Entscheidungsvorlage - FB 61/0604/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation Kandelfeldstraße; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 21.08.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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08.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie stimmt der Anordnung von zwei Fahrradbügeln auf dem Senkrechtparkplatz (Innenseite Schleppkurve) gemäß dem vorgestellten Plan (Plannr. 2023/01-01) zu. Die Verwaltung wird beauftragt Geschwindigkeitsmessungen mit Ahndung in der Kandelfeldstraße vorzunehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Die Fraktion Die GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat am 21.08.2021 einen Antrag auf Prüfung von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen in der Kandelfeldstraße gestellt. Zudem wird um Prüfung von Maßnahmen zur Freihaltung der Schleppkurve für Müllfahrzeuge im Bereich der ersten Kurve gebeten. (vgl. Anlage 1)
Die Kandelfeldstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt somit 7-10 km/h. Sie kann lediglich über die Gallierstraße angefahren werden. Laut Antrag wird die Geschwindigkeit insbesondere auf dem geradegeführten ersten Streckenabschnitt nicht eingehalten. Aus diesem Grund kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die Verwaltung wird dementsprechend beauftragt zu prüfen, ob Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit eingerichtet werden können.
Zudem wird die erste Kurve durch die abgestellten Kfz auf den senkrechtgekennzeichneten Parkflächen beenget, wodurch die Müllfahrzeuge beim Abbiegevorgang den gegenüberliegenden Vorgarten streifen. Die Verwaltung wird dementsprechend beauftragt zu prüfen, ob Maßnahmen zur Freihaltung des Kurvenbereichs vorgenommen werden können.
2. Heutige Situation
Die Kandelfeldstraße ist eine Erschließungsstraße im Wohngebiet Steppenberg, die zwischen den parallelliegenden Straßenzügen Vaalser Straße und Gallierstraße liegt. (vgl. Anlage 5)
Am Ende der Kandelfeldstraße, an der Vaalser Straße gelegen, befindet sich ein Schnellimbiss, der unmittelbar nur über die Kandelfeldstraße angefahren werden kann. Eine Befahrung für den Kfz-Verkehr ist lediglich über die südlich gelegene Gallierstraße möglich.
Die Kandelfeldstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, weshalb eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 7-10 km/h gilt. Sie ist als Mischverkehrsfläche ausgebaut und hat eine Breite von etwa 5,30 m. In dem längsten geradegeführten Straßenabschnitt, in Ost-West Richtung, ist der Straßenraum durch drei einseitig liegende Baumscheiben verengt. (vgl. Anlage 2)
Im Frühjahr 2022 wurde eine Verkehrserhebung durchgeführt. Vom 08.02.2022 bis 11.02.2022 wurde auf der Kandelfeldstraße auf Höhe der Hausnummer 53 eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. In diesem Bereich der Kandelfeldstraße gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 7-10 km/h. Es wurden die Kfz-Verkehrsbelastung und die gefahrene Geschwindigkeit auf der Kandelfeldstraße erfasst. (vgl. Anlage 3)
Insgesamt wurden in dem untersuchten Zeitraum 611 Verkehrsbewegungen von Kfz und Fahrrädern registriert. Die Geschwindigkeit von 20 km/h wurde von 34,1% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 18 km/h, wobei 15% der Fahrzeuge schneller als 23 km/h waren. Die Höchstgeschwindigkeit wurde mit 46 km/h gemessen. (vgl. Anlage 3)
Die Messung erfasste im Schnitt eine Verkehrsmenge von etwa 150 Kfz pro Tag. Auf die Wohneinheiten in dem Abschnitt der Kandelfeldstraße bezogen, bedeutet dies etwa 2,7 Kfz-Fahrten pro Tag je Wohneinheit. Die ermittelte Anzahl an Kfz-Fahrten wird als gering eingestuft und lässt darauf schließen, dass es sich bei der erfassten Kfz-Anzahl pro Tag ganz überwiegend um Anwohner*innen-Verkehre handelt.
3. Prüfung
Für die erste Kurve der Kandelfeldstraße (Ecke Hausnummer 41) wurde eine Schleppkurvenprüfung für ein Müllfahrzeug durchgeführt. Die Prüfung zeigt, dass der Kurvenbereich für ein abbiegendes Müllfahrzeug durch ein Auto, das auf dem Senkrechtparkplatz im Innenbereich der Kurve parkt, eingeengt werden kann. Ein konfliktfreier Abbiegevorgang für ein Müllfahrzeug bei Belegung des ersten Parkplatzes in der Innenkurve ist nicht ohne weiteres möglich. (vgl. Anlage 4)
Die Geschwindigkeitsmessung zeigt eine Überschreitung bei 20 km/h in 34,1 % der erfassten Fälle. Damit liegt die Überschreitung im gesamtstädtischen Vergleich in einer Größenordnung in der als Maßnahme Messungen mit Ahndung vorgeschlagen werden. Bauliche Maßnahmen, wie Bodenschwellen, sind aus Sicht der verkehrslenkenden Dienststellen unter Abwägung der dafür erforderlichen Ressourcen nicht vorgeschlagen. Zudem ist eine weitere Einplanung von Baumfeldern oder sonstigen Elementen zur Verkehrsberuhigung aufgrund der vielen Zufahrten in der Kandelfeldstraße nicht ohne weiteres möglich.
