Kenntnisnahme - FB 45/0330/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In Ergänzung zur Vorlage „Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung“ (FB 45/0311/WP18), die in der letzten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 17.01.2023 behandelt wurde, macht die Fachverwaltung auf die in der Anlage beigefügten Unterlagen aufmerksam.

 

Als Beitrag zur Sicherstellung der systemrelevanten Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Gleich-

stellung, Flucht und Integration des Landes NRW (MKJFGFI) zum Thema des Fachkräftemangels in den Sozial- und Erziehungsberufen ein Papier zu „Ad hoc Maßnahmen zum Umgang mit dem akuten Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung“ vorgelegt (siehe hierzu Anlage 1). Dies ist u. a. auch eine Reaktion auf Forderungen des Deutschen Städtetages (vgl. die entsprechenden Stellungnahmen in Anlage 2 und 3).

 

Das MKJFGFI ist dabei der von kommunaler und freier Seite geforderten Ausweitung des Einsatzes von Ergänzungskräften auf geeignete, aber nicht speziell qualifizierte Personen, jedoch bislang nicht eingegangen. Diese Öffnung war auch Gegenstand des „Aachener Modells“.

 

Um die akute Situation in der Kindertagesbetreuung zu verbessern, hat das MKJFGFI mit den Verbänden ein sog. Sofortmaßnahmenprogramm (siehe hierzu Anlage 4) vereinbart. Dieses Programm zur Verbesserung der akuten Situation in den Kindertageseinrichtungen wird durch mittel- und langfristige Maßnahmen ergänzt. Die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände ist der Anlage 5 zu entnehmen.

 

In der Sitzung wird zum aktuellen Sachstand - auch in Bezug auf die Lage in der Stadt Aachen - mündlich berichtet.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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