiten zu können. (s. Anlage 3 Planung „Kapellenplatz“, 31.01.2023)

 

Im Rahmen der weiteren Planung wurde die „Entwurfsvariante mit Wasserbecken“ innerhalb der Fachverwaltung nochmals geprüft. Hierbei hat sich ergeben, dass eine Integration der Wasserbecken in die vorhandene Mauer aufgrund des Baumschutzes (Eingriff in den vorhandenen Wurzelbereich) und der Mauerstatik kritisch zu sehen ist. Daher wird nun eine Kombination aus Grünbeet und Wasserbecken favorisiert.

 

Der aktuelle Entwurf sieht zwei neue Elemente (ca. 3,00 m x 10,00 m) entlang der Längskante des Platzes vor (s. Anlage 3 Planung Kapellenplatz, 31.01.2023). Die Wasserbecken sind zur ruhigen Platzseite orientiert um ein Erleben und Bespielen des Bachwassers zu ermöglichen. Die längs gerichtete Ausformung soll den fließenden Charakter des Bachwassers unterstreichen. Die genaue Gestaltung wird in der weiteren Planung ausgearbeitet. Denkbar sind unterschiedliche Höhen für die Grün- und Wasserelemente sowie eine Integration von Sitzmöglichkeiten. Eine Ausführung als bodengleiche Wasserrinne ist auf Grund der in der Vorlage vom 06.02.2020 ausführlich dargestellten Gründe (Müllansammlung, Wasserverschmutzung etc.) nicht möglich. Die Materialität wird sich an dem in der Machbarkeitsstudie „Wasser sichtbar machen in Burtscheid“ entwickelten Gestaltungskanon orientieren (s. Anlage 1, S.56 ff.).

 

Die Lage der neuen Elemente wurde bereits mit den Marktbetreiber*innen abgestimmt. Es bestehen keine Bedenken. Die Anordnung der Marktstände hat sich seit 2020 verändert und sieht keinen „Gang“ mehr entlang der Mauer vor. Die Marktstände orientieren sich aktuell alle zur Kapellenstraße. Eine Integration der neuen Grün- und Wasserelemente in das Marktgeschehen ist damit gegeben.

 

Die vorhandene Mauer mit den Sitznischen bleibt erhalten. Die Sitzbänke werden erneuert. Eine Abstimmung zur Gestaltung, Begrünung und Pflege der dahinterliegenden Grünflächen wird im weiteren Prozess erfolgen.

 

An der Westseite des Platzes auf Höhe des Hauses Nr. 32 entfallen vier Senkrechtstellplätze, um eine Verbindung zur bereits vorhandenen Außengastronomie (Haus Nr. 32) im Bereich des Seepferdchenbrunnens zu schaffen. Die Anpassung ermöglicht eine Neuordnung der außengastronomischen Flächen und erhöht damit die Aufenthaltsqualität des Platzes und das Potential für die Gastronomie.

 

Im Bereich der Stellplätze auf der Westseite des Platzes (Haus Nr. 32-44) ist die Einrichtung von zwei neuen Behindertenparkplätzen geplant.

 

Alle versiegelten Flächen, bis auf einen kleinen Teilbereich an der Fußgängerüberquerungsstelle Malmedyer Straße und einem Teilbereich um den Seepferdchenbrunnen, werden aus dem gleichen Pflastermaterial hergestellt, so dass diese optisch zum „Kapellenplatz“ gehören. Das Material wird in der weiteren Planung noch festgelegt.

 

 

Nächste Schritte

Im nächsten Schritt wird eine hydraulisch-technische und gestalterische Untersuchung zur Sichtbarmachung des Bachwassers beauftragt. Nach deren Abschluss ist die Durchführung einer Bürger*innenbeteiligung, vorgesehen. Ziel ist es, über die Entwurfsplanung zur Neugestaltung zu informieren und dabei auch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Wasser sichtbar machen in Burtscheid“ vorzustellen. Den Bürger*innen wird die Möglichkeit gegeben Fragen zu stellen und ihre Anregungen einzubringen. Die eingegangenen Anregungen werden geprüft und fließen gegebenenfalls in die weitere Planung ein. Nach Einholung des Planungs- und Ausführungsbeschlusses ist die Umsetzung der Maßnahme ab 2024 geplant. Haushaltsmittel für die Umsetzung werden i.R. der anstehenden Aufstellung des Haushaltsplans für 2024 angemeldet.

 

 

Kosten und Finanzierung 

Die Kosten für eine Neugestaltung des Kapellenplatzes werden vorbehaltlich möglicher Kostensteigerungen auf 1.443.000 Euro brutto geschätzt. Die Kostensteigerung gegenüber der Vorlage vom 06.02.2020 begründet sich in grundlegenden Veränderungen wie z. B. veränderter Planungsumgriff, Änderung von Teilausbau auf Vollausbau, Berücksichtigung der Sichtbarmachung des Bachwassers (Planung, Tiefbau, Technik), Busfahrbahn in Beton, Erneuerung der Beleuchtung etc., sowie in den allgemeinen Kostensteigerungen. Die genauere Kostenermittlung für die Sichtbarmachung des Bachwassers erfolgt auf Grundlage der noch zu beauftragenden (hydraulischen) Untersuchung.

 

Im Haushalt stehen investive Mittel unter PSP-Element 5-120102-000-07700-300-1 „Kapellenplatz“ in Höhe von 180.000 Euro für Planung und vorbereitende Maßnahmen zur Verfügung. Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Konkretisierung der Planung mit der zukünftigen Haushaltsplanung.

 

Entscheidungen zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

5-120102-000-07700-300-1 „Kapellenplatz“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

180.000

180.000

0

0

0

0

Ergebnis

180.000

180.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 30.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 150.000 €

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

 

Ziel der Planung ist es, mit Sichtbarmachung der Bachläufe in teils offener Führung eine mikroklimatische Verbesserung im Kernbereich Burtscheids zu erwirken

 

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine ausreichenden Planungsinhalte vor. Die Klimarelevanz wird in den weiteren Planungsschritten beurteilt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...