Für das Aufstellen von Pflanzkübeln zur Verkehrsberuhigung hat sich neben der o.a. Platzproblematik in der Vergangenheit gezeigt, dass Effekten der Geschwindigkeitsreduktion erheblicher Mehraufwand für den Stadtbetrieb und die dazugehörigen Mehrkosten der kontinuierlichen Pflege sowie der Korrektur von Verschiebung und Zerstörung gegenübergestellt werden müssen. Daher werden diese nicht befürwortet.
Eine wiederholende Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereichs sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Beim verkehrsberuhigten Bereich handelt es sich um eine Zone. Die Straßenverkehrsordnung sieht bei Zonenbeschilderungen grundsätzlich nur eine Anfangs- und End-Beschilderung vor. Für den verkehrsberuhigten Bereich sind dies die Verkehrszeichen 325.1 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) und Verkehrszeichen 325.2 (Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs). Dieser Systematik folgend ist eine Verwendung des Verkehrszeichens 325.1 als Wiederholung rechtlich nicht zulässig.
4. Planung
Zur sicheren Freihaltung der Fahrbereiche von Müllfahrzeugen und anderen größeren Lieferfahrzeugen wird die Anordnung von zwei Fahrradbügeln auf dem Senkrechtparkplatz der Kurveninnenseite vorgeschlagen. Der Zugang erfolgt über die nördliche Längsseite der Parkfläche. Die Fahrradstellplätze werden durch zwei Poller zu der nebenliegenden Parkfläche gesichert. (vgl. Anlage 4)
Die Kosten für die Fahrradbügel und Poller werden auf Grundlage von Erfahrungswerten auf etwa 600 € geschätzt.
5. Empfehlung der Verwaltung
Die Geschwindigkeitsmessung zeigt eine Überschreitung von 20 km/h in 34,1 % der erfassten Fälle. Damit liegt die Überschreitung im gesamtstädtischen Vergleich in einer Größenordnung bei der zur Dämpfung der Geschwindigkeit auf der Kandelfeldstraße Messungen mit Ahndung von den verkehrslenkenden Dienststellen der Stadt Aachen empfohlen werden.
Die Schleppkurvenprüfung zeigt den beengten Kurvenbereich für den Abbiegevorgang eines Müllfahrzeugs. Da es sich um eine regelmäßig auftretende Konfliktsituation im beengten Straßenraum handelt, besteht Handlungsbedarf. Die Anordnung eines Parkverbotes ausschließlich zur Zeit der Müllentsorgung reicht nicht aus, da auch andere größere Fahrzeuge zwecks Anlieferung der Anwohnerschaft die Kurve jederzeit befahren können sollten. Daher wird von den verkehrslenkenden Dienststellen der Stadt Aachen das Aufstellen von zwei Fahrradbügeln auf dem ersten Senkrechtparkplatz der Kurveninnenseite zur Freihaltung des Kurvenbereichs empfohlen.
6. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Für den Einbau der Fahrradbügel im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg wird ein Betrag in Höhe von rund 600 € benötigt. Mittel stehen bei PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 2.184.600,32* | 2.184.600,32 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 2.184.600,32 | 2.184.600,32 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegebe | |||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 535.601,56** | 535.601,56 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 841.883,47*** | 841.883,47 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 1.377.485,03 | 1.377.485,03 | 1.110.000 | 1.110.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 800.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 1.384.600,32 €
**Haushaltsansatz 2023 i.H.v.120.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 415.601,56 €
***Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 250.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 591.883,47 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
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| nicht bekannt |
Es handelt sich um eine Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch eine Verringerung der Geschwindigkeit sowie eine Freihaltung des Kurvenbereichs. Daher ist ihre Umsetzung nicht explizit durch das Erreichen der Ziele des Klimaschutzes motiviert. Es werden weder Grünflächen versiegelt noch Bäume entfernt. Es ist nicht mit einem langfristigen Umstieg vom Pkw auf klimafreundliche Verkehrsmittel zu rechnen. Daher wird die Relevanz für den Klimaschutz bzw. die Klimafolgenanpassung als gering eingeschätzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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155,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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52,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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12,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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