Entscheidungsvorlage - FB 61/0612/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 136 - Bereich Eissporthalle - im Bereich zwischen Albert-Servais-Allee, Hubert-Wienen-Straße und Krefelder Straße im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zu beschließen. 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 136 - Bereich Eissporthalle - im Bereich zwischen Albert-Servais-Allee, Hubert-Wienen-Straße und Krefelder Straße im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Einleitung

Am 26.08.2021 beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, die Aufhebung der nicht mehr für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten (siehe Vorlage FB 61/0147/WP18). Anlass war, dass in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, die inzwischen nicht mehr aktuell oder obsolet sind. Diese sollen nun aufgehoben werden. Zur Vereinfachung sollen die Aufhebungsbeschlüsse sukzessive und gebündelt nach Bezirken erfolgen.

 

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Am 16.03.2000 wurde der Aufstellungsbeschluss A 136 für den Bereich Eissporthalle an der Krefelder Straße gefasst.

Zu diesem Zeitpunkt wurde für die Krefelder Straße die Beauftragung einer Rahmenplanung in die Wege geleitet mit dem Ziel der Bewertung der städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten, der Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie zur Sicherung einer geordneten Entwicklung, der Korrektur negativer Entwicklungstendenzen und der Stärkung des Standortes in seiner Eigenart.

Anlass des Aufstellungsbeschlusses waren damals mehrere, unabhängig voneinander stattgefundene Anfragen durch Interessent*innen in Bezug auf die Bebauungsmöglichkeiten des Eissporthallengrundstückes. Dabei hatten die Anfragen Nutzungskonzepte zur Grundlage, die einen Abriss der Eissporthalle vorsahen. Sie reichten vom Drive-In-Restaurant und Tankstelle über Einzelhandel bis zur Dienstleistungs- und Hotelnutzung. Darüber hinaus sollte durch den Aufstellungsbeschluss Entwicklungen vermieden werden, die im Widerspruch zu den Zielen der Rahmenplanung standen.

Mittlerweile wurde die Halle aufgewertet. Sie dient nicht nur dem Eissport, sondern es finden auch größere Veranstaltungen statt. Im Rahmen des Masterplans „Sportpark Soers“ sollen die weiteren Entwicklungs- und Bebauungsmöglichkeiten des Grundstückes geprüft und konkretisiert werden.

Nach 22 Jahren sind die Ziele des Aufstellungsbeschlusses überholt, sodass er nicht mehr als Steuerungsgrundlage herangezogen werden kann. Insofern wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Die weitere planungsrechtliche Steuerung sollte auf Grundlage des Masterplans „Sportpark Soers“ erfolgen.

 

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses geht. Es sind keine

Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

 

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 136 - Bereich Eissporthalle - im Bereich zwischen Albert-Servais-Allee, Hubert-Wienen-Straße und Krefelder Straße zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